Beide angegebenen Beträge erscheinen mir sehr hoch bzw. auch falsch. In welchem Ort (Postleitzahl)wohnen Sie?
Das ist schon eine seltsame Frage. Wenn Sie ein Wohnung hatten, wie Sie schreiben, haben Sie diese Wohnung nicht mehr. Somit haben Sie sich beim örtlichen Versorger ja auch abgemeldet, der Vermieter kann das nicht für Sie tun. Von wem stammt denn die Stromrechnung bzw. was steht im Rechnungskopf? Weiterhin: welcher Zählerstand wurde bei Einzug festgestellt und welcher bei Auszug? Hier müssen Sie tatsächlich einmal Ihre Unterlagen sichten und neu hier auf dieser Plattform berichten.
Bei Millionen von Kunden hätte die Erzeugungsindustrie sehr viel zu tun, dass macht kein Lieferant. Aus meiner Erfahrung ist es sinnvoll, und das haben die beiden anderen bereits beantwortet, eine Zählerauslesung selbst vorzunehmen und diesen Zählerstand dann Anfang August dem Lieferanten mitzuteilen. Sicherlich gibt es einen Link auf der Seite der RWE, wo dieses eingetragen werden kann. Auf jeden Fall ist es gerechter und Sie gehen einem "grummeligen" Gefühl aus dem Weg.
Bei Neuanlagen liegt die Einspeisevergütung, je nach Größe und Montageart, irgendwie zwischen 29 und 39 Ct. Ihren Stromvertrag brauchen Sie deshalb nicht zu untersuchen, dort steht darüber nichts drin.
Naja, ohne Verbrauch wäre ja keine Frage erforderlich. Mit der Leistung und dem Anschluß wäre ich ein bisschen vorsichtig. Da im Normalfall eine Haussicherung nicht sehr hoch ausgelegt ist, ich glaube 16 Ampere, kann es durchaus sein, dass, falls es sich um ein Gewerbegerät handelt, diese Absicherung nicht ausreichend ist. Einfach Typenschild ablesen. Hierzu liegen ja bereits Antworten vor.
Der Jahresverbrauch ist im Vergleich zu unserer Wohnung, ca. 120 m² und 2 Personen, sehr niedrig. Wir verbrauchen ca. 24.000 kWh im Jahr. Sie haben jdeoch recht, dass es im Januar, im Vergleich zum Gesamtverbrauch, ein sehr hoher Verbrauch ist. Berüccksichtigen müssen Sie jedoch den sehr kalten Winter, so dass es dann evtl. wieder korrekt sein kann.
Leider ist nicht erkennbar, worauf das Wort "korrekt" abzielt.
Grundsätzlich: überall lässt sich in unterschiedlicher Größenordnung Energie einsparen! Diese Frage lässt sich m.E. jedoch nicht statisch beantworten, hier müssen die speziellen Abläufe wie z.B. Unterrichtsdauer, wie lange wird die Schule besucht etc. untersuchen und über moderne Gebäudeleittechnik entsprechend steuern und regeln. Falls so etwas implementiert wird muss dann dieser eingestellte Prozess in regelmäßigen Abständen überprüft werden und ggfs. auf neue, geänderte z.B. Zeiten, angepasst werden.
Hallo und einen schönen guten Morgen,
grundsätzlich kommt es darauf an, auf welchen Preis "eingefroren" werden soll. Es kommt dann darauf an, wie Marktgerecht dieser Preis ist, hierzu einmal einen aktuellen Preisvergleich über z.B. Verifox anstellen und schauen, wie bieten andere Lieferanten Festpreise an. Auch darauf achten, ob alle Preisbestandteile ( Netzendgelte und Steuern und Abgaben ) festgeschrieben werden! Gerade in diesem Bereich werden die Abgaben in den nächsten Jahren erheblich steigen! Stellt sich heraus, dass alle Preisbestandteile als Festpreis angeboten werden, und stellt sich ebenfalls heraus, dass das Angebot der E.ON Marktgerecht gegenüber anderen Anbietern ist, was ich nicht glaube, dann würde ich dieses Angebot annehmen.
Sehr seltsam diese Schilderung, habe ich auch keine Erklärung. Ich würde hier jedoch erstmal alle Möglichkeiten ausschöpfen und niemandem etwas unterstellen, schon garnicht dem Energielieferanten. Grundsätzlich gilt: reden, reden, reden! Sprechen Sie mit allen Beteilgten, Schreiben Sie dem Energielieferanten, bitten Sie um Überprüfung des Zählers, kontrollieren Sie die Zählerstände ( Anfang/Ende )auf der Rechnung, am Besten gehen Sie hin. Beim Lieferanten/Netzbetreiber wird es Stastiken geben die belegen, dass Ihr Verbrauch unverhältnismäßig hoch liegt. Dieses wird der Lieferant dann auch erkennen und die Zahlung nicht verlangen sondern aus eigenem Antrieb heraus eine Aufklärung betreiben wollen. Notieren Sie ab sofort, möglichst täglich, den Zählerstand um eine eigene Historie zu erhalten! Da ich am Ausgang dieser Überprüfung sehr interessiert bin melden Sie sich bitte direkt bei mir bzw. geben Sie Zwischenmeldungen.
Grundsätzlich kommt der Strom, so banal es klingt, aus der Steckdose. Sie erhalten lediglich die Rechnung vom neuen Anbieter. Alles andere hat Ihr örtlicher Netzbetreiber zu regeln. Also, egal wer anbietet: lediglich den Preis vergleichen z.b. über Verifox usw.. Hier sind die günstigsten Anbieter. Bitte vermeiden Sie irgendeine Art von Vorkasse oder eine definierte Strommenge innerhalb eines Zeitraumes: dieser Schuss geht meistens nach hinten los. Mehr.- bzw. Mindermengen lässt sich der Lieferant dann teuer bezahlen.
Als Einkäufer von Grossmengen Industriestrom habe ich genau diese Frage einmal anlässlich einer Besichtigung eines KKW's gestellt. Diese Besichtigung fand zu Zeiten statt, als der Strom an der Leipziger Börse noch für 35 Euro Base gehandelt wurde. Der Presssprecher hat diese Frage, aus verständlichen Gründen, nicht konkret beantwortet. Meine Nachfrage Konkret: über oder unter 2 Ct. wurde belächelt. Die reinen Herstellkosten bei abgeschriebenen KKW's liegen mit Sicherheit bei 1,8 Ct. Die Herstellkosten eines Gaskraftwerkes liegen bei ca. 2,6 Ct., die Herstellkosten aus Kohle ca. 3,2 Ct. Damit war, damals zumindest klar, dass die Strompreise mit 3,5 Ct. nicht auskömmlich waren. Die Grundlast im Netz wird zum großen Teil aus Kohle hergestellt. Das Kommt daher, dass die Regelenergie zum stabilen Netz, aus KKW's kommt. KKW's können schneller und besserer geregelt werden. Ökostrom, egal welcher Art, ist die teuerste Herstellung. Niemand würde sich z.B. eine Windkraftanlage hinstellen, dafür ist der Strompreis einfach zu niedrig. Also wurde das EEG geschaffen und jeder Verbraucher bezahlt anteilig diese Subvention über seine Stromrechnung. Sicherlich wird es irgendwo annähernd einen annähernd richtigen Vergleich der Herstellkosten geben, kommt jedoch dann darauf an, wie "herstellerlastig" dieser Vergleich ist.
Diese Frage ist sehr schwer zu beantworten. Als Beschaffungsspezialist eines großen Lebensmittelkonzern, gibt es hier m.E. mehrere Ansätze: Sie sollten als erstes mit Ihrem Vermieter sprechen und den Einbau von Thermosstatventilen verlangen. Ohne diese Armaturen ist eine vernüftige Regelung der Raumtemperatur unmöglich. Ihre Frage geht eindeutig in Richtig Wirkungsgrad der Therme. Hier kann Ihnen nur ein Qualifiziertes Unternehmen Hilfestellung geben. Es kann durchaus sein, dass der beste Wirkungsgrad bei "voller Pulle" liegt, normalerweise jedoch bei 80 bis 85 %, so wird jedenfalls im Kesselbau berechnet. Regeln können Sie jedoch diesen zu ermittelnden Wirkungsgrad, ohne eine Steuerung, überhaupt nicht. Hier müssen alle Parameter wie Raumtemperatur, Außentemperatur, Thermostatstellung und sogar möglicherweise Feuchtigkeit, eingegeben werden. Mit einer gefühlten Temperatur und einer möglicherweise falschen Annahme des Wirkungsgrades , werden Sie kaum weiterkommen. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, dass eine qualifizierte Hinzunahme eines Spezialisten, durchgeführt wird.
Grundsätzlich immer wechseln! Aber: möglichst Vorkasse meiden! Bei Insolvenz ist das Geld weg. Abwägen on Sie einen Festpreis akzeptieren wollen oder lieber einen variablen. Hier ist die Markteinschätzung, entweder Bauchgefühl oder Nachrichten oder Gutefrage.net, ebenfalls hilfreich. Ansonsten ist der neue Lieferant, der ja nur die Rechnung schickt, völlig egal. Selbstverständlich würde ich auf Erfahrungen der Mitglieder zurück greifen und mich ggfs. hier konkret nach Lieferanten erkundigen.
Zum Preis pro kWh muss immer die Grundgebühr des Netzbetreibers hinzu gerechnet werden. Diese wird getrennt vom Strompreis ausgeworfen. Somit ergibt sich dann folgende Berechnungsformel: Menge kWh pro Jahr x Preis pro kWh + Summe Grundgebühr x 12 = Gesamtsumme. Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass Sie in Ihrer Frage ein "nur" eingefügt haben. In der Herstellung eines abgeschriebenen KKW's kosten die Herstellung einer kWh unter 1,8 Ct.. Ich würde also nicht behaupten, dass ein Preis von 12 Ct. gerechtfertigt ist.
Hm, mit dem Nichtbezahlen ist das so eine Sache. Hierzu würde ich einmal die AGB's lesen. Grundsätzlich: im Voraus zu bezahlen ist immer so eine Sache, hier ist ja schon ein Kommentar erfolgt, aber im Prinzip können Sie Ihre Endabrechnung ja schon selbst erstellen, auch wenn das Jahr noch nicht ganz rum ist. Normalerweise ist bei solchen Verträgen ein Festpreis über die Laufzeit vereinbart. Zählerendstand von heute minus Zähleranfangsstand = Verbrauch. Falls weitere Fragen hierzu sind kommen Sie gerne auf mich zu.
Hallo derwolf83, irgendwie kann diese Frage wohl niemand beantworten. Mir ist kein Politiker oder keine Partei bekannt, die unvoreingenommen und ohne Lobbyismus der Erzeugungsindustrie, eine Mittel- und Langfristige, Lösung anbietet. Wir können uns momentan m.E. nur für das kleinere Übel entscheiden, weil noch keine Technik exisstiert, die einen Ausstieg aus der Kernernergie zulässt. Wir können natürlich aus allem aussteigen und die Stromerzeugung (Grundlast ) auf Gaskraftwerke setzen. Alles andere, wie Kohle etc. Kernenergie wird eleminiert, Wind-Wasser-und Solar werden eingespeist. Dieses Szenario hat jedoch eine Macke: bis alles auf Gaskraftwerke umgestellt ist, werden Jahrzehnte vergehen ( Planung,Genehmigungsverfahren und Bau ). Welche Politiker wollen diese Entscheidung treffen?
Ob es in anderen Ländern dieser Welt auch staatliche Atomkraftwerke gibt, keine Ahnung. In Deutschland kann jedoch kein Energieerzeuger machen was er will. Zum Neubau und Betrieb gibt es klare Spielregeln. Die oberste Behörde z.B. zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung oder Widerinbetriebnahme wegen eines Störfalles, ist das Umweltbundesamt. Seien Sie versichert, dass wir in der BRD die höchsten Sicherheitsstandards der Welt haben. Es kann also, ohne staatliche Genehmigung, niemand machen was er will.
Der Netzbetreiber kann nicht gewechselt werden. Dieses geschieht evtl. nur automatisch, wenn der Wohnort gewechselt wird. Selbst wenn in der Nähe auch ein anderer Netzbetreiber vorhanden ist, ändern sich die Eigentumverhältnisse nicht.
Beides ist sehr einfach. Der Mieter wird den derzeitigen Vertragspartner über den Auszug informieren. Bereits jetzt können Sie den "neuen" Stromanbieter informieren und um Übersendung der Vertragsunterlagen bitten. Beim Gas, und hier ist der große Unterschied, müssen Ihre Eltern als Vertragsinhaber, den Zählerstand sofort melden und den Wechsel bekannt geben. Gleichzeitig mit dieser Meldung kann dann der neue Vertrag mit einem anderen Lieferanten abgeschlossen werden. Der neue und der alte Lieferant werden dann in Kontakt treten, das Vertragsverhältnis zu einen auflösen, Sie erhalten ein Endablesungsformular und die Mitteilung, zu wann die Kündigung wirksam wird. Diese Mitteilung erhält ebenfalls der "neue" Lieferant und alles ist erledigt. Nebenkosten abrechnungen haben überhaupt nichts mit dem Lieferantenwechsel zu tun. Ich hoffe, dass hilft Ihnen weiter.