Hallo Voltaire90!

Meine Antwort kommt spät, aber ich hoffe, sie ist nützlich:

Die Prämie der BetriebsHV bemisst sich in der Regel nach dem Jahresumsatz, der mit der entsprechenden Jahresmeldung für das abgelaufene Jahr mitzuteilen ist. Dem Versicherer steht natürlich die entsprechende Prämie zu. Ist der Umsatz höher als im Vorjahr, zahlst Du nach, ist er niedriger, bekommst Du eine Erstattung.

Grundsätzlich ist der Versicherer im Recht und ich sehe ich kein Problem darin. Es ist sogar so, daß die Versicherung i.d.R. eine beitragsfreie Nachversicherung von 3 - 5 Jahren hat. Dann zahlt sie auch für Schäden, die erst nach Geschäftsaufgabe, oder Versichererwechsel bekannt werden.

Herzliche Grüße!

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Bei einem Riestervertrag musst Du für die Beantragung der Zulagen (In der Regel schon bei Vertragsabschluss) deine "Steuer-ID" angeben.

Das Finanzamt macht grundsätzlich eine sog. "Günstigerprüfung" für deinen Vertrag. Das bedeutet, das Finanzamt schaut, ob nach Abzug der Beiträge für den Vertrag ein Steuervorteil entsteht, der höher als deine Zulage ist. Wenn das so ist, bekommst Du den darüber hinaus gehenden Teil als Steuererstattung.

Daher erübrigt sich das "Angeben oder nicht", da daß Finanzamt deinen Vertrag sowieso kennt...

Gruß

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Zunächst die Frage, warum Du eine Zusatzversicherung abschließen möchtest? Wenn medizinisch notwendige Behandlungen zu machen sind, die von der Krankenkasse nicht oder nicht in voller Höhe übernommen werden, dann wird Dir das doch sowieso erstattet.

Wenn aber bereits feststeht, daß eine konkrete Behandlung durchzuführen ist, nützt eine Zusatzversicherung nichts, da sie nur für Untersuchungen/Behandlungen bezahlt, die in der Zukunft liegen und die noch nicht angeraten sind.

Eine sehr gute Übersicht dazu gibt es hier: http://www.waizmanntabelle.de/vergleich/index/548

Gruß

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Es kommt darauf an! Die Versicherungen fragen danach, ob auf dem GRUNDSTÜCK in den letzten 5 oder 10 Jahren ein sog. "Elementarschadenereignis" war. Das kann eine Überschwemmung, aber auch Erdrutsch u.ä. gewesen sein. Wenn das nicht der Fall war, sieht es schon mal nicht schlecht aus.

Dann kommt es darauf an, in welcher "ZÜRS"-Zone das Haus steht. Damit bewerten die Versicherer die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Hochwassers. Je nach Zone ist die Auswahl an Versicherungen größer oder kleiner. Wenn Du deine Postleitzahl angibst, kann ich Dir mehr sagen :-) Gruß

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Wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du einmal sozialversicherungspflichtig angestellt und darüber hinaus arbeitest Du freiberuflich für den selben Auftraggeber?

Wenn das so ist, musst Du für den Teil der freiberuflichen Tätigkeit eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Unabhängig davon, wie sich die Arbeitszeit aufteilt...

Es gibt einige Spezialanbieter für deine Tätigkeit. Du kannst davon ausgehen, daß die Versicherung ca. 250.- bis 300.- € p.a. kostet. Dafür ist i.d.R. eine Privathaftpflich mit drin, die dann wegfällt und Du kannst es als Betriebsausgabe ansetzen...

Gruß

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Grundsätzlich hat man einen gesetzlichen Ersatzanspruch. D.h.: Du bekommst soviel Schadenersatz, daß Du so gestellt wirst, als wäre der Schaden nicht entstanden. Das geht natürlich über den Materialwert hinaus.

Du musst als einen Anspruch geltend machen, der es Dir ermöglicht einen Ersatz in "Gleicher Art und Güte" zu kaufen. Das ist allerdings unabhängig davon, ob es tatsächlich einen Ersatz zu kaufen gibt. Bei Oldtimern wird es sicherlich unerschiedliche Auffassungen darüber geben, wie hoch dieser Ersatz zu bewerten ist...

Der Wert, den man einer Sache beimisst, ist unabhängig davon, ob z.B. die Teile "Original" sind oder nicht. Der Käufer muss nur wissen, ob die Sachen im ursprünglichen Zustand sind...

Gruß

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Etwas spät, aber dafür noch ein paar Hinweise, auf die m.E. noch nicht eingegangen wurde:

Bevor Du dir (von wem auch immer) ein Angebot erstellen lässt, lasse unbedingt eine sog. "Risikovoranfrage" machen. Damit verhinderst Du eine Ablehnung, einen Ausschluss oder einen Risikozuschlag. Jetzt erst kannst Du vergleichen, da nun klar ist, welche Versicherung bereit ist Dich zu versichern. Über Klauseln ist schon einiges geschrieben worden, daher halte ich mich zurück...

Zu beachten ist, daß es grds. zwei Prämien gibt: Die Brutto- und die Nettoprämie. Die Nettoprämie ist der Betrag, den Du zunächst bezahlst. Er ist niedriger als die Bruttoprämie, da hiervon Gewinne abgezogen werden. Allerdings ist dieser Abzug nicht garantiert, sodaß die Prämie theoretisch bis zur Bruttoprämie steigen kann! Der Abzug wird jedes Jahr neu festgelegt.

Einen Hinweis möchte ich noch geben: Es werden immer pauschale Aussagen erwartet und leider auch gelegentlich gegeben. Gerade bei der BU-Versicherung kann man das nicht machen, da die Bedingungen sehr verschieden sind und es die "Beste" Versicherung nicht gibt.

Zudem empfehlen wir grundsätzlich den Abschluß einer Rechtsschutzversicherung, die explizit auch bei Streitigkeiten mit Versicherungen bezahlt. Was nützen Dir die besten Bedingungen und des tollste Berater, wenn Dir die finanziellen Mittel fehlen um einen Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen zu können?

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Die Leistungen und der Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind im Gesetz geregelt. Das wird leider immer wieder mal geändert, sodaß die Leistungen "zur Rente" ungewiss sind. Das betrifft sowohl den frühesten Rentenbeginn (aktuell 62 Jahre), die Rentenhöhe, die Leistungen an Hinterbliebene und die Leistung aus der "Erwerbsminderungsrente".

Bei der privaten Rentenversicherung (PRV) schließt Du einen Versicherungsvertrag nach dem Privatrecht ab. Damit ist gewährleistet, daß sich die Bedingungen bis zum Rentenbeginn nicht ändern. Das betrifft zumindest die sog. "Garantiewerte" bezogen auf die Rentenhöhe, Leistungen an Hinterbliebene, etc. Den vereinbarten Rentenbeginn kann man auch nachträglich ändern (Vorziehen, nach hinten verlegen). Zudem kannst Du weitere Leistungen mit einschließen (Berufsunfähigkeitsschutz, Todesfallschutz. Was aber besser in eigenen Verträgen gemacht werden sollte).

Der Unterschied besteht darin, daß Du die monatlichen Beiträge in der privaten RV selbst bestimmst, aussetzen und erhöhen kannst. Bei der GRV hängen die Beiträge vom eigenen Einkommen ab und Du bist als Angestellte/Arbeiter pflichtversichert. Die Beiträge werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt (ist schon beschrieben worden.

Herzliche Grüße!

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Hallo Dreadline!

Zunächst ist dein Kind 5 Jahre alt und damit "Deliktunfähig". Verursacht es einen Schaden, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Ersatz. Egal ob beim Reiten oder im Alltag... Haftpflichtversicherungen entschädigen nur bei einem "Gesetzlichen Haftpflichtanspruch" und der ist gegen deliktunfähige Kinder nicht gegeben.

Das bedeutet zweierlei: Entweder es ist Dir persönlich wichtig, daß Geschädigte auch entschädigt werden, dann ist das eine freiwillige Leistung. Diese muss wiederum entweder in deiner eigenen, privaten Haftpflichtversicherung auch explizit vereinbart sein oder beim Reiten in der Haftpflichtv. des Reitstalls (unwahrscheinlich).

Oder es ist Dir egal, ob jemand auf dem Schaden sitzen bleibt.... (Moralisch nicht ok). Mein Tipp: Frage deine private Haftpflichtv., ob das "Reiten fremder Pferde" und ob dein Kind mitversichert ist und in welcher Höhe (Meistens max. 10.000.-€).

Wenn jetzt deinem Kind etwas geschieht (Sturz, Tritt vom Pferd, etc.), dann sollte es eine gute Unfallversicherung haben, die a) eine hohe Gleidertaxe hat, b) Innere Organe mitversichert und c) Kosten wie "Kosmetische OP", Bergungs- und Rettungskosten, "Behinderungsbedingte Kosten" mit hohen Summen übernehmen. Empfehlenswert ist eine "Unfallrente", die lebenslang zahlt. Kein Schönes Thema, aber meine Tochter reitet und leider passieren auf den Reiterhöfen immer wieder unschöne Sachen.

Die besten Bedingungen haben z.B. die InterRisk, Haftpflichtkasse Darmstadt, AIG. Bitte nicht online abschließen, sondern persönlich beraten lassen!

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Einfdacher Diebstal im Hostel (Versicherungsfrage)

Hallo Liebe Comunity, ich war mit meinem Mann von Freitag bis Sonntag in einem Hostel in Berlin. Wie man das so kennt, Hochbetten im raum und Spinte zum Wegschließen der Wertgegenstände. Die Türen sind nur mit einer Elektronischen Zimmerkarte zu Öffnen (Davon gibt es drei ehe man Überhaupt zur Zimmertür kommt) Wir haben unsere wertsachen (Ipad mini , Ipod touch und ein Android Tablet) in den Metallspint Verstaut in einer Tasche und diese mit einem Vorhängeschloß Gesichert. Leider ist das schloß scheinbar zu klein gewesen oder sonnst was in der Art den bei unserer Rückehr waren die besagten Gegenstände Weg. Bargeld und EC Karten waren aber noch da. Das ist uns am Nächsten Morgen aufgefallen und wir haben es der Polizei gemeldet damit wir was für die Versicherung haben. Jetzt wirds aber Tricky. Der Dieb war ein Mitbewohner im Zimmer der Allerdings nur Gebucht hat um eine Karte zu bekommen. Er hat auch nur für eine Nacht gebucht und ist aber nie im Zimmer gewesen (also sprich über nacht nicht gekommen oder Tagsüber am Tag darauf) Gepäck war von ihn auch nichts zu sehen. Lediglich die betten waren durchwühlt bei unserer Rückehr am Freitag abend. Der Mann hat eine Falsche indäntität beim Ceck In Angegeben und ist so mit nicht aufindbar, jedoch gibt es ein Foto von einer Überwachungskammera und man sagte uns er hätte am Tag daraufin einem anderen Hostel auch einen Laptop entwendet aus einem Schließfach.

Nun die Frage, braucht man dafür eine Spezialversicherung oder ist eine Normale Hausratsversicherung da ausreichend? Und wenn nicht, was kann man tun um weningstens das Geld zurück zu bekommen?

Liebe Grüße

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Hallo Duty199, Auf deine Frage nach der "Spezialversicherung": Nein, sie ist unnötig, denn hier greift grundsätzlich die Hausratversicherung. Wertsachen im Zimmer: Du haftest selbst. Wertsachen im Hotelsafe: Das Hotel haftet.

Wie wurde der Spind beöffnet? War der Inhalt zugänglich ohne Gewalt anwenden zu müssen? Dann war es einfacher Diebstahl und i.d.R. nicht versichert. Wurde Gewalt angewendet, dann ist es Einbruchdiebstahl und die Hausrat zahlt. Auf jeden Fall melden und die Anzeige der Polizei gleich mitschicken!

Ich drücke die Daumen!

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Hallo Jin Tsu, Zunächst ist klären, in wieweit die "Küchensanierung" die Versicherungssumme überhaupt berührt. Die Hausratversicherung erstreckt sich nur auf die beweglichen Sachen ("Nicht fest mit dem Gebäude verbunden"). Damit fallen Bodenbeläge, Fliesen, etc. heraus.

Bist Du Eigentümerin oder Mieterin? Als Eigentümer fällt die Einbauküche unter die Wohngebäudeversicherung, als Mieter nicht.

Wenn Du eine höhere Versicherungssumme (VS) als nach der Formel: 59 qm x 700.-€ = 41.300.-€ anstrebst, dann solltest Du grundsätzlich eine Inventur machen um den Neuwert zu bestimmen (Siehe Seite 24 HUK VHB), sonst wird die Erstattung gekürzt.

Wichtig ist der Einschluss der "Groben Fahrlässigkeit" bis zur VS, der 2000 nicht enthalten war. Ideal wäre es, wenn die HUK auch zahlen würde, wenn Du sog. "Obligenheiten" verletzt. Das schließt sie aber aus (§ 1.3.3). Nicht mitversichert sind Schäden durch Rauch/Ruß und bei Sengschäden hast Du einen SB von 100.-€. Der Prämie nach zu urteilen wohnst Du in einer Stadt mit erhöhtem Einbruchrisiko: Die Sachen im Kfz bei einem Aufbruch werden bezahlt, außer "Wertsachen, optische oder elektrische Geräte" (Was klaut man denn sonst noch?). Letztendlich garantiert die HUK nicht einmal, daß Sie ihren Schutz mindestens in der Qualität der Standartbedingungen des GDV anbietet. Ich würde mir überlegen, ob Du nicht einen höherwertigen Versicherungsschutz anbietest, als ihn die HUK hat. Er ist zwar günstig und im Grunde nicht schlecht, hat aber einige Ausschlüsse, die andere Anbieter nicht haben und die nicht viel (wenn überhaupt) teurer sind. Zudem gibt es Tarife, bei denen Du automatisch Bedingungsverbesserungen erhältst, aber niemals eine Verschlechterung. Das erspart Dir deine gestellte Frage... :-)

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Eigenschaeden bei elektrischen Anlagen sind ueber eine "Elektronikversicherung" versichert. Sie bezahlt bei solchen Schäden, aber auch bei Fehlbedienungen, etc. Hast Du sie nicht, trägst Du als Unternehmer das Risiko. Ansprüche gegen den Mitarbeiter bestehen nicht.

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Als "Freier Makler" möchte ich gerne einige grundsätzliche Dinge anmerken: 1) Jemand fragt um Rat und erhält mehr allgemeine Belehrungen als echten Rat. Ist das der Zweck der Seite? Ich denke: Nein 2) Ein Versicherungsschutz ist wie ein Werkzeug: Wenn Du es brauchst, erkennst Du die Qualität... 3) Onlineportale sind i.d.R. Makler (Check24, etc.) oder gehören Versicherungen selbst (Transparo, etc.). Worin jetzt der Vorteil gegenüber einem Makler mit persönlicher Beratung liegt, ist nicht nachvollziehbar und wurde bisher auch nicht dargelegt. Daraus folgt: 4) Preis und Leistung haben bei Versicherungen oft keinen Zusammenhang. Weder muss ein teurer Schutz gut, noch ein billiger Schutz schlecht sein. Aber das online abgeschlossene Versicherungen per se sowohl "günstiger" als auch "besser" sind, ist schlicht eine unbewiesene Behauptung! 5) Möchte ich im Schadenfall jemanden haben, der mir hilft und meine Interessen vertritt? Beim Onlineabschluss steht der Kunde immer alleine gegen die Versicherung... 6) Beim Verkauf einer Sache oder Dienstleistung ist im Preis eine Marge für den Verkäufer enthalten. Egal ob Bier, Urlaubsreise, Handyvertrag oder eben Versicherung. Was ist daran kritikwürdig? 7) Als Laie, und das sind i.d.R. die Fragesteller hier, ist es unmöglich, eine gute von einer schlechten Versicherung zu unterscheiden. Wir untersuchen alleine bei der privaten Haftpflichtversicherung ca. 50 einzelne Absicherungsbereiche. Soviele Bereiche bietet kein Portal... 8) Qualitätsmakler haben in der Regel die Möglichkeit, über sog. "Deckungskonzepte" Leistungsverbesserungen von den Versicherungsbedingungen der Gesellschaften anzubieten. Diese sind nicht online und nicht über Versicherungsvertreter erhältlich.

Ich denke, daß wir hier wieder zur Sachlichkeit zurückkehren sollten :-) Herzliche Grüße! Anjo Scheel

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Ich möchte nochmal den Hinweis geben, daß es wichtig ist, frühzeitig den Schutz "einzukaufen".

Aus unserer Erfahrung heraus ist schon bei Referendaren die Auswahl der "willigen" Versicherungen eingeschränkt. Grundsätzlich empfehlen wir eine Beratung vor Ort, um gewissenhaft die Angebote zu vergleichen. Ein "ordentlicher" Vergleich stellt die zur Auswahl stehenden Tarife nebeneinander und ermöglicht es auch dem Laien zu verstehen, wie die einzelnen Tarifmerkmale von den Gesellschaften ausgelegt werden.

Grundsätzlich solltest Du darauf bestehen, eine "Risikovoranfrage" zu stellen! Denn ein abgelehnter Antrag führt dazu, daß das bei der nächsten Gesellschaft angegeben werden muss und i.d.R. ebenfalls eine Ablehnung nach sich zieht. Hintergrund ist ein Eintrag in der sog. "Sonderwagnisdatei" der Versicherungen.

Viel Erfolg!

Anjo Scheel

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Das ist immer so eine Sache. Plakativ kann man es immer "billig" haben. Daher verstehe ich auch deine Frage nicht ganz.

Stelle sie doch einmal so, daß klar daraus hervorgeht, was Du genau wie versichert haben möchtest. Bist Du z.B.: Ehrenamtlich tätig? Länger im Ausland? Nebenberuflich tätig? Im Internet unterwegs? Sollen "Gefälligkeiten" mitversichert sein? Surfst Du im Internet?

Hier kannst Du dir mal einen Überblick über Anbieter, Tarife und Leistungen verschaffen: http://rmtl.net/c/99/58922/159/0/1468217/6043/1pvbt0q.html

Herzliche Grüße!

Anjo Scheel

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Zunächst ist es so, daß bei einer Ablehung EINER PKV der Weg verbaut ist. Bei jeder neuen Beantragung wird danach gefragt. Da grds. wahrheitsgemäß geantwortet werden muss und die Gesellschaften dann ebenfalls ablehnen. Daher sollte dieser Weg nur über eine "Risikovoranfrage" gegangen werden. Machmal hat man Glück und wird genommen.

Nach der ersten Ablehnung geht nichts mehr. Es bleibt nur der Weg in die gesetzliche Krankenkasse...

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Ich beziehe mich nur auf das Thema "Haus": Natürlich eine Wohngebäudeversicherung, die möglichst auch sog. "Elementarschäden" ersetzt (z.B. Hochwasser, Schneedruck, etc.). Hier kann man mit einem "Selbstbehalt" auch Prämien sparen. Wichtig hierbei: "Grobe Fahrlässigkeit" sollte eingeschlossen sein! Sonst läuft man Gefahr, daß nur ein Teil des Schadens ersetzt wird. Leider bieten das nur wenige Gesellschaften bis zur vollen Höhe an. Außerdem eine Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtV. Ist oft Bestandteil einer Privathaftpflichtversicherung, aber nicht immer. Hier schütze ich mich, wenn z.B. jemand auf meinem Grundstück zu Schaden kommt. Wichtig bei einem Öltank, daß der explizit mitversichert ist! Empfehlenswert: eine Rechtsschutzversicherung, die den Grundbesitz mit absichert. Hier geht es nicht nur um die Nachbarn, sondern insb. um den Rechtsschutz gegenüber Behörden und Kommunen. Hausrat ist empfehlenswert. Hier gilt ebenfalls: Einschluß "Elementarschäden" und "Grobe Fahrlässigkeit". Da eine Versicherung vor finanziellen Groß- und Totalschäden schützen soll, ist die Glasversicherung entbehrlich...

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Grundsätzlich handelt es sich um ein Gesetz: Das "AltEinkG". Die Riesterrente ist eine Rente nach dem "Kapitaldeckungsverfahren". Damit sammelt jeder Geld für sich selbst. Das steht ihm im Alter dann als Rente zur Verfügung. Die gesetzliche Rente hat ein Problem: Die demografische Entwicklung! Mal angenommen der Staat würde das Gesetz zum Nachteil der Bürger ändern, müsste aus anderen, staatlichen Töpfen etwas an die Bürger gezahlt werden. Woher soll das kommen? Daher ist eine Änderung unwahrscheinlich, aber natürlich nicht ausgeschlossen. Da aber ein Riestervertrag nicht zur Einzahlung verpflichtet, kannst Du im Falle einer Änderung ja mit der Besparung aufhören. Ärgerlich wäre es dann nur, wenn Du einen Vertrag mit hohen Abschlusskosten unterschrieben hast. Es gibt Angebote, die nur für die eingezahlten Beiträge Gebühren erheben. Bei deiner Skepsis wäre das die ideale Lösung. So verschenkst Du dann auch im Falle einer nachträglichen Änderung kein Geld...

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Grundsätzlich kann eine "Falschberatung" nur durch einen Experten festgestellt werden. Leider sind die subjektiv empfundenen FB nicht immer auch objektive FB. Wenn hier erhebliche Zweifel bestehen, dann kann man verschiedene Wege gehen. Zum Beispiel einen Brief an den Vorstand der Gesellschaft. Diese Beschwerden werden i.d.R. sehr ernst genommen und oft im Kundeninteresse geregelt. Eine Beschwerde beim sog. "Ombudsmann": http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html Hier wird unbürokratisch und kostenlos geprüft. Versicherungen akzeptieren i.d.R. den Schiedsspruch. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, kann u.U. hier zumindest eine kostenlose Erstberatung drin sein. Allerdings nicht in jedem Tarif und nicht jede Gesellschaft bezahlt eine Klage gegen den eigenen Konzern. Grundsätzlich ist es wichtig, neben den Versichrungsunterlagen auch das angesprochene Beratungsprotokoll mitzuschicken. Das sollte übrigens immer VOR Vertragsabschluß vorgelegt und unterschrieben werden!

p.s.: In der Praxis werden FB leider erst im Schadenfall offenkundig.

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Eine Lebensversicherung kann man nur beleihen, wenn es einen "Rückkaufswert" gibt. Der wird im Jahresauszug dargestellt. Man kann ihn aber auch erfragen. Hintergrund ist, wie schon hier angedeutet, daß die Versicherung kein finanzielles Risiko eingehen will. Man leiht sich de facto sein eigenes Geld und bezahlt darauf Zinsen. Das ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll, da die Zinsen nicht niedrig sind. Man kann es auch so sehen: Es ist, als würde ich mir einen Kredit bei der Bank holen und gebe mein Sparbuch als Sicherheit.

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