Ist zwar schon ne weile her... hat's denn geklappt? Denn bei einer Garantieleistung -ich weiß es, weil ich ein ähnliches Problem hatte - reicht ein Kassenzettel in Kopie aus. So lange Kaufdatum, Kaufpreis, Produkt und Händler auf dem Kassenzettel stehen. Ein Umtausch ist hingegen eine freiwillige Leistung des Händlers.

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Nur weil einem das Geschenk nicht gefällt oder nicht passt, berechtigt das rechtlich gesehen noch lange nicht zum Umtausch. Verkäufer und Käufer haben einen Vertrag miteinander abgeschlossen und der ist grundsätzlich bindend. Der Der Umtausch ist also eine freiwillige Sache des Händlers.

Bei Reposito findest du weitere Infos zu diesem Thema (http://www.reposito.com/blog/)

Tut mir leid, dass ich dir da nicht weiterhelfen kann. Bei Reposito kannst du übrigens auch Kassenzettel digital und verschlüsselt mitschenken

Katrin von Reposito

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