Vielen Dank für eure Antworten, aber wenn es so einfach wäre, würd ich nicht um Rat fragen. Kann nicht genau sagen, ab wann man es nicht mehr abkleben darf, aber glaubt mir....es ist verboten:( So nun bitte ein paar Vorschläge:(
Hab gerad mit einem Mitarbeiter von Apple gesprochen. Normal wird empfohlen, Produkte die nicht auf Lager sind, online direkt bei Apple zu bestellen. Apple hat verschiedene Verträge und Abmachungen mit Händlern, wodurch die ein oder anderen mit der Belieferung bevorzugt werden. D.h. mein Händler kann der letzte auf der Liste sein :-(
Vielen Dank für eure Zeit und Antworten
Sehr übertrieben gesagt mit dem Frachter. Wie gesagt, zwei drei Wochen is ok. Nur bei fünf hört es auf. Wir leben doch nicht mehr in dem Zeitalter, wo Ware noch mit der Postkutsche transportiert wird. Tuschuldigung...für meine sätze, nur bin langsam etwas gefrustet :-(
@Don Mario: Danke...das mit der Nachfrage hab ich eben nur gelesen. Jedoch zu deiner Aussage "ein Weilchen" muss ich was sagen. Also ich sehe zwei bis drei Wochen als durchaus akzeptabel an...aber nicht fünf. Dazu auch überhaupt keine Angabe, wann es nun ca kommen könnte. Is zum einen ja auch ärgerlich, dass vermutlich im März des iPad 5 kommt. @ Tina Hausten: Danke, aber ich hätte es selbst beim Media Markt sofort mitnehmen können, da die es auf Lager haben. Das Problem ist, dass wir einen ungeschriebenen Vertrag mit dem Händler haben und somit alles elektronische von Ihm beziehen. Jedoch ist das ja nicht mein Problem. Mein Problem bzw. meine Frage ist ja, warum es so lange dauert?
Hab mich nochmal mit dem Hersteller kurzgeschlossen. Bei solchen Veränderungen entfällt natürlich die Garantie. Bei einer BGV A3 Prüfung nach einer Reparatur oder Instandsertzung muss geprüft werden, ob diese zusätzlichen Einrichtungen, die gleichen Sicherheitseinrichtungen besitzen wie das Gerät. Zusätzlich muss eine Bemerkung im Protokoll eingetragen werden, was man als Sicherheitsgefährdend ansieht. Somit ist man als Prüfer aus dem Schneider und die Berufsgenossenschaft entscheidet nun, was gemacht wird.
Vielen Dank für eure Infos...schönen Tag noch
Rocky danke, dass weiß ich. Ich geb da auch kein Prüfsiegel drauf. Ob dadurch die UVV oder BGV A3 eigehalten wird, liegt glaub ich bei sowas immer im Auge des Betrachters/Prüfers. Mich würden einfach fakten interessieren. In einem Auto darfst du auch nicht ohne weiteres Dinge einbauen. Das die Garantie bei einem Neugerät erlischt, is mir klar
Lieber nicht sonne, denn die montieren des so wie es gerade is
Danke Ich repariere Schweißgeräte beruflich und natürlich für die Industrie, jedoch ist das ein privat Kunde. Nur ich muss nach jeder Reparatur eine Sicherheitstechnische Prüfung nach DIN EN 60974-4 durchführen. Und da gehört die Sichtprüfung auch dazu. Die steckdosen sind einfach an ein Gehäuseteil montiert worden mit Ein/Aus Schalter. Die Spannung wurde über eine Lüsterklemm abgegriffen. Wenn jetzt nun eine Phase abreisen sollte, mit dem Gehäuse in Berührung kommt und jemand das Gehäuse berühren sollte, fließt über die Person eine lebensgefährliche Körperspannung. So seh ich das. Ich möchte sehr auf Sicherheit achten und mit sowas bin ich nicht einverstanden als Prüfer.
Bin Azubi und kein Experte! Hab einfach gehofft das mir jemand so was "banales" erklären kann. Will keine selber einbauen nur mich würde das interessieren. Warum muss bei einer Frage eigentlich immer gemosert werden, anstatt einfach diese zu beantworten:-(