Hallo Dramabambi, wenn es nur bei deinem Mann so ist, liegt es höchstwahrscheinlich an dem Deo (es ist ein Anti-Transparent, richtig?) Guck mal auf die Inhaltsstoffe dieses Deos. Wenn dort ein Zusatz namens Aluminium-Chlorid (oder so ähnlich) drin ist, ist es dieses Zeug, dass zusammen mit dem Schweiß in das Shirt einzieht und dann sofort wieder unangenehm riecht, sobald man nur ein bisschen schwitzt. Lösung: Zuerst ein antibakterielles Waschmittel kaufen (Sakrotan Hygienespüler oder Vanish Oxiaction (grün/pinke Dose)) und in die Waschmaschine dazutun. Und von jetzt an nur noch Deos ohne Aluminiumchlorid benutzen. LG
Hallo Krzyzak, meine Frage wäre nun zunächst, ob dir diese Sachen gestohlen oder sonst irgendwie abhanden gekommen sind, oder ob du sie dieser Person geliehen hast? Dies spielt insofern eine Rolle, als das ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten bei abhanden gekommenen Sachen gem. § 935 BGB gesperrt ist. Das widerum bedeutet, dass der Erwerber dieser Sachen nicht Eigentümer geworden ist und du sie herausverlangen kannst. Solltest du diese Sachen allerdings verliehen haben an diese Person, greift § 935 BGB NICHT! Ein Erwerber wird dementsprechend Eigentümer dieser Sachen, sollte er nich bösglaubig sein. In diesem Fall hast du folgende Möglichkeiten: 1. Du kannst den Zeitwert der Sachen von der Person herausverlangen, also soviel, wie die Sachen noch wert waren über a) §§ 280 Abs.1 u. 3 i.V.m. 283 oder über b) § 823 BGB. 2. Kannst du den Erlös herausverlangen, also den Kaufpreis, den diese Person erhalten hat gem. § 816 Abs. 1 BGB
Ich hoffe, meine Antwort konnte dir etwas weiterhelfen, Gruß Saticks
Tweet von Benjamin Burnley's Freundin, April 2012:
"To all that are asking... Aaron and Mark are playing out with Lifer bandmate Nick in a new band called Stardog Champion (they have a facebook page). Chad ( Chad Szeliga )is touring with Black Label Society. Ben is doing alright. As most of you know, he has Chronic Fatigue Syndrome, Wernicke's and some other symptoms that he is trying his best to get under control. Unfortunetly, there is no known "cure" for these ailments. Please know that he appreciates the continued support during his difficult times and will update fans further as soon as he is able to! Thanks for your understanding."
Sie werden wahrscheinlich nicht zurückkommen, zum einen is der Sänger, Ben, aufgrund von zu vielen Jahren zu starken Trinkens an verschiedenen Syndromen erkrankt, u.a. dem chronischen Erschöpfungssyndrom. Zum anderen ist die Band nicht wirklich friedlich auseinander gegangen, im Gegenteil: der Streit ist sogar vor Gericht gelandet und die 2 Gitarristen wurden dazu verurteilt, zigtausende $ an Ben zu zahlen. Wenn dann nur, in neuer Besetzung, vorausgesetzt es geht Ben irgendwann wieder besser...
Hey, also wie der Verkäufer schon richtig festgestellt hat, verweist er mit seiner Einwendung auf die Beweislastunkehr gem. § 476 BGB. Das bedeutet, dass du nach den ersten 6 Monaten selber beweisen musst, dass der Mangel am Schuh schon da gewesen ist, als du sie erhalten hast. Wenn du aber sagst, dass du bei Weitem nicht der Einzige bist, hättest du sogar ganz gute Chancen, du musst es eben nur richtig beweisen können. Ob es sich widerrum lohnt einen Anwalt einzuschalten wegen einem Paar Schuhe, bleibt fraglich. Hat man denn bei Nike nur ein Jahr Garantie? Ansonsten versuch nochmal laut zu bellen beim Verkäufer: sag ihm, was du herausgefunden hast und dass du bereit bist, einen Anwalt einzuschalten und das teuer für ihn werden könnte. Vlt. kommt er dann von ganz alleine aus seiner Reserve...
Okay, diese Frage wird nicht explizit im Gesetz beantwortet. Generell gilt, dass ein Schuldner, der auf eine Mahnung des Gläubigers, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet, durch die Mahnung gem. §286 Abs.1 in Verzug gerät. Ein Bsp: Ihr kauft/bestellt etwas, bezahlt dies Sache nicht sofort & bekommt ein paar Tage später eine Mahnung mit der Aufforderung zu zahlen, dann begründen sich bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Mahngebühren. Denn für diese Mahngebühren ist der Verzug notwendig, und dieser Verzug wiederrum beginnt erst mit Erhalt der Mahnung, genauer gesagt am Folgetag. Das heißt im Umkehrschluss, dass euch bis zum Erhalt der ERSTEN Mahnung, keine Mahngebühren/Verzugszinsen aufgebrummt werden können. Meine Empfehlung ist also (unverbindlich), diese Mahngebühren zunächst außer Acht zu lassen und nur den eigentlichen Betrag zu zahlen. Allerdings kann euch der Gläubiger, für jeden Tag an dem er euer Geld nach Erhalt der ersten Mahnung nicht erhält, Verzugszinsen berechnen. Sollte also die erste Mahnung kommen, am besten so schnell wie möglich zahlen. (ohne Mahngebühren)