Nur wenn du nicht in einem Stellwerk sitzt.

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Nein, darfst du nicht. Rechts Überholen ist verboten, auch für Radverkehr. Ausnahme: Gesondert Markierter Radweg oder Fahrradschutzstreifen.

Es wäre auch den Autofahrern Gegenüber ziemlich unfair, wenn man mit dem Fahrrad am Stau vorbei könnte.

Auch bei uns gibt es eine Stelle mit Fahrradschutzstreifen, wo gerne Stau ist. Da darf man das. Leider führt der Schutzstreifen zu einer Radaufstellfläche vor den PKW, deren nutzen ich fragwürdig finde. Das zu begründen wäre jetzt aber zu lang (außer jemand fragt danach).

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