Unterhalt einklagen oder einfordern. Dir wird bafög wegen dem Einkommen deiner abgelehnt.
Unterschied? 2 Klingen? :-)
Mit diesen Infos kann man nix anfangen. Nur raten und vermuten woran das liegt. Du musst einen Änderungsbescheid erhalten haben und in den ersten Zeilen steht dann die Änderung drin. Sorry aber da kann dir nur das Jobcenter weiterhelfen denn die Kristallkugeln ist grad ausgefallen ;-) Spaß!
Natürlich kannst ALG 2 aufstockend zum ALG 1 beantragen und wenn ich richtig rechne, stehen dir 374 Euro zu wenn du alleine wohnst da du die 500 Euro ALG 1 bekommst für die Miete, abzgl. einer Pauschale von 30 Euro bei Einkommen müssten es dann Rund 400 Euro ALG 2 sein es sei denn du hast noch einen Nebenjob der beim ALG 1 noch angerechnet wird. Dann ist es weniger. Geh nochmal hin und lass es erneut prüfen.
Strom muss in Eigenleistung gezahlt werden, deshalb ist es dem Jobcenter egal wie viel du zahlst.
Wenn du eine Karte kaufen willst, dann besitzt du sie auch vorher nicht. Was für eine Frage -.-
Ich würde Schilddrüsenhormone NIEMALS von alleine absetzen denn es sind Hormone und wenn du die 3 Tage nicht genommen hast, fällst du in Loch. Glaub mir, ich hab Erfahrung. Mach einen Termin beim Endokrinonologe aus und oder schau auf der Seite hier: http://www.ht-mb.de/forum/
Geht zum Wohnungsamt und lasst euch eine Wohngeldbrechnung machen. Ich gehe aber mal davon aus, dass es heute schwer wird eine eindeutige Lebensgemeinschaft als WG´s verkaufen zu wollen. Man hat in etwa mit 1100,- EURO Netto pro Person Anspruch auf Wohngeld. Grob geschätzt!
Der Renterträger und oder Ärztliche Dienst entscheidet für wie lange man arbeitsunfähig ist und ob das dann auf Dauer ist und danach richtig sich dann der Anspruch ob SGB II (für erwerbsfähige) oder SGB XII (für nicht erwerbsfähige). Neugeborene werden zwar auch in die BG aufgenommen aber sind laut dem SGB II mit 15 Jahren erwerbsfähig.
Sorry aber allein schon DAS zu fragen find ich echt heftig und armselig!! Dein Vater sollte ehrlich und sagen wenn er gesundheitlich nicht jede Arbeit annehmen kann und gut ist. Schon mal drüber nachgedacht sich bei ner Zeitarbeitsfirma zu melden? Kann eine Chance sein wieder ins Arbeitsleben zurück zu kommen!!
Eine Person bildet für sich selbst schon eine BG und bei 2 Personen nicht 2 BG´s oder so. Eine BG mit einer Person die nicht im ALG II Bezug steht, wird ausgeschlossen oder als Haushaltsmitglied eingetragen.
Oh man, was wird wohl das Wort "Bewilligung" heißen? Sprich bei der ARGE vor und Ja, geh Arbeiten!
Sowas würde ich direkt mit dem Sachbearbeiter klären und mir deren Berechnung mal erklären lassen. Die VWL sind doch mit einem Bausparvertag gekoppelt oder? Meines Wissens darf man doch auch auf dem Sparbuch bis zu 5000,- EUR haben. Ich kann dir das echt nur raten direkt bei der ARGE vorzusprechen und ggf. den Teamleiter zu sprechen wenns Probleme gibt und wenn du dann doch Anspruch haben solltest, denk an den befristeten ALG I Zuschlag.
SGB II §12: Zu berücksichtigendes Vermögen darf man ein KFZ mit einem Wert von 7500,- EURO besitzen. Die Versicherungen muss man selbst aufbringen, Privatvergnügen. Da gibt es natürlich keinen Zuschuss. Ich frage mich nur wieso du Grundsicherung beantragen willst. Hast du keinen Anspruch auf ALG I?
Ich weiß durch die Eingabe in ein Steuerprogramm, dass wir für beide Jahre (2008 und 2009) eine Erstattung erhalten würden. Jetzt ist die Frage was für eine Steuerschuld noch vom Ehemann offen ist denn ich habe gehört, dass man nur eine Einkommenssteuerschuld mit selbigem verrechnen kann und eine Lohnsteuerschuld genauso oder trifft das nicht zu? Und das eben bei einer Zusammenveranlagung.