Alles so nicht ganz richtig! Wenn der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) sich versetzen läßt wird für den Kehrbezirk von der Verwaltungsbehörde ( in Bayern Bezirksregierung) nach einer Ausschreibung ein neuer BSM eingesetzt der dann auch zuständig ist. Sollten bis Jahresende noch Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchzuführen sein und du den Feuerstättenbescheid bereits haben kannst du die Arbeiten durch einen Schorni aus einem anderen EU- Land durchführen lassen. Ab 2013 dann auch durch jeden Schorni. Wichtig ist jedoch daß auch in der Zukunft die Feuerstättenschau ( 2x in 7 Jahren und die vorgeschriebene Abnahme bei Änderungen von Schornsteinen und Öfen/ Heizungen NUR DER BSM durchführen darf. Hat mit der Neutralität zu tun. Wenn du noch keinen Feuerstättenbescheid hast kommt der neue BSM zumindest bis Jahresende und führt die arbeiten durch und stellt dir den Feuerstättenbescheid zu.
Gruß Schloti