Hallo Dreadline!
Zunächst ist dein Kind 5 Jahre alt und damit "Deliktunfähig". Verursacht es einen Schaden, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Ersatz. Egal ob beim Reiten oder im Alltag...
Haftpflichtversicherungen entschädigen nur bei einem "Gesetzlichen Haftpflichtanspruch" und der ist gegen deliktunfähige Kinder nicht gegeben.
Das bedeutet zweierlei:
Entweder es ist Dir persönlich wichtig, daß Geschädigte auch entschädigt werden, dann ist das eine freiwillige Leistung. Diese muss wiederum entweder in deiner eigenen, privaten Haftpflichtversicherung auch explizit vereinbart sein oder beim Reiten in der Haftpflichtv. des Reitstalls (unwahrscheinlich).
Oder es ist Dir egal, ob jemand auf dem Schaden sitzen bleibt.... (Moralisch nicht ok).
Mein Tipp: Frage deine private Haftpflichtv., ob das "Reiten fremder Pferde" und ob dein Kind mitversichert ist und in welcher Höhe (Meistens max. 10.000.-€).
Wenn jetzt deinem Kind etwas geschieht (Sturz, Tritt vom Pferd, etc.), dann sollte es eine gute Unfallversicherung haben, die a) eine hohe Gleidertaxe hat, b) Innere Organe mitversichert und c) Kosten wie "Kosmetische OP", Bergungs- und Rettungskosten, "Behinderungsbedingte Kosten" mit hohen Summen übernehmen. Empfehlenswert ist eine "Unfallrente", die lebenslang zahlt. Kein Schönes Thema, aber meine Tochter reitet und leider passieren auf den Reiterhöfen immer wieder unschöne Sachen.
Die besten Bedingungen haben z.B. die InterRisk, Haftpflichtkasse Darmstadt, AIG. Bitte nicht online abschließen, sondern persönlich beraten lassen!