Hast du sie dir gekauft?
Ich würde dir nämlich auch davon abraten... Ein Kassenzettel, oder zumindest eine Kopie davon ist nämlich schon notwendig, um einen Gewährleistungsanspruch zu erhalten. Sofern aus der Kopie das streitgegenständliche Produkt, der Preis, das Kaufdatum, der Vertragspartner und auch die Belegnummer hervorgeht, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Produkt tatsächlich zur angegebenen Zeit bei dem Verkäufer erworben wurde. Ein Gegenbeweis könnte in diesem Falle nur in der Form geführt werden, dass der Verkäufer den im Hinblick auf das Kaufdatum und die Belegnummer entsprechenden Kassenzettel vorlegt und sich aus diesem ein anderer Sachverhalt ergibt.
Sprich, du brauchst auf jeden Fall immer einen Nachweis für den Kauf. Ohne Kassenzettel ist das meist eher schwer. Mehr dazu hier: http://www.reposito.com/faq