Du kannst eine Abmahnung erhalten, wenn du zu spät die Krankmeldung eingereicht hast. Aber sie existiert und Urlaub musst du deshalb nicht nehmen, das darf der Arbeitgeber nicht, er muss Krank anerkennen. Wenn du jetzt eine Abmahnung bekommst, weil du "im Urlaub" warst, kannst du eine Gegendarstellung schreiben (am Besten mit irgendwelchen Nachweisen) und die Abmahnung zurückweisen. Dies wird dann in deine Personalakte gegeben.

Eine Kündigung (wenn du außerhalb der Probezeit bist) ist nicht gerechtfertigt, du hast ja nichts wirklich Schlimmes gemacht, im Grunde genommen nur die Krankmeldung zu spät eingereicht.

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Schadenanzeige richtig ausfüllen?

Hey leute ich hatte einen kleinen unfall und muss deswegen eine schadenanzeige ausfüllen nur ich bin mir da nicht sicher was ich einfüllen muss bei bestimmten punkten. zum beispiel, was ist jetzt ein rechtsschutz und was muss ich hinschreiben wenn da jetzt ,,Rechtsschutz besteht bei:" steht? außerdem ich habe noch mein schein nicht erhalten, habe also einen vorläufigen führerschein und kann jetzt nicht eingeben wenn der schein ausgestellt wurde weil ich erst vor paar tagen das geld eingezahlt habe (es handelt sich um einen mopedschein falls es wichtig ist) und die haben im brief wo die schadenanzeige drinnen war geschrieben das ich alles ausfüllen sollte. eine andere sache ist was ist eine befristigung und was sollte ich hier reinschreiben? beim kästchen wo aktenzahl drinnen steht bin ich mir auch nicht sicher (der unfall wurde nicht behördlich aufgenommen). und noch die letzte sache, ich soll jetzt ein datum hinschreiben und es sind 2 linein für unterschriften da bei einer steht ,,unterschrift des lenkers" und bei der zweiten linie ,,unterschrift des versicherungsnehmers", also soll ich das heutige datum ausfüllen wenn ich zum beispiel erst heute mit dem ausfüllen wurde ? und bei den 2 unterschriften soll ich bei beiden unterschreiben? der unfall ist vor 3 wochen passiert und zwar in österreich/wien falls es wichtig ist. entschuldigung noch für die vielen fehler aber ich hab es eilig und ich hoffe das man alles richtig lesen kann.

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Verstehe ich richtig, dass du den Unfall verursacht hast und die Versicherung des Geschädigten die Angaben braucht?

Wenn ja, dann halte unbedingt mit deiner Versicherung Rücksprache!

Ganz wichtig, niemals ohne Rücksprache, sonst zahlen diese evtl nicht, wenn du eine Schuld ohne Weiteres anerkennst.

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Hi, du hast als Azubi in der Probezeit 4 Monate Kündigungsfrist. In dieser Zeit kannst du 2cWochen ohne festes Ende kündigen. Das heißt

z.B.

Die Kündigung wird am Montag persönlich übergeben, dann ist das Arbeitsverhältnis am Freitag nach 2 Wochen beendet (Kündigung persönlich am Dienstag, letzter Arbeitstag am Montag in2 Wochen abends.) Per Post 1 Tag anhängen (am Montag während Postöffnungszeit abgeschickt, Ankunft am Dienst, Ende Montag in 2 Wochen abends). Du hast evtl. noch Urlaubsansprüche, dann ist der letzte Arbeitstag um diese Tage weniger.

Nach der Probezeit sind es 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Ein Anliegen meinerseits: Mach das nicht leichtfertig. In der Ausbildung wird niemand hofiert und der Azubi erledigt in der Regel blöde Aufgaben. Dein nächster Arbeitgeber wird aber auf alle Fälle sehen, dass du nicht aufgegeben hast, diese jungen Menschen stellt man eher ein als welche, die die Ausbildung abgebrochen haben.

Es sind 3 Jahre zu 45 Jahren Arbeitsleben. Und was du hast (eine abgeschlossene Ausbildung) kann dir niemand mehr nehmen. In der Arbeitswelt zählen Zertifikate, Zertifikate und Zertifikate. Da kannst du noch so überzeugend sein.

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Ja, bis zum 29.09. bekommst du Lohn (wenn ab 07.09. Krankmeldung oder Freistellung) + möglicherweise Urlaubsabgeltung (wenn du nicht Urkaub genommen oder unter Anrechnung des Urlaubs freigestellt wurdest. Kommt auch auf den Arbeitsvertrag an).

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Eine Kündigung ist nur schriftlich, d.h. eigenhändig unterschrieben (also auch nicht via Mail o.ä.) wirksam. Bist du denn nach der mündlichen Kündigung nach Hause gegangen und nicht wiedergekommen (weil vor 2 Wochen)?

Solange die Kündigung nicht wirksam zugestellt wird, bekommst du Lohn.

Solltest du heimgegangen sein (ohne dazu aufgefordert worden zu sein), dann wäre das eine unbezahlte Fehlzeit (Abmahnung?).

Vielleicht magst du noch ein paar Details schreiben.

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Ist das eine ernst gemeinte Frage?

Wenn ja, dann müsste das komplett umgeschrieben werden.

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In der Probezeit 2 Wochen (taggenau)

Ab 6 Monaten bis unter 2 Jahre = 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Hier müsste allerdings geklärt werden ob der Passus der Kündigung rechtlichen Bestand hat, da das normalerweise bei Befristung nicht geht. Auch nach der Probezeit braucht es einen Grund, dir zu kündigen, wenn mehr als 10 Mitarbeitern im Unternehmen sind.

Es sei denn, du möchtest kündigen, dann ist nach der PZ immer Kündigungsfrist 4 Wochen, ohne Grund.

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Hallo,

als Auszubildender hast du einen besonderen Kündigungsschutz. Krankheitsbedingt könnte man dich nur (wenn überhaupt) kündigen, wenn eine Negativprognose vorliegt etc. Negativprognose heißt, dass aufgrund des Krankheitsverlaufs davon ausgegangen werden kann, dass sich das auch in Zukunft so weiterentwickelt. Es müssen zudem 2 oder 3 vergangene Jahre mit mehr als 6 Wochen Krankheit vorliegen. Es gibt noch weitere Kriterien, aber wenn du heuer das erste Mal 18 oder 19 Tage krank warst, mach dir keine Sorgen. Ich meine herauslesen zu können, dass das eher psychischer Natur ist. Sollte das aufgrund des Unternehmens so sein, kannst du bei einer größeren Firma auch zum Betriebsrat gehen.

42 Tage ist die Anzahl der Krankentage mit Sa und So (genau 6 Wochen), die dein Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten muss, danach übernimmt das die Krankenkasse mit 70% des bisherigen Entgelte.

Halt die Ohren steif :) und brich wenn möglich keinesfalls die Ausbildung ab, Sie entscheidet enorm über dein weiteres Berufsleben.

Alles Gute

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