Hast du sie dir gekauft?

Ich würde dir nämlich auch davon abraten... Ein Kassenzettel, oder zumindest eine Kopie davon ist nämlich schon notwendig, um einen Gewährleistungsanspruch zu erhalten. Sofern aus der Kopie das streitgegenständliche Produkt, der Preis, das Kaufdatum, der Vertragspartner und auch die Belegnummer hervorgeht, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Produkt tatsächlich zur angegebenen Zeit bei dem Verkäufer erworben wurde. Ein Gegenbeweis könnte in diesem Falle nur in der Form geführt werden, dass der Verkäufer den im Hinblick auf das Kaufdatum und die Belegnummer entsprechenden Kassenzettel vorlegt und sich aus diesem ein anderer Sachverhalt ergibt.

Sprich, du brauchst auf jeden Fall immer einen Nachweis für den Kauf. Ohne Kassenzettel ist das meist eher schwer. Mehr dazu hier: http://www.reposito.com/faq

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Nur bei wichtigen und teuren Dingen!

Ich digitalisiere meinen Kassenzettel (zumindest bei elektronischen Geräten , Klamotten etc.) direkt an der Kasse mit meiner Android App von Reposito. Ist ne feine Sach... wen's interessiert hier: www.reposito.com

Kassenzettel von Einkäufen von Lebensmittel etc. nehme ich eigentlich nie mit...

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Ist zwar schon ne weile her... hat's denn geklappt? Denn bei einer Garantieleistung -ich weiß es, weil ich ein ähnliches Problem hatte - reicht ein Kassenzettel in Kopie aus. So lange Kaufdatum, Kaufpreis, Produkt und Händler auf dem Kassenzettel stehen. Ein Umtausch ist hingegen eine freiwillige Leistung des Händlers.

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Nur weil einem das Geschenk nicht gefällt oder nicht passt, berechtigt das rechtlich gesehen noch lange nicht zum Umtausch. Verkäufer und Käufer haben einen Vertrag miteinander abgeschlossen und der ist grundsätzlich bindend. Der Der Umtausch ist also eine freiwillige Sache des Händlers.

Bei Reposito findest du weitere Infos zu diesem Thema (http://www.reposito.com/blog/)

Tut mir leid, dass ich dir da nicht weiterhelfen kann. Bei Reposito kannst du übrigens auch Kassenzettel digital und verschlüsselt mitschenken

Katrin von Reposito

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"Sofern aus dem jeweils vorgelegten Digitalfoto das streitgegenständliche Produkt, der Preis, das Kaufdatum, der Vertragspartner und auch die Belegnummer hervorgeht, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Produkt tatsächlich zur angegebenen Zeit bei dem Verkäufer erworben wurde." So steht es zumindest hier http://www.reposito.com/faq

aber ich denke, als beweis reicht ja auch kaufdatum und belegnummer aus. Wichtig ist, dass der Verkäufer den Kauf nachvollziehen kann.

Aber wieso willst du überhaupt den Preis durchstreichen?

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Aber was will McDo machen wenn du eifnach eine Bestellung zum Mitnehmen für jemand anderen kaufst und Sie dann auslieferst? ^^ Macht doch irgendwie keinen Unterschied oder?

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