In der Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung kannst du unter Paragraf 8 Absatz 3 nachlesen, das nur drei Arbeiten pro Wochen geschrieben werden sollten. Den Link füge ich mal ein:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NotBildV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
Ich würde damit mal zur Stufenkoordination gehen und eventuell Beschwerde einreichen.