Umgangszeiten - ist das so ok?

Hallo, ich habe einen Termin bei Gericht wegen einer Umgangsvereinbarung. Gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mein Kind ist 4 1/2 Jahre alt. Es hat seit es zwei einhalb Jahre ist immer wieder bei mir übernachtet - seit es 3 ist, alle 2 Wochenenden mal mit einer Übernachtung, mal mit 2. Sommerferien hatten wir 2 x eine Woche und 1 Weihnachtsferien von 1 Woche.

Seit November schläft sie nicht mehr bei mir (laut KM möchte sie nicht) und der Umgang wurde von der KM auf 2x pro Woche 1Nachmittag sowie einmal im Monta einen Tag am Wochenende reduziert... Wenn die Kleine gehen soll, dann sagt sie, dass sie noch hierbleiben und auch hierschlafen möchte...

Nun ist es soweit ich werde vor Gericht ziehen.

Habe mir als Endziel (nach den Sommerferien 2012) folgenden Umgang gesetzt:

Alle 2 Wochenenden von freitags nach dem Kindergarten bis dienstags morgens (Ich würde mein Kind montags in den Kiga bringen und wieder abholen und am dienstags morgens dann im Kiga abgeben und die KM kann es dort abholen. Sowie in der kommenden Woche den Dienstag nachmittag.

Dazu Hälfte aller Feier - und Brückentage sowie die Hälfte der Ferien. Meinen Geburtstag mit Übernachtung und das Wochenende nach dem Geburtstag meines Kindes.

Eine weitere Variante wäre:

Alle 2 Wochen von freitags nach dem Kindergarten bis montags morgens sowie die Woche darauf dienstags nach dem Kindergarten bis mittwochs morgens.

Dazu Hälfte aller Feier - und Brückentage sowie die Hälfte der Ferien. Meinen Geburtstag mit Übernachtung und das Wochenende nach dem Geburtstag meines Kindes.

Ist das zuviel gefordert? Ich habe einfach Bedenken, dass wenn ich nur das Mindestmaß fordere, ich auch nur das erhalte. Wenn hier bei ein paar Punkten gestrichen wird - davon gehe ich fest aus - haben meine Tochter und ich,a ber wahrscheinlich immer noch mehr Kontakt als " nur 2x im Monta Freitag - Sonntag"

Was meint ihr?

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Versuch auch nochmal und immer wieder auch mit der KM reden. Warum will sie es wirklich nicht? Gibt es irgendwas, was sie dazu veranlaßt hat, die ZEiten zu kürzen? Wichtig ist es, daß es für die Tochter paßt, mit 4 1/2 kann sie ja auch schon ihren Wunsch äußern. Vielleicht könnt ihr vorher auch nochmal zusammen (ohne Kind) auch zur Familienberatung gehen (auch wenn ihr keine Familie mehr seid). Sie muß es verstehen - und Dein Ausgangspunkt muß es auch sein! - daß die Tochter ein Recht auf den Vater hat (und nicht Du auf sie...)

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Es wird sicher einen Grund haben, daß er das will. Vielleicht sagt er es nicht Dir. Du sollst Hilfe holen, zur Familien / Lebensberatung gehen, wo er mit einem Berater auch allein sprechen kann. Vielleicht braucht er seelische Unterstützung, um den Alltag in der Schule bewältigen zu können. Vielleicht braucht er Hilfe, um für sich ein Ziel zu finden. Eltern sind leider nicht immer fähig eine Stütze zu sein, es ist nicht schlimm, Hilfe in Anspruch zu nehmen!

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Ich würde den Hustensaft tagsüber bis ca. 3 am Nachmittag nehmen, und am Abend den gegen Reizhusten, denn das Reizhusten stört am Meisten, wenn man sich hinlegt und schlafen will, aber nicht kann wegen dem Husten...

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Als Lehrer in Schulen wirst Du wohl nicht arbeiten können, aber als Privatlehrer kannst du sicher Konversationsstunden, Nachhilfe in Deutsch, o.ä. geben. Für sowas brauchst aber erstmal eine Netzwerk, Kontakte, Inserate aufgeben, und am Anfang wirst davon nicht leben können. Es ist besser, was anderes zu machen, und nebenbei Unterricht geben, und wenn es gut läuft, bekommst immer mehr "Kunden".

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Eine Rotlichtlampe ist geeignet, um Tiere zu wärmen, in meiner Kindheit hat meine Oma immer kleine Küken gehabt, und sie mit der Rotlichtlampe gewärmt. Die Lampe hing von oben und war so weit entfernt von den Tieren, daß es grad angenehm gewärmt hat. Sie haben sich gern druntergesetzt, und haben nicht gefroren, so ohne Mama-Huhn. Die Lampe war ständig an. Wie die Lebensdauer von roten Glühbirnen ist, weiß ich nicht, aber meine Lampe hat 100 W, auf die Dauer verbraucht es ganz schön viel Energie... Eine Lampe VOR dem Stall wird nicht viel nützen, das Rotlicht wärmt nur, was direkt vor ihm oder unter ihm ist. Dh., es wärmt die Wand des Stalles an, und wenn es aus Holz ist, und die Lampe zu nah, kann es brandgefährlich werden. Also aufpassen!

Lampen kann man in Elektronikgeschäften wie Saturn oder Media Markt kaufen. Man kann aber auch die rote Glühbirne ohne Lampe kaufen, und es in eine andere Lampe (Deckenleuchter) hineinschrauben - man muß nur auf die richtige Größe achten!.

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Die Bewerbung ist Super! Aber streiche das "voraussichtlich" wirklich, Du denkst doch positiv, oder?! Zur 2. Antwort: Ich denke, heutzutage kann man sich auch schon ohne Mappe, per e-mail bewerben, Lebenslauf mit Foto einfach anhängen! Mappe kann man ja vorbereiten und dann zum Vorstellungsgespräch mitnehmen! Viel Erfolg!

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Ja, es geht. Aber wozu? Ich kenne den Unterschied, 1. Kind normal geboren, 2. Notkaiserschnitt. 1. Kind: nach 1 Woche war ich völlig fit, 2. Kind: 1 Woche: beim Aufstehen, umdrehen, hinlegen, usw. große Schmerzen, dann 4 Wochen gerade so herumgehen und sich um das Baby kümmern können. Gymnastik erst nach 8 Wochen möglich. Glaub mir, éinen Kaiserschnitt sollte man sich nicht wünschen. Wenn Du Angst vor den Schmerzen hast, laß lieber PDA (Kreuzstich) machen.

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