Bisher konnte ich noch nicht eine Antwort lesen die auch stimmt. Es verhält sich folgendermaßen: Rauchen während der Schulzeit ist für unter 18 Jährige auf dem gesamten Schulgelände verboten. Falls ihr das Schulgelände verlasst seid ihr definitiv nicht versichert allerdings ist das rauchen auch hier für unter 18 jährige verboten. Wenn euch ein Lehrer beim rauchen sieht kann er sagen das ihr die Zigaretten ausmachen sollt, allerdings darf er es euch weder vorschreiben noch die Zigaretten abnehmen. Ihr könnt sogar ungehindert weiter rauchen, er hat hier keinerlei rechtliche Handhabe. Falls er euch die Zigaretten oder irgendetwas anderes abnimmt, egal ob ihr es haben dürft oder nicht macht er sich des Diebstahls schuldig. Allerdings gilt das nur für das Gelände das nicht zur Schule gehört. Auf dem Schulgelände darf er euch vorschreiben nicht zu rauchen und euch auch alle Zigaretten abnehmen, weil er hier das sogenannte Hausrecht inne hat und ausübt. Allerdings darf er euch Sachen nur abnehmen wenn ihr sie freiwillig rausrückt, ansonsten gilt auch hier ein kleines Gesetz das sich "mittelbarer Zwang" nennt und damit macht er sich auch strafbar.

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Dürfen sie NICHT. Auch in Österreich gilt das als Freiheitsberaubung und ist strafbar.

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Der Vermieter ist in diesem Fall Vertragsbrüchig, also kannst du fristlos kündigen. Zudem würde ich das ganze einem Anwalt übergeben. Ich sehe da einige Tatbestände erfüllt, unter anderem Betrug und Arglistige Täuschung. Zudem hast du noch die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern.

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Ich würde sagen ein "Papillon" ist da eine geeignete Rasse, auch wenn das Fell etwas länger ist. Sind sehr intelligente Hunde.

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Wir hatten das auch schon mit unseren beiden, da sie sich immer unter den Stühlen aufgehalten haben. Nach ein bisschen kühlen und 3 Tagen war das humpeln auch wieder verschwunden. Kann eine Prellung sein und solange sie die Pfote auch noch nutzt besteht kein großer Anlass zur Sorge. Sollte sie allerdings nach ein paar Tagen die Pfote nicht belasten und auf 3 Beinen laufen solltet ihr mit der kleinen zum TA.

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So wie sich das anhört handelt es sich dabei um kleine Spulwürmer (Toxascaris leonina) siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Toxascaris_leonina

Nimm dem TA eine Stuhlprobe mit und lass dir eine Wurmkur geben. Ich würde empfehlen alle 2 bis 3 Monate eine Wurmkur zu machen, da diese Würmer ständig wieder auftreten. Sie werden durch schnüffeln im Gras usw. wieder eingefangen. Alles gute für dich und deinen Vierbeiner.

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Art.13 GG ist das was ihr sucht. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist gesetzlich geregelt. Hereingelassen werden muß niemand. Es gibt nur einige Ausnahmen:

  1. Für eine Wohnungsdurchsuchung braucht es einen vom Richter unterschriebenen Durchsuchungsbefehl.

  2. Die Polizei darf eine Wohnung durchsuchen wenn "Gefahr im Verzug" besteht, oder ein Notfall besteht. (Verletzte Person bsp.)

  3. Notarzt oder verständigte Rettungsmannschaften bei Notfällen.

Alles andere hat die Wohnung nicht zu betreten wenn es der Mieter/ Eigentümer/ Besitzer nicht erlaubt. Falls sich jemand ohne Erlaubnis über die Schwelle bewegt macht er sich des Hausfriedensbruch schuldig. Ebenso hat einer von der GEZnoch keinerlei Befugniss eine Wohnung zu betreten, es sei denn der Bewohner erlaubt es.

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Dann soll sie eben Deutsch lernen. Wenn sie schon in Deutschland lebt sollte sie zumindest ein paar einfache Sätze auf die Reihe bekommen oder wieder an den Bosporus ziehen. Sowas nennt sich Integration, auch wenn das wohl für viele ein Fremdwort ist.

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Es ist folgendermaßen:

Besitzen darfst du so viele Helikopter oder andere Luftverrkehrsgeräte wie du willst. Selbstverständlich ist es auch möglich einen Flugschein dafür zu machen, wenn du es dir leisten kannst natürlich und du Gesundheitlich in der Lage bist so ein Gerät zu bedienen.

Fürs abheben benötigst du allerdings einen Flugplan. Darin muß stehen wo und wann du startest, in welcher Höhe du fliegst, welche Route du nimmst, wo du landen möchtest und welches deine Ausweichflughäfen sind. Das alles muß mindestens 2 Stunden vorm geplanten Abflug genehmigt sein. Einfach abheben ist also leider nicht möglich.

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Die Antwort findet sich im GG Art.5:

Art 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Das heißt du kannst sogar den richtigen Namen unter die Karikatur schreiben.

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Das hört sich für mich sehr nach einem Karpaltunnelsyndrom an. Allerdings kann es auch nur mit den Unterarmmuskeln zu tun haben. Geh morgen früh zum Arzt und lass dich untersuchen.

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Sozialpädagogen..... eine sehr besondere Sorte Mensch. In deren Erziehung muß definitiv so einiges schiefgelaufen sein. Ich kenne jetzt dein Alter nicht, aber da du bevormundet bist geh ich einfach davon aus das du minderjährig bist. Zuersteinmal gibt es kein Gesetz das Krankenbesuche verbieten kann. Allerdings kann dir dein gesetzlicher Vormund den Umgang zu einzelnen untersagen. Wenn das der Sozialhampelmann sein sollte kannst ihm mal sagen das du dich beim Jugendamt wegen mittelbarem Zwang über ihn beschwerst.

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Es gibt wirklich solche Fälle. Aber nicht als Krankheit sondern als Unfallfolge. Ist allerdings sehr selten.

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