Verurteilungen zu Freiheits- oder Geldstrafen: Diese werden erfasst, wenn die Strafe eine bestimmte Höhe oder Dauer überschreitet.
Gerichtliche Entscheidungen: Dazu gehören auch Maßnahmen wie eine Führungsaufsicht oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis.
Eintragungen zu Sexualdelikten: Dies ist besonders relevant im erweiterten Führungszeugnis, da hier Verurteilungen wegen bestimmter Sexualstraftaten auch dann aufgenommen werden, wenn sie sonst unter die Tilgungsvorschriften fallen würden.
Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht: Auch Eintragungen aus dem Jugendstrafrecht können aufgenommen werden, wenn sie in bestimmten Kontexten relevant sind.
Einschränkungen im Ausland: In bestimmten Fällen können auch ausländische Verurteilungen aufgeführt werden.