Folgender Artikel hat mir weiter geholfen:
Wer trägt die Kosten für den Einbau und Betrieb der digitalen Messsysteme?
Die Kosten für den Einbau und den Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen trägt der Kunde bzw. Verbraucher oder Anlagenbetreiber.
Neu sind jedoch individuelle jährliche Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss.
Preisobergrenze für moderne Messeinrichtungen
Aktuell bezahlt der Verbraucher für Messstellenbetrieb und Messung ca. 20 € pro Jahr. Dies ist nun zukünftig die zulässige Preisobergrenze für moderne Messeinrichtungen.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/NetzanschlussUndMessung/SmartMetering/SmartMeter_node.html