He thalady,
Falls er dich anzeigt, hast du auf jeden Fall eine sehr gute Position. Bei dem Kauf eines laptopes würde eigentlich auch ein münlich getroffender Vertrag ausreichen. Du hast sogar noch einen schriftlichen "Vertrag". Ich denke nicht, dass du ihn wegen "übler nachrede" oder "bedrohung" anzeigen kannst. Jedoch könnte ich mir Erpressung vorstellen. Aber ich würde es gar nicht so weit kommen lassen. Das wären nur verschwendete Gerichts -und Verwaltungskosten. Mach ihm klar, dass er eine sehr schlechte Verhandlungsbasis hat und das er dir gefälligst die Unterlagen zukommen lassen soll, weil es dein gutes Recht ist und eine Sache seiner Ehre.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
MfG Saiger94