Ich würde erstmal das direkte Gespräch suchen. Briefe klingen immer ziemlich frostig und dann fühlen sich die Eltern direkt fürchterlich angegriffen. Außerdem zeigt man damit seinen guten Willen, das Ganze friedlich anzugehen. Am besten gehen Sie hoch und klingeln (vielleicht am Wochenende). Erklären Sie, wie Sie sich mit dem Lärm fühlen, bitten Sie die Eltern, sich das von Ihrer Wohnung aus mal anzuhören, damit sie den Lärm aus Ihrer Perspektive mitbekommen. Seien Sie sachlich, nicht aggressiv werden. Wenn das nichts hilft, mit dem Vermieter sprechen und ein Lärmprotokoll einen Monat lang anlegen. Dieses mit allen Zeugen unterschrieben an den Vermieter schicken, mit der Bitte, doch mit den lauten Mietern zu sprechen. Wir sind in einem Mieterverein und haben da auch Rückendeckung in Form einer Rechtschutzversicherung. Der Mieterverein berät und stellt auch einen Anwalt, sollte der Vermieter nichts unternehmen.

...zur Antwort

Hallo zusammen,

es stimmt nicht ganz, das man überhaupt nichts machen kann. Wenn mit den Eltern nicht zu reden ist, denn das ist meistens der Fall, setzt man sich zunächst mit dem Vermieter in Verbindung und erklärt die Situation. Dann legt man ein Lärmprotokoll an über die Lärmstörungen an. Das macht man einen Monat lang. Dieses Lärmprotokoll schickt man dann per Einschreiben an den Vermieter. Übrigens sollten in diesem Lärmprotokoll Tag, Uhrzeit und die Personen stehen, (in einer Tabelle) die den Lärm gehört haben. Die Mitbewohner gelten als Zeugen, man muss also nicht unbedingt erstmal im Haus herumfragen. Bitte das Dokument von allen Zeugen unterschreiben lassen.

Der Vermieter ist nun im Zugzwang, sofern die Lärmbelästigungen gegen die Hausordnung verstoßen. Da sind zum Einen die dort festgelegten Ruhezeiten (meistens von 13:00 - 15:00 Uhr) und die GESETZLICHEN Ruhezeiten von 22:00 - 07:00 Uhr. Da müssen auch Kinder leise sein und das müssen die Eltern gewährleisten. Lasst euch da nichts von wegen: "Aber es sind Kinder" erzählen.

Unser Vermieter hat (in unserem Fall) daraufhin eine erste Abmahnung an die Vermieter geschickt. Sollte das nicht helfen, kann man danach die Miete um 5-10 % mindern. Tretet in den Mieterschutzverein ein. Dort seid ihr rechtschutzversichert, wenn es in die nächste Instanz geht und ihr habt auch den Rechtschutz, wenn der Vermieter es sich plötzlich anders überlegt.

Trotz dieser ganzen Tipps sollte man auf jeden Fall erstmal das Gespräch mit den Mietern suchen. Denn damit zeigt ihr euch ja kooperativ und versucht es friedlich zu klären. Das hilft auch später im Gericht. Diese Versuche, das Gespräch zu suchen, sollten auf jedem Fall im Lärmprotokoll stehen, ebenfalls mit Tag und Uhrzeit.

Ich hoffe, das hat geholfen.

Friedliche Grüße an alle genervten lärmgeschädigten Mieter

...zur Antwort