probier's mal ... mit Gemütlichkeit (oder mit anonymox) 

http://www.chip.de/downloads/AnonymoX-fuer-Firefox_53606129.html

Nach der Installation erscheint neben der Suchleiste das Symbol für
AnonymoX. Klicken Sie darauf, können Sie zwischen IP-Adressen aus
Deutschland, USA und Großbritannien wählen

...zur Antwort

Moin! 

Du schreibst offenbar

Steht da nicht dabei, worum es sich handelt? Zur Zeit grassieren solche komischen Inkasso-Mahnschreiben! Hab letzte Woche so'n Schrieb gekriegt. Wenn die dir nicht sagen, worum es sich handelt - ignorieren. Und ja nicht mit denen auf deren Website  in Verbindung treten!

Lies mal solche Links wie diesen http://www.derwesten.de/region/polizei-warnt-vor-dreisten-mahnungen-id7508493.html ;

Wenn's stimmt, mußt du zahlen

Gruß Uhu

...zur Antwort

Wieso über Nacht warmhalten? Kannste auch so getrost wieder aufwärmen, die Gerüchte über "ungenießbar" bzw gar "giftig" sind längst überholt. 

Ah, eben dies gegurgelt: 

http://www.hek.de/gesund-fit/ernaehrung/ernaehrungsmaerchen/ernaehrungsmaerchen-spinat-und-pilze-nicht-aufwaermen.html ;

Bon appetit!

...zur Antwort
Polizeiübergriff?

Moinmoin, auch wenn das folgende unglaublich klingt, so ist es tatsächlich passiert. Egal, wer hier im Recht war, das Ergebnis ist sicher für alle Bürger interessant.

Herr X wohnt mit seiner Ottonormalverbraucherfamilie im Außenbereich. Im Februar um 17 Uhr 30 klingelt jemand an der Hausklingel. Die ist vom Haus aus nicht einsehbar und Herr X hört bei der schlechten Funkverbindung zwar was von Polizei, denkt aber an einen Scherz und hängt ein.

Mit dem Öffnen des unverschlossenen Gartentores haben die Beamten nach meiner Meinung bereits Hausfriedensbruch begangen. Die beiden Polizisten laufen im Dunkeln über das Grundstück, steigen eine Treppe hinunter und stehen dann vor der Gebäudeeingangstür und klopfen.

Herr X öffnet zwar, aber eigentlich nur, um die Namen zu erfahren, weil er sich über den Hausfriedensbruch beschweren möchte.

Ein Beamter ist aber schneller und fragt nach der Ehefrau des Herrn X. Herr X teilt mit, dass seine Frau nicht da ist und fragt im Gegenzug nach den Dienstausweisen. Das Vorzeigen der Dienstausweise wird abgelehnt. Daraufhin schließt Herr X die Tür, was einer der Beamten zu verhindern versucht. Die Tür ist aber schneller im Schloss als der Beamte zuschlagen kann, so dass die Hand gegen die verschlossene Tür schlägt.

In der Folgezeit schreit der eine Beamte vor der Haustür herum, dass er Herrn X anzeigen wird. Herr X verlangt weiterhin den Dienstausweis (Glastür) und, nachdem das weiterhin abgelehnt wird, dreht er sich um und sagt "und tschüss".

Die Polizisten waren vor Ort, weil sie wegen einer Ordnungswidrigkeit (zu schnelles Fahren mit 63 kmh in der Ortschaft) ermittelten.

Mir stellen sich da drei Fragen:

  1. Darf die Polizei wegen einer Ordnungswidrigkeit ohne Erlaubnis ein Grundstück betreten?
  2. Darf die Polizei im Rahmen einer solchen Ermittlung die Vorlage des Dienstausweises verweigern?
  3. Die Kreisverwaltung versucht jetzt wegen "Ordnungswidrigkeit wegen falscher Namensangabe" -das ist ja auch wieder falsch, weil Herr X seinen Namen nicht angegeben hat- Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Ist das in Ordnung?

Danke und Gruss Mac

...zum Beitrag


Polizeiaufgabengesetz Art. 6 PAG – Ausweispflicht des Polizeibeamten

1 Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.

2 Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt. 

Mach denen die Hölle heiß, Herr X!




...zur Antwort

Sind doch alles nur Atome! klatschnassenkopfschüttel

...zur Antwort