Alles so nicht ganz richtig! Wenn der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) sich versetzen läßt wird für den Kehrbezirk von der Verwaltungsbehörde ( in Bayern Bezirksregierung) nach einer Ausschreibung ein neuer BSM eingesetzt der dann auch zuständig ist. Sollten bis Jahresende noch Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchzuführen sein und du den Feuerstättenbescheid bereits haben kannst du die Arbeiten durch einen Schorni aus einem anderen EU- Land durchführen lassen. Ab 2013 dann auch durch jeden Schorni. Wichtig ist jedoch daß auch in der Zukunft die Feuerstättenschau ( 2x in 7 Jahren und die vorgeschriebene Abnahme bei Änderungen von Schornsteinen und Öfen/ Heizungen NUR DER BSM durchführen darf. Hat mit der Neutralität zu tun. Wenn du noch keinen Feuerstättenbescheid hast kommt der neue BSM zumindest bis Jahresende und führt die arbeiten durch und stellt dir den Feuerstättenbescheid zu.

Gruß Schloti

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Wen es sich um eine privat genutzte Dunstabzushaube handelt geht das den Schorni ( zumindest in Bayern) nichts an. Bei gewerblich genutzer Haube überprüft der Schorni die Anlage reinigt aber nicht. Manche machen es allerdings auf Wunsch. An den Schornstein würd ich keine Haube anschliessen. Ist meiner Meinung nach Energieverschwendung, da du teuer aufgeheizte Luft nach aussen bläst und dir auch wenn die Haube aus ist die Wärme über den Schornstein verloren geht. Besser Haube mit Umluft und vernüftigen Aktivkohlefilter

Gruß Schloti

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Die Kosten für die Arbeiten des Schornsteinfegers richten sich 1. nach den Kehr- und Überprüfungspflichtigen Anlagen ( Schornsteinen und Feuerstätten ) in deinem Haus und 2. sind die Kosten hierfür bis 31.12.12 in der Bundeskehr- und Überprüfungsordnung festgelegt. Wie hoch ist die Rechnung und welche Posten stehen denn dort?

Gruß Schloti

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Stimmt so nicht ganz! Sofern deine Decke zum 1.OG nichtbrennbar ( Beton ) ist kein Abstand einzuhalten. Der Fußboden darüber ist uninteressant! Wenn die ganze Decke brennbar ( Holz ) ist sind die nach dem jeweiligen Bundesland vorgeschriebenen Abstände (meines Wissens nach in allen Bundesländern ) bei einem nicht isoliertem Rauchrohr von der Oberkante bis zur Decke mind. 40cm einzuhalten. Sofern das Rohr eine mind. 3cm dicke Isolierung hat reichen sogar nur 10cm. Sinnvollerweise sollten jedoch die 40cm eingehalten werden. Am Besten fragst du deinen Bezirksschornsteinfegermeister, der kann dir das genau sagen. Schliesslich muß er das Teil vor der Inbetriebnahme abnehmen und berät dich sicher gerne. Hinterher Änderungen vorzunehmen ist erstens mühselig und zweitens teuer. ( Hast du die Sache mit dem Ofen vor dem Kauf durchgesprochen? Ist der Schornstein ausreichend groß für 2 Öfen?

MfG Schloti

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Wenn dein Pelletofen wasserführend (heizungsunterstützend) ist, wird er je nachdem wann er eingebaut wurde wiederkehrend messpflichtig. Steht auch in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung die am 22.03.2012 in Kraft getreten ist. Wiederkehrend allerdings dann alle 2 jahre. Gruß Schloti

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Hallo Julchen, bestimmt hatte er sich doch angemeldet! Hast du nicht versucht einen anderen Termin zu vereinbaren? Wenn er ohne daß du abgesagt hast vor verschlossener Tür stand ist das auch nicht ok. Die frei Wahl des Schornsteinfegers hast du ( der Hausbesitzer) erst ab 2013. Bis dahin kannst du nur einen Schornsteinfeger aus einem anderen EU Land kommen lassen. Gleichzeitg wirst du aber auch stärker in die Pflicht genommen, d.h. du mußt die Überprüfung /Kaminkehren innerhalb von Fristen nachweisen! Wenn der Nachweis nicht Fristgerecht erfolgt gehts an die Behörde und wird für dich teuer ( kann bis zu 5000,00Euronen kosten. PS auf Aussagen von Nachbarn würde ich nicht soviel geben. Oft nur Sprüche

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