Hallo, wenn es in deinem Vertrag nicht geregelt ist Jazz Du schlechte Karten. Ja - er kann sich abschleppen lassen - muss sie Kosten ausgleichen und im Nachgang von dir einfordern. Siegt nicht gut aus für dich

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Hallo, ihr habt vergessen zu schreiben WARUM der Schleppdienst die Papiere und Schilder nicht heraus geben wollte... es ging um die Bezahlung. Ihr wolltet nicht bezahlen und eine Abrechnung über die Versicherung oder ADAC. Dazu ist der Schleppdienst nicht verpflichtet und ADAC greift nicht wenn man unschuldig ist. Wenn das Fahrzeug an die restwertbörse ging war es Vollkasko versichert und gehört dann der Versicherung. Also alles rechtens. Schlepper hat ein sog. Pfandrecht. Einfach Rechnung für Leistung bezahlen. Papiere für das anmelden bekommen, anmelden und alles ist gut. Ein Anwalt sagt Erich nichts anderes

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Hallo, ich kann mich nur dem Nomex64 komplett anschließen. Es ist völlig egal welches Fahrzeug der Feuerwehr kommt - es muss nur Bindemittel geladen haben. Der Feuerwehreinsatz dient in der Regel nur der Gefahrenabwehr. Die Reinigung erfolgt - sollte erfolgen - durch Fachfirmen mit Spezialmaschinen. Wir haben hier im Ort so eine Spezialfirma und die Aufklärung am Tag der offenen Tür war lehrreich und interessant. Hier hat sich viel getan... Die Umwelt dankt und die evtl. verhinderten Unfälle auch. Leider mahlen die Behörden langsam und die Maschinen werden viel zu wenig eingesetzt. Die Feuerwehr an sich ist gar nicht zuständig für die Reinigung...

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Unrechtmäßig abgeschleppt

Hallo liebe Anwälte und Rechtskundige, mir ist am vergangenen Samstag zum Stadtteilfest BRN in Dresden unser Auto abgeschleppt worden, was NICHT im Parkverbot stand (Straße -> Fußweg -> freier Bereich; nicht abgegrenzt, nicht als privat gekennzeichnet, kein Schild oder ähnliches. Für jeden normalen Menschen als öffentlicher Bereich zu erkennen). Scheinbar gehören diese paar Quadratmeter aber einer Privatperson, die es darauf angelegt hat, die Parkplatzknappheit beim Stadtfest auszunutzen, um den kleinen Reibach zu machen. Ich würde auch nicht ausschließen, dass dieser jenige mit dem Abschleppunternehmen (eine GbR!!), die 500m weiter ihren Hof hat, einen kleinen Deal hatten und sich die Kosten teilen. Denn der Auftraggeber muss wohl normalerweise in Vorleistung gehen, wie ich das in Erfahrung bringen konnte. Macht ja niemand bei rund 30 Autos ohne irgendeinen Hintergrund, oder?

Der Abschleppdienst kam im Halbe-Stunden-Takt das ganze Wochenende lang und hat Autos abgeschleppt (als wir ankamen standen schon 5 Autos und wir haben direkt mit dort geparkt. Wie gesagt: Keine Behinderung, kein Parkverbot, kein Schild)

Die Privatperson muss ihren privaten Bereich weder kennzeichnen, noch mit einem Hinweis-Schild ausstatten (Parkverbot, gebührenpflichtig abgeschleppt) ?? Wie soll aber ein Jeder sich darauf einstellen wie man sich zu verhalten hat, wenn es nicht gekennzeichnet wird? Der rotzfreche Typ vom Abschleppdienst frage mich ernsthaft, ob denn da ein Schild wäre, dass ich parken darf. Ich war in dem Moment so perplex. Ich meine, es ist doch so, dass es nur Schilder gibt, die das Parken verbieten, und nicht alle Flächen mit "Parken erlaubt"-Schildern ausgestattet werden müssen, damit man weiß dass man parken darf ^^

320 € kam der Spaß. 3:00 Uhr nachts. Die Frage ist jetzt: Besteht die Möglichkeit einer Schadensersatzklage und vor allem, was mir noch wichtiger ist, damit nicht noch mehr Leute auf diese Heimtücke reinfallen, zu klagen, dass der Typ da ein Schild aufstellen soll um die Fläche als privat/Parkverbot zu kennzeichnen?? Oder was würdet ihr machen?

Danke vielmals für's Lesen und hilfreiche Antworten!

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Hallo, das ist ja echt schwierig. Da kann meiner Meinung nach wirklich nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen. Wäre schön gewesen wenn einer Dein Anliegen gelesen hätte - ist aber leider nicht so. Wie ich gelesen habe hast du auch keine Rechtschutz - schade in diesem Fall. Meines Wissens bieten Anwälte auch Beratungsgespräche an. Ich meine gehört zu haben, dass ein erstes Beratungsgespräch nicht gleich 100€ kostet bzw. Kostenfrei ist. Aber das kann von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich sein. Ich würde an Deiner Stelle mal zum Hörer greifen und mich bzgl. eines Beratungsgesprächs informieren. Es gibt auch Onlineanwälte - die kosten aber auch - nur als Möglichkeit angedacht... OHNE Anwalt kommst Du in dieser Angelegenheit auf keinen Fall weiter. Ich wünsche Dir viel Glück

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Mein Auto wurde heute abgeschleppt

Hallo! Ich hab mal eine Frage... Heute war ich bei meinen Eltern zu Besuch und habe an einer Stelle geparkt, bei der Parken nicht erlaubt gewesen ist, was auch dumm von mir war. Dazu muss ich sagen, dass auf der Straße, in der meine Eltern wohnen, fast nur noch Privatparkplätze sind, und ich habe mich an einer Stelle hingestellt, wo ich zwar niemanden behindert hätte (Krankenwagen hätten durchgepasst), aber es war eine Stelle, die gestrichelt war, was halt bedeutet, dass Parken dort nicht erlaubt ist. Ohne meine Dummheit in Schutz nehmen zu wollen, ist es jedoch so, dass ich viel schleppen musste und noch dazu an der einzigen Stelle, an der man noch parken könnte, eine Baustelle ist und man dort auch nicht mehr parken kann. Insgesamt war ich heute etwa 3 Stunden bei meinen Eltern... als ich zurück zum Auto wollte, war das Auto weg. So rief ich erstmal die Polizei an... man sagte mir dort, dass keine Abschleppung gemeldet sei... bei weiteren Erfragungen stellte sich dann irgendwann heraus, dass eine private Person den Abschleppdienst geholt hat, ohne dies vorher der Polizei gemeldet zu haben. Mein Vater sagte mir nun, dass in solchen Fällen immer erst die Polizei informiert werden muss und diese dann den Abschleppdienst rufen müssen, da ich nicht auf einem fremden Privatparkplatz geparkt habe, sondern an einer gestrichelten Stelle, die der Stadt gehört. Demnach hat anscheinend ein Anwohner direkt beim Abschleppdienst angerufen, ohne die Polizei vorher darüber zu informieren. Ist das so rechtens oder kann ich in dem Fall meine Gebühren für den Abschleppdienst zurückverlangen?

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Alle vorhergehenden antworten passen. Um kosten erstattet zu bekommen bleibt nur der weg zum Anwalt... Viel Glück

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Meine haben sollte fragen gut beantwortet

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Hallo, die antworten sind richtig...allerdings gibt es keine Vorschriften für Selbstzahler. Bei seriösen betrieben ist die Grundlage der Hauspreisliste die VBA Preis- und Strukturumfrage. Im Durchschnitt 150€ für die erste Stunde die immer komplett berechnet wird - danach in taktung... + Hankenlastvetsicherung bearbeitungsgeb. Das sind netto preise. Brutto kostet die Stunde ca. 200 Euro somit sind 180 Euro absolut in Ordnung. Ich würde es auch höflich beim adac versuchen - manchmal geht was... Viel Glück

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Hallo, grundsätzlich sind behindertenparkplätze tabu - da es sich um einen beweisbaren Notfall handelte würde ich es mit einem Einspruch versuchen - es kommt dann auf den entscheidenden Sachbearbeiter an. rechtlich keine Chance...

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hallo - passt alles... vorgehen genau wie in den vertragsbedingungen hinterlegt. wenn man mit den leuten der PHZ ( Pannenhilfszentrale spricht bekommen einige manchmal aus kulanz seitens adac ( langjährige mitgliedschaft / immer pünktlich bezahlt etc. ) ein zweitschleppen in die werkstatt deiner wahl bezahlt. sollte allerdings vorher eine schadensdiagnose bestehen...

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Hallo, checke deine möglichen Schutzbriefleistungen deiner Kfz Versicherung. Des weiteren hole dir Infos bei einem unabhängigen Versicherungsmakler. Da gibt es einiges... Die Leistungsunterschiede bei alternativen vereinen wie ACE und weitere zum ADAC sind nicht sehr groß... Kommt darauf an auf welche Leistungen du wert legst... Daher bleibt dir nur der weg eigene Erkundigungen bei Versicherungen einzuholen aber da bekommst du sicher gute alternativen geboten. viel Glück

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hallo,rein rechtlich hast du keine chance. liegt im ermessen des schleppunternehmens ob er anfahrt berechnet wobei ich die kulanz schon bei den 90€sehe denn so als grobe faustregel wären 150€ fur das schleppfahrzeug + mann + 5% hakenlast + bearbeitungsgebühr + sonderzuschläge anzusetzten. die erste stunde wird voll berechnet - danach in taktung. sorry - hart - aber falsch parken ist teuer und ich sehe die rechnung schon als kulant. wirklich - da ist dir die firma schon entgegen gekommen. vor gericht hast du da gar keine chance...

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Hallo, wenn du den Schutzbrief - z.B. für ein Abschleppen in Anspruch nimmst wirst Du NICHT in der KFZ-Haftpflichtversicherung höher gestuft. Die Schutzbriefoption ist ein Zusatzvertrag zu Deiner normalen KFZ-Haftpflicht-Versicherung und kostet je nach Versicherung zwischen 5 - 15€ im Jahr. Es wäre mir auch neu das es eine Begrenzung auf 1x gibt - aber das müsstest Du in Deinen Vertragsklauseln nachlesen. Fakt ist aber dasx Du nicht höher gestuft wirst.

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Hallo, das ist jetzt ein sehr komplexes Thema. Grundsätzlich ist die Versicherung eintrittspflichtig. Sie zahlen allerdings öfters nur einen Teilbetrag und streichen einzelne Positionen in dem Rechnungsausgleich. ( Zu teuer, zu lange gereinigt, wäre nicht nötig gewesen, etc. ) Hier muss man als Versicherungsnehmer standhaft bleiben. Ich kenne viele Fälle die eingeklagt wurden und dann von der Versicherung auch bezahlt wurde. Schade nur das man als Versicherungsnehmer gegenüber dem Reinigungsunternehmen in Vorleistung treten muss. Hier können die Unternehmer nix dafür - das ist Versicherungstaktik. In manchen Fällen wurden die Versicherungnehmer von der Versicherung angehalten die Rechnung auf keinen Fall zu bezahlen - was Mahnbescheide - Vollstreckungsbescheide und Gerichtsverhandlungen nach sich zog. Seid in diesem sensiblen Bereich standhaft - die Reinigung muss im Rahmen der Haftpflicht beglichen werden - ansonsten Versicherung wechseln... Dies ist allerdings eine nur sehr kurze Antwort auf dieses sehr komplexe Thema - aber das würde den Rahmen sprengen. Reiche die Rechnung ein - bleib Standhaft - Du bist im Recht - und beharre mit allen Mitteln auf den Ausgleich - alles was mit einer Ablehnung zu tun hat ist Versicherungspolitik - wobei ich aus deiner Frage nicht ersehen konnte ob es sich um eine Abreinigung durch die Feuerwehr oder durch eine Fachfirma mit Spezialmaschinen handelte. Bei Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr ( Feuerwehr kann nicht reinigen !!!) sieht Deine Chance etwas besser aus... Ich hoffe ich konnte helfen und habe nicht zu sehr verwirrt

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Hallo, es ist selten das dieses Thema hinterfragt wird oder sich jemand Gedanken drüber macht. Im DWA Merkblatt oder bei den Angaben von Ölbindemittel ist nachzulesen dass das Bindemittel aufgetragen, mit dem Besen eingearbeitet werden muss ( reines aufschütten genügt nicht ) ca. 8 Stunden Einwirkzeit benötigt und danach vollständig wieder aufgenommen werden soll. Danach das Prozedere wiederholen und danach sollte komplett abgereinigt werden mit einem Reinigungsmittel - Wassergemisch dass aber auch wieder vollständig aufgenommen werden soll. Hierzu ist allerdings nicht die Feuerwehr zuständig ( zur Verteidigung - es gab lange Zeit keine Alternativen ) Die Feuerwehr ist nur für die Gefahrenabwehr zuständig. Für die eigentliche Abreinigung gibt es seit ca. 10 Jahren Spezialreinigungsmaschinen, die mit Hauben, Hochdruck oder Schrubbtechnik, und Absaugtechniken arbeiten. Hier wird durch Zertifizierungen und Prüfungen eine Wiederherstellung der Griffigkeit der Straße zu 90% wie vor Schadenseintritt bestätigt. Auch nach Regen wird nahezu nichts mehr ausgespült. Die Öl-Wasser-Reinigungsemulsion wird in einem Behälter aufgenommen und fachgerecht entsorgt. ( Nicht über Ölabscheider oder Kanalisation ) Es ist immer wieder interessant wenn man bei der Feuerwehr die Entsorgung hinterfragt? Nicht das ich gegen die Feuerwehr bin - nein auf keinen Fall. Ich schätze die Leute die Freizeit opfern oder sich sogar Gefahren aussetzen um Hilfe zu leisten. Allerdings gehört das Abreinigen von Ölspuren einfach nicht dazu. Umwelttechnisch und auch Straßenerhaltstechnisch gibt es hierzu inzwischen Spezialmaschinen mit Fachpersonal. Viele Behörden und Städte und Gemeinden setzten diese auch inzwischen ein - nur eben noch nicht alle. Es gibt immer noch Leute vom alten Schlag die sich gegen die Neuerung wehren. Dann ist auch der Name Bioversal gefallen. Man sollte sich mal die Mühe machen und sich die Sache nicht von einem Bioversalverkäufer sondern von einem Chemiker oder einem versierten Gutachter verständlich erklären lassen. Die Eerkenntniss wird sein das sich Verunreinigungen nicht durch aufsprühen von Bioversal einfach auflösen.... Dies war jetzt eine kurze Antwort ;-) Kann gerne noch detailiertere Antworten geben.

Liebe Grüße

MR

PS.: Schön das es noch so aufmerksame Leute gibt die mit offenen Augen ihr Umfeld betrachten und sich Gedanken machen

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Hallo Bast,

ich versuche Deine Frage zu verstehen. Sie ist etwas unverständlich formuliert. Ich habe verstanden das Du Dir nicht sicher bist ob es rechtens ist wenn für Dein abgeschlepptes Auto nicht nur Schleppkosten berechnet werden, sondern auch für jeden Tag den das Auto dort steht auch ein sogenanntes "Standgeld" berechnet wird? Wenn dies die Frage ist dann kann ich die nur mit "Ja" beantworten. Es werden unterschiedliche Standgelder berechnet. Aussenbereich oder in einer Halle etc.

LG Audislk

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In vielen Orten ist hierfür noch die Feuerwehr zuständig - wobei sie eigentlich gar nicht zuständig sind sondern die Straßenmeisterei - und vielerorts kommen Spezialfirmen zum Einsatz. Fleck war vorhanden - Die Entscheidung zur "Nichtreinigung" traf die Feuerwehr - Du hast alles richtig gemacht. Da müsste nichts auf Dich zukommen. Gut auf jeden Fall das Du nicht weggeschaut hast. LG

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Tja - warum nur 20 Meter? Also es kommt darauf an bei was für einem Schleppdienst Ihr "gelandet" seid.Ist es ein VBA ( Verband - Bergen und Abschleppen ) dann gibt es eine offizielle Preislist ( Richtpreisliste ) die auch von Gerichten zur Überprüfung von Preisen herangezogen wird. Da der Einsatz mit der Abfahrt von dem Betriebshof beginnt uns bis zur Ankunft im Betrieb gerechnet wird kann - je nachdem wo der Schleppdienst seinen Betriebssitz hat auch bei 20 Meter schleppen ein nettes Sümmchen zusammenkommen. In der Regel wird auch die erste Stunde komplett abgerechnet. Ich hoffe ich konnte helfen LG Marrit

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Hallo,

da hattest Du ja am frühen morgen schon sehr viel Pech. Geh mal ins Internet und lade Dir die sogenannte "VBA-Preisliste" herunter ( Verband Bergen & Abschleppen ) An dieser Preisliste orientieren sich auch die Gerichte. Da kannst Du dann selber etwas hochrechnen da ich die einzelnen Positionen deiner Rechnung ja jetzt nicht kenne. Dort sind auch die Zeiten der normalen Berechnung hinterlegt und ab wann Zeitzuschläge für "Ausserhalb der Geschäftszeit" berechnet werden. Wobei hier die Freien Abschlepper schon flexibel sein können. Ich vermute er hat die erste Stunde komplett berechnet. Das sog. Rückhalterecht besteht. Da ist die Firma im Recht. 30€ Standgeld ( Brutto oder Netto? ) finde ich etwas sehr hoch. ( Kann aber auch Regional üblich sein...) Ich kenne übliche Preise von 14,50 netto ( in der Halle - sog. Sicherstellungsbereich / nicht Außengelände ). Mein Rat - zahl so schnell wie möglich die Rechnung und hole das Auto weg. Normalerweise bekommst Du das Geld wieder von der gegnerischen Versicherung ( solltest Du nicht Schuld sein ) oder solltest Du Kasko versichert sein auch einen gewissen Teil von Deiner Versicherung. Das kann ich von hier ja nicht einsehen. Auf jeden Fall erstatten beide nur eine bestimmte Tagesanzahl. Das klingt hart - aber der Abschlepper sieht sein Geld nie wieder wenn er nicht auf die Bezahlung besteht. Die Versicherungen lassen sich da alles mögliche Einfallen. Schade für den Kunden - aber die Schlepper können da nicht anders. Diese Vorgehensweise wurde wirklich von den Versicherungen angesteuert. Früher konnten die Schlepper da mehr Service am Kunden ausüben und eine Abrechnung über die Versicherung anbieten. Das war für Kunde und Schlepper viel angenehmer. Das ist aber die Schuld der Versicherungen das dies nicht mehr geht... Wie gesagt - schau Dir die VBA Preisliste an - dann siehst Du klarer bzgl. der Schlepprechnung. Auch wenn es weh tut - hol das Auto schnell ab - bezahl den Schlepper. Das ist die Kostengünstigste Variante. Viel Glück... und alles Gute

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Schwierige Antwort: Seil befestigt. Da sage ich vorab das die meisten neueren Modelle die Abschleppöse im Kofferraum haben und diese erst vorne am Fahrzeug befestigt werden muss. Ist das Fahrzeug geschlossen dann ist das schon das erste Problem - außer der Abschleppdienst hatte eine Öse zur Hand. Ein kurzes ziehen auf das Plateau des Schleppwagens lässt sich manchemal nicht verhindern - die Regel ist aber ein Aufnehmen mit Hubbrillen an allen vier Rädern und ein Verladen mit Kran auf das Plateau des Schleppwagens. Somit ist das Fahrzeug beschädigungsfrei zu bewegen. Ein LÄNGERES ziehen führt tatsächlich zu Schäden am Fahrzeug für die der Schleppdienst aufkommen muss da er den Auftrag abelehnen sollte wenn er nicht mit den richtigen Fahrzeugen ausgestattet ist. Ausnahme: Gefahr im Verzug - da muss keinerlei Rücksicht auf Schäden genommen werden.Fahrzeug muss weg - egal wie. Aber dies entscheidet die Polizei. Sollten in diesem Fall Schäden entstanden sein ( Gefahr im Verzug ausgeschlossen und die Verbringung wirklich unsachgemäß war ) dann wird der Einsatz ja auch noch von der Polizei überwacht und dokumentiert. Darauf kann man als Abgeschleppter evtl. zurückgreifen. Du siehst - es spielen immer meherere Faktoren eine Rolle. Ich hoffe ich konnte sachlich und fachlich neutral helfen.

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