Ob Geld in eine Immobilie gesteckt wird oder nicht, das entscheidet die Eigentumergemeinschaft. Dazu findet jährlich wenigstens eine Eigentümerversammlung statt. Wenn du Eigentümer bist, solltes du doch schon einmal an einer teilgenommen haben, oder?

Im Übrigen kommt mir die Frage reichlich naiv vor. Was zu tun ist, liegt doch auf der Hand. Entweder wird die Wohnanlage revitalisiert, oder du stößt die Wohnung schnellstmöglich ab, solange sie überhaupt noch verkäuflich ist.

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Da kannst du nirgends "nachsehen". Gegen ein rechtskräftiges Urteil kann man auch nicht in Widerspruch gehen, sondern allenfalls in die nächste Instanz. Und da du vermutlich einen Anwalt hast, erhält dieser darüber eine Mitteilung.

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Hmm...ich könnte aushelfen. Wie siehst du denn aus?

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Das ist Unfug! Die Todesstrafe schreckt niemanden ab. Denk mal nach, was du da schreibst. Wenn das stimmen würde, dürfte es in Ländern mit Todesstrafe ja keine Kapitalverbrechen mehr geben. Gibt es aber noch.

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Nein. Das ist nicht rechtssicher möglich. Möglich wäre es, in einem Individualvertrag das Rauchen auf Gemeinschaftsflächen zu verbieten. Es ist aber nicht möglich, das Rauchen in der Mietfläche zu unterbieten, weil damit in das Recht des Mieters auf freie Gestaltung seiner Lebens- und Wohnumstände eingegriffen würde. Eine solche Klausel wäre unwirksam.

Also: Rauchverbot im Gemeinschaftsbad oder in der Gemeinschaftsküche ist möglich. Rauchverbot im vermieteten WG-Zimmer ist nicht möglich.

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Im Prinzip kannst du nirgends nachfragen, wenn du nicht weisst, wohin er gezogen ist. Es gibt in Deutschland nämlich kein zentrales Melderegister.

Was du aber tun kannst: Du kannst auf dem Einwohnermeldeamt DER STADT, IN DER DU SEINEN NEUEN WOHNSITZ VERMUTEST, eine Meldeanfrage stellen (das kostet Gebühren!). Wenn du Glück hast, wohnt er erstens tatsächlich in dieser Stadt und hat sich zweitens auch umgemeldet.

Ist er in eine andere Stadt gezogen, die du nicht kennt, hast du keine Chance, ihn wieder zu finden. Die einzige Möglichkeit, die dir in diesem Fall helfen könnte, wäre der Zufall: Beispielsweise eine Wohnortnennung in einem Profil einer Social Site wie facebook oder whatsapp oder was es da so alles gibt.

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Zwangsvollstreckung vermeiden - Krankenkasse komplett kündigen?

Ähnliche Fragen wurden hier bereits gestellt, jedoch nicht zufriedenstellend beantwortet. Es geht mir hier weniger um persönliche Meinungen (Sinnhaftigkeit einer solchen Aktion) sondern nur um eine theoretische Auseinandersetzung mit der Materie nach der derzeitigen rechtlichen Situation, da sich jemand in meinem Umfeld in einer solchen Situation befindet und nun die Lage sondiert werden muss. Ich bitte darum, die Ausgangsbedingungen als gegeben zu akzeptieren und darauf basierend die Frage zu beantworten.

Ausgangsbedingungen:

  1. Person X hat kein eigenes Einkommen, besitzt derzeit noch geringe finanzielle Rücklagen aus Ersparnissen von denen der Lebensunterhalt bestritten wird
  2. Sozialhilfe vom Staat, in welcher Form auch immer (Hartz 4, Alg, usw.) ist keine Option

Aktueller Stand:

  • Aufgrund der schwierigen finanziellen Situation hat X beschlossen, seine Krankenversicherung (bei weitem größter finanzieller Posten pro Monat) zu kündigen
  • Krankenkasse weigert sich mit Verweis auf seit 01.01.2009 rechtlich bindender Versicherungspflicht
  • Krankenkassenbeiträge konnten nicht mehr abgeführt werden, KK leitet daraufhin Zwangsvollstreckung ein

Es ist nicht so, dass X keine Beträge zahlen will, sondern keine zahlen kann. KK bietet im jetzigen Fall eine Ratenzahlung an, was jedoch wenig Sinn macht, da es keinen Unterschied macht, ob man mangels finanziellen Möglichkeiten seinen Beitrag oder seine Rate nicht bezahlen kann. Konsequenz wäre in beiden Fällen eine Zwangsvollstreckung.

Da eine Zwangsvollstreckung einem Ende der Existenz gleichkommen würde, und sich so für X auch keinerlei Möglichkeit mehr bieten würde eigenständig an neues Einkommen zu gelangen, muss die KK irgendwie dazu gebracht werden, das Versichertenverhältnis zu beenden, einzufrieden oder dergleichen.

Es macht für mich einfach keinen Sinn, dass einem Bürger eine Leistung aufgezwungen wird, er keine Möglichkeit hat diese selbst in finanziellen Extremsituation nicht mehr in Anspruch zu nehmen und ihm im schlimmsten Fall durch Zwangsvollstreckung das "letze Hemd vom Leib gerissen wird".

Frage: Wie kann X unter den gegebenen Bedingungen (und nur unter diesen!) eine Zwangsvollstreckung verhindern?

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1. Es besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Das vollständige "Kündigen" einer Krankenversicherung ist somit nicht möglich. Ob du darin einen Sinn siehst oder nicht, ändert nichts an der Rechtslage.

2. Ob jemand Schulden nicht zahlen kann, hat keinen grundsätzlichen Einfluss auf eine Zwangsvollstreckung. Der Gläubiger fordert per Zwangsvollstreckung Geld, das ihm zusteht. Du kannst die Vollstreckung abwenden, indem du zahlst (Widerspruch einlegen und eine Zahlungsklage riskieren nutzt hier nichts). Wenn du nicht zahlen kannst, wird eben vollstreckt. Dann allerdings erst einmal erfolglos. Der Gläubiger, also die Krankenkasse, kann dann im nächsten Schritt die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen, der Vollstreckungstitel bleibt dennoch 30 Jahre gültig,


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Auf pflanzlicher Basis, lese ich da in der Produktbeschreibung. Vergiss es! Das hat in etwa die gleiche Wirkung wie Baldriantee bei Nervosität. Gar keine.

Es sei denn, du glaubst fest an den Erfolg der Wirkstoffe. Dann könnte sich ein psychosomatischer Placeboeffekt einstellen. Aber dafür müsstest du wirklich SEHR daran glauben!


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Ich bin eher der Meinung, dass du dir einen Freund mit kleinen Händen suchen solltest. Jeder operative Eingriff hat Risiken manchmal spürt man die Folgen erst viele Jahre später, manchmal sogar ganz gravierend. Dass du einen Teil der Weiblichkeit vermisst, ist mir schon klar. Aber ist das so belastend, dass man zu solchen Mitteln greifen muss?

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Weil man Familien mit Kindern als Hotelgäste gewinnen möchte und daher Angebote macht. Und wenn man Kindern Ermäßigungen zugesteht, muss man schließlich irgendwo eine Grenze ziehen. Diese Grenze hat sich eben bei 12 Jahren eingependelt, was im mitteleuropäischen Raum auch immer noch das Schwellenalter zur Pubertät ist, und damit zum Übergang von der Kindheit zum Jugendlichenalter.

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Grauenvolles Deutsch!!!

Wenn du bezahlt hast, hat er auch zu liefern. Liefert er nicht, ist das Warenbetrug und du erstattest Strafanzeige, wenn er auf eine letzte Fristsetzung nicht reagiert. Du wirst staunen, wie schnell dann deine Ware kommt!

Vergiss eBay und Paypal. Die können dir die Ware auch nicht besorgen.

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Der Kaufvertrag entsteht automatisch, wenn du als Verkäufer ein Angebot machst und dieses Angebot von einem Käufer angenommen wird.

Die Vertragsbedingungen stehen in der Kleinanzeige. Was dort nicht steht, ist auch kein Vertragsbestandteil.

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Das hängt davon ab, wie alt du bist. Bist du volljährig und voll geschäftsfähig? Dann darfst du selbstverständlich ein Auto kaufen, und du darfst dieses Auto auch auf deinen Namen anmelden.

Nur zum Fahren reicht das noch nicht.

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