Da haben sie recht. Bis vor kurzem war nur die Bedienung von Mobiltelefonen verboten. Dies wurde jedoch vor ein paar Monaten geändert und auf jegliche elektronische Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation umgeschrieben.

Demnach hast du eine Ordnungswidrigkeit (TBNR: 123624) begangen, die die Polizisten gut und gerne mit einem Bußgeld von 100€ und einem Punkt hätten ahnden können. Dafür hätten sie dich jedoch anhalten müssen.

Und ein Foto dürfen sie zu Beweiszwecken natürlich auch machen.

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Wenn du nicht weißt, wie viel Promille du hattest, wie sollen wir dann wissen, wann du wieder Auto fahren kannst?
Man unterschätzt es.. Gibt genug Leute die an einem Abend mal gut und gerne auch die 2 oder 3 Promille Grenze überschreiten..
0,1 Promille pro Stunde baut der Körper im Durchschnitt ab...

Den Rest kannst du dir dann ja selbst ausrechnen. Lieber länger warten, als nachher einen Unfall unter Alkoholeinfluss zu bauen - kann hinreichende Folgen nach sich ziehen.

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Die Polizei darf eine Zwangseinweisung auch nicht durchführen.

Es wird immer ein Arzt und das Ordnungsamt hinzugezogen. Die Zwangseinweisung anordnen darf jedoch nur das Ordnungsamt!

Die Polizei ist lediglich dabei, weil sie im Notfall Zwang anwenden darf, um die Zwangseinweisung durchzusetzen.

Bei einem versuchten Suizid bzw. Suizidgefahr sollte ein Bericht gefertigt werden.

Der Sachbearbeiter, der diesen Einsatzbericht nachher auf den Tisch gelegt bekommt kann dann entscheiden, ob er es in POLAS eintragen lässt. Dies geschieht dann in Form eines PHW (personenbezogenen Hinweises), der in diesem Falle "Freitodgefahr" wäre.

Also führt nicht gleich jeder Suizidversuch bzw. jede Suizidgefahr zu einem Eintrag, es kann aber trotzdem sein.

Dies hängt immer vom Sachbearbeiter und den eingesetzten Beamten ab (nicht jeder fertigt dazu einen Bericht).

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Bei einer Schürfwunde handelt es sich natürlich um eine Verletzung.

Es kann sogar schon ein körperliches Unwohlsein als leichte Verletzung gezählt werden (z.B. Schock).

Wenn man da sauber arbeitet, muss man auch bei einer offensichtlich geschockten Person einen Verkehrsunfall mit Personenschaden aufnehmen.

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Nein, man darf einen Taser NICHT einsetzen.

Du darfst einen Taser nicht nur nicht einsetzen, sondern gar nicht erst besitzen, da du damit bereits gegen das Waffengesetz verstößt.

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Wenn du trotz Sportbefreiung wieder am Sportunterricht teilnimmst gibt es bei einer erneuten Verletzung erhebliche Probleme mit den Versicherungen.

Damit du wieder teilnehmen darfst, musst du entweder die Frist abwarten oder dich wieder "gesund schreiben" lassen. Dann brauchst du eine Bescheinigung vom Arzt, dass du wieder Sport machen kannst.

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Hallo,

du gehst am besagten Termin zum Gericht.

Zuerst wird der Beschuldigte zum Sachverhalt vernommen, d.h. er macht seine Aussage.

Danach wirst i.d.R. du als Geschädigte in den Saal gebeten und als Zeugin in einem Strafverfahren belehrt. Warum als Zeugin? Weil es im Strafverfahren nur den Status Beschuldigter oder Zeuge/Zeugin gibt und nicht Geschädigte.

Nach der Belehrung, die du verstanden haben musst, machst du deine Aussage. Achte hierbei darauf, dass du jedes kleinste Detail erwähnst, auch wenn es für dich vielleicht unwichtig erscheint, kann es für den Richter und Staatsanwalt von Bedeutung sein.

Bring das ärztliche Attest mit und benenne Zeugen, die z.B. nicht vorgeladen worden sind, aber beweiserhebliche Angaben machen können.

Wenn der Richter und der Staatsanwalt danach keine Fragen mehr an dich haben, kannst du dich zu den "Zuschauern" setzen und die Verhandlung weiter verfolgen. Ab dort an bekommst du also alle anderen Zeugenaussagen mit. Lediglich die Aussage des Beschuldigten bekommst du nicht zu hören.

Ist die Beweisaufnahme beendet, ziehen sich alle zurück und verkünden danach das Urteil.

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Wie Northumbria es schon beschrieben hat, gibt es dieses Phänomen momentan.

Wenn dich die Polizei anruft, steht dort niemals die Nummer "110"! Die Polizei hat ihre Nummer immer unterdrückt.

Die Polizei wird auch niemals am Telefon Zahlungsforderungen o.ä. stellen.

Sollte noch einmal ein Anruf kommen und es kommt dir komisch vor, frag den angeblichen Polizisten, auf welcher Wache er Dienst versieht und erfrage seinen Namen. Dann kannst du sagen, dass du gleich zurückrufst, denn jede Wache hat eine eigene Nummer, die nicht die "110" ist. Die kannst du im Internet herausfinden.

Sollte sich der Verdacht bewahrheiten, dass es sich um Betrüger handelt, gehe bitte zur Polizei und erstatte eine Anzeige wegen versuchten Betrugs!

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Zunächst mal für dich zur Info:

Es heißt Richter und nicht Richtiger.

Die Strafbarkeit eines Diebstahls ist im §242 StGB geregelt:

"(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Logischerweise bekommt ein Ersttäter nicht direkt die höchstmögliche Strafe.

Grundsätzlich sind die Richter in ihrem Urteil schon frei, jedoch kann man ein Urteil ja immer noch anfechten und dann wird erneut darüber entschieden. Im Notfall dann von der höheren Instanz, also z.B. dem Landgericht.

Ein Richter muss sein Urteil auch immer begründen können.

Demnach bekommt ein Intensivtäter natürlich eine wesentlich höhere Strafe, als ein Ersttäter, der 2 Äpfel gestohlen hat.

Des Weiteren kommt es auch immer auf die Schadenshöhe, der Tatausführung und deinem Verhalten nach der Tat an. Bist du geständig und einsichtig wird dir das fast jeder Richter anrechnen und eine geringere Strafe geben, als wenn du es weiterhin bestreitest und dich unkooperativ verhälst.

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Polizeikommissar ist man, wenn man die Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst erfolgreich beendet hat. Als Polizeikommissar (PK) trägst du dann einen silbernen Stern auf deiner Schulterklappe.

Es gibt dann immer wieder in geregelten Abständen Beurteilungsrunden, in denen deine Vorgesetzten (Dienstgruppenleiter) dich beurteilen. Dabei gibt es Punkte von 1-5.

Dann gibt es für jede Behörde eine bestimmte Anzahl an Beförderungsstellen für jeden Dienstgrad (also z.B. 10 Beförderungsstellen vom PK zum POK (Polizeioberkommissar)).

Demnach würden dann die 10 PK's mit den besten Beurteilungen eine Beförderung zum POK bekommen. 

Nach der Beförderung sind die Beamten nun keine PK's mehr, sondern POK's. Demnach tragen sie nun einen weiteren, also zwei silberne Sterne, auf der Schulterklappe. 

Der Aufgabenbereich hängt nicht vom Dienstgrad ab, sondern davon, was du draus machst. 

Als POK im gehobenen Dienst hast du ab dort an z.B. auch die Möglichkeit Führungspositionen, wie z.B. DGL (Dienstgruppenleiter) zu übernehmen, die du als PK nicht hast.

Du kannst aber auch ganz normal im Wach- und Wechseldienst, also Streifendienst, weitermachen und dieselben Aufgaben, wie vorher, wahrnehmen.

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Dafür lohnt sich ein Blick ins Gesetz.

Dass Verkehrszeichen Anwendung finden, ist im §41 StVO geregelt.

Zum §41 StVO gibt es innerhalb der StVO auch noch eine Anlage, in der alle Verkehrszeichen mit Erläuterung aufgeführt sind.

Zeichen 276 (Bild 1) schreibt demnach laut der Anlage 2 zum §41 StVO vor:

Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

Dies gilt also für alle Kfz! nicht nur für die unter 3,5 Tonnen zGM.

Bild 2:

Zeichen 277

Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Erläuterung:

Ge- oder Verbot
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Bei weiteren Fragen zu Verkehrszeichen ist hier der Link für die Anlage 2 zum §41 StVO (hier nur die Vorschriftszeichen aufgeführt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

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Hallo :)

Also beim Belastungs-EKG bei der Polizei (ich spreche von NRW) gibt es keinen grundsätzlichen Watt-Wert. Der wird nach deinem Gewicht bzw BMI berechnet, damit für jede Person die gleichen Voraussetzungen gelten. 

Ja wie trainiert man am besten dafür?

Laufen gehen, um die Ausdauer zu fördern, zwischendurch auch mal Intervallläufe. Dann kannst du auch Fahrrad fahren (auch auf einem Ergometer). 

Aber ich habe das Belastungs-EKG auch ohne Training geschafft, also wenn du eine gewisse Grundausdauer hast, brauchst du nicht sonderlich viel trainieren.

Gruß und viel Erfolg

Schatiek

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Ein Drogentest vor Ort, also der Drogenschnelltest ist immer freiwillig (dich kann ja niemand zwingen in einen Becher zu pinkeln). Diese Tests sind auch nicht gerichtsverwertbar. Das bedeutet, wenn du einem Drogentest vor Ort zustimmst und dieser positiv ist, dann können sie dich zwecks Blutprobe mit zur Wache nehmen (das können sie auch, wenn sie einen konkreten Verdacht haben, dass du Btm konsumiert hast).

Aber die Drogenschnelltests, sowie auch der Atemalkoholtest vor Ort sind immer freiwillig!

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Auf der Unfallmitteilung sollten oben rechts im Kästchen die aufnehmenden Beamten stehen und oben links ein Stempel der Behörde, die den Unfall aufgenommen hat. Einfach die Nummer, die oben links steht wählen und dann kannst du nach dem Aktenzeichen fragen. 

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Also du sitzt auf einem Ergometer, hast am ganzen Körper Kabel, die deine Herzfrequenz und alles andere messen und dann musst du trampeln. Die Intensität wird immer höher (wird nach Gewicht berechnet) und du musst eine bestimmte Frequenz einhalten, die dir aber auf dem Bildschirm angezeigt wird. Außerdem darfst du während dem Test nicht über deine maximale HF kommen (Formel: 220-Lebensalter). 

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Wenn du Polizist werden willst, solltest du bereits wissen dass man im normalen Wach- und Wechseldienst im Schichtdienst arbeitet. Es gibt keine geregelten Arbeitszeiten an sich. Ein normaler Tag dauert meistens auch 8 Stunden (von Behörde zu Behörde aber etwas unterschiedlich). Wenn jedoch kurz vor Dienstende ein Einsatz rein kommt und du den fahren musst, dann können es auch schon mal nen paar Überstunden werden. Demnach kann dir keiner sagen, wann genau du Feierabend hast. 

Was muss man können? Du solltest die Grundfertigkeiten, die jeder Mensch haben sollte beherrschen. Alles weitere lernst du während deiner Ausbildung. Dort solltest du natürlich gut aufpassen und vor allem deine rechtlichen Grundlagen kennen. Im Dienst solltest du dann auch nach diesen handeln und lernen deeskalierend zu wirken!

Wie viel Polizisten verdienen? In NRW verdienst du als Polizeikommissar ohne Familie so um die 2200€ Netto. Je höher dein Dienstrang (POK, PHK, EPHK) ist, umso mehr Geld verdienst du natürlich auch.

Wie lang die Bürozeit im täglichen Dienst ist, ist ganz unterschiedlich. Du bekommst einen Einsatz, fährst hin, nimmst ggf. eine Anzeige auf und die muss im Anschluss natürlich auch geschrieben werden. In der Regel dauert ein Einsatz meist aber länger, als das schriftliche selbst. Also verbringst du schon mehr Zeit draußen, als mit dem schriftlichen Teil.

Welche Gefahren es für Polizeibeamte gibt, solltest du schon selbst mitbekommen haben. Man kann zu jeder Zeit angegriffen werden. Jedoch wirst du für solche fälle natürlich auch geschult und lernst, wie du dich in solchen Situationen zu verhalten hast. Gefahren gibt es trotzdem einige, die es in anderen Berufen aber genauso gibt. 

Die größte Gefahr schafft man selbst, indem man "Betriebsblind" wird, d.h. solche Einsätze, wie z.B. eine Ruhestörung nur noch auf die leichte Schulter nimmt und dadurch unaufmerksam wird.

In diesem Sinne viel Spaß und Erfolg bei der Polizei. Mach das Richtige raus!

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Hallo,

eine Bedrohung ist im §241 StGB geregelt:

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Was ein Verbrechen ist, wird im §12 StGB geregelt:

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

Daraus ergibt sich, dass eine Bedrohung nur dann eine Bedrohung nach dem Strafgesetzbuch ist, wenn dir mit einem Verbrechen gedroht wird, also mit einer Handlung, die nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe steht. Das sind dann so Dinge wie z.B. der Totschlag. 

Es ist auch keine Bedrohung nach dem StGB, wenn jemand zu dir sagt: "Ich werde dir gleich in die Fresse schlagen" oder so etwas, da eine Körperverletzung oder auch eine gefährliche Körperverletzung keine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr hat.

Bei solchen fällen muss man dann ggf. über andere Straftaten, wie z.B. die Nötigung nachdenken, was jedoch mehr Informationen erfordert.

Gruß Schatiek

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Der Besitzer der Bar hat Hausrecht. Er kann jeden rauswerfen den er möchte, darf dabei nur nicht so etwas sagen wie z.B. "Du verlässt jetzt die Bar, weil du Ausländer bist." Er muss dir jedoch auch keinerlei Grund angeben, warum du die Bar zu verlassen hast.

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Nein, da sollte nichts auf dich zukommen bzgl. des Führerscheins. Da muss schon mehr passieren.

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Das Anpinkeln einer Person stellt eine Körperverletzung gem. §223 StGB dar, wenn die Person, die angepinkelt wird, sich dadurch unwohl fühlt, also ein körperliches Unwohlsein hervorgerufen wird, was ich mal annehme.

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Du brauchst jetzt aber nicht mit einer Bewährungsstrafe für den anderen rechnen. Das wird wahrscheinlich auf eine Geldstrafe bzw. Sozialstunden hinauslaufen, je nachdem wie alt der Täter war, Vorbestrafungen usw.

Für die Reinigung der Kleidung müsste er auch aufkommen, wenn du dies zivilrechtlich einklagst.

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