Du willst 430 EUR für eine Zusatzbatterie ausgebnen, aber dir den Laderegeler sparen?

Hier muss es mehr um die Farbe/Form/Länge(?, ja bestimmt die Länge!) der Akkus und weniger um die elektrischen Eigenschaften gehen.

Hier kommt dann der konstruktive Teil: Nein. Wenn Du Akkus hart parallel schalten möchtest, müssen diese sich möglichst ähnlich sein. Ähnlich meint hier gleiche Bauart, gleiche Kapazität, gleicher Ladezustand im Moment des Zusammenhängens (ganz wichtig). Die von die aufgeführten Akkus sind sich nicht ähnlich genug.

Außerdem willst Du wirklich, das Dein Motor nicht mehr anspringt, nachdem Du auf'm Parkplatz mit Deinen Kumpels den Dicken gmeacht hast? Getrennte Stromkreise haben auch Vorteile.

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Falls es eine von diesen nicht überzogenen/glasierten Tabletten ist, die sich so merwürdig "staubtrocken" im Mund anfühlen, könntest du die Tablette leicht einfetten. Finger in Butter, einmal um die DInger rumgerieben und gut.

Falls Sie glasiert ist, ist es eine reine Kopfangelgenheit. Du musst es mögen, die Tablette zu schlucken, dann klappt es.

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Dein örtlicher, islamischer Geistlicher freut sich wahrscheinlich wirklich sehr, wenn Du einfach ihm diese Frage stellst.

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Verstehe ich richtig, das Du den 1. Rechner vom Sperrmüll mit der Grafikkarte deines eigenen PCs bestückt hast und diese jetzt nicht mehr in deinem eigenen PC funktioniert?

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Die Drehzahl eines Lüfters wird (wie die aller Gleichspannungsmotoren) über die Spannung geregelt. Bei Computerlüftern kommt die Besonderheit hinzu, das nicht wirklich die Spannung verändert wird (immer 5 Volt) sondern die Spannung gepulst wird (ganz schnell 5V, 0V, 5V 0V usw.).

Wird die Spannung höher zieht der Motor mehr Strom.

Die Spannung am USB-Port ist immer 5Volt. DIe maximale Leistung hängt von der Version ab. Reicht von 100-500 mA.

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engadet hat sich darüber beschwert, das er noch nicht mal HDMI input hat. HDMI out haben sie erst gar nicht erwähnt. Hätte ich bei all in one auch nicht erwartet.

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Du hast/wirst Auflagen oder Weisungen erhalten (z. B. Sozialstunden) und erklärst dich bereit diese zu erfüllen (so "teuer kommt" das). Sei froh und unterschreibe!

Tathergang kurz und bündig (Laden betreten, spontan eingepackt weil nicht genug Geld dabei (NUR ALS BEISPIEL!) wieder rausgehen wollen).

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Solange Du auf Bachelor zielst, ist es bzgl. der Inhalte hart gesagt ziemlich egal. Mit der Katastrophe von Bologna sind die Inhalte auf europäischer Ebene deutlich einheitlicher geworden.

Da sind für Dich eher Kenngrößen wie Dozenten(Uni_Personal)/Studenten oder absolute Größe der Mathefakultät von Interesse.

Die Qualität von Forschung und Lehre hat im Grund/Bachelorstudium leider nichts miteinander zu tun.

Wenn Du eine deutsche Hochschule mit guter Reputation in Mathe (=gute Forschung) haben möchtest: Bonn, Heidelberg, München (Reihenfolge alphabetisch ;-), war vor 20 Jahren schon so, ist m. E. nach immer noch so, läßt sich aber besser in aktuellen Hochschulrankings nachlesen).

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Such Dir einen alten, gebrauchten Bürolaser (NP ca. 1000€) auf eBay, bei dem die Patrone noch halb voll ist (wichtig!). Ich habe damals einen für 50€ bekommen (Lexmark). LAN-fähig, Duplex, schnell. Die Toner halten bei den Dinger 10-15.000 Seiten. D. h. ich hatte knapp 6000 Seiten ein guten Drucker für 30€ (habe noch 20€ für das Ding mit leerem Toner bekommen).

Wenn der halbvolle Toner leer ist, gleiche Prozedur von vorn.

Klingt komisch, ist aber billig.

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Naja, wenn Du 2600 haben möchtest, musst Du 1100 Provision generieren. Das wären 42% Deines Gesamteinkommens. Das finde ich für Vertriebler nicht ungewöhnlich hoch.

Die Frage ist: Wieviel Provision ist realistisch? Überleg Dir, was du umsetzen musst um auf 1100 Provision zu kommen.

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Verlangen auf Rückzahlung eines irrtümlich überwiesenen Betrages

Hallo, mir ist etwas ganz dummes passiert. Ich erwartete von meiner Versicherung einen Scheck. Nun lag ein Brief eben dieser Versicherung in meinem Briefkasten und ich dachte, es sei endlich der erwartete Scheck. Da ich es eilig hatte, weil ich auf dem Weg zur Arbeit war, habe ich nicht richtig hingesehen und dabei übersehen, dass es kein Scheck, sondern wine Überweisung war. Ich bin gleich zur Bank und habe diese Überweisung, (die ich für einen Scheck hielt) überwiesen. Erst am nächsten Tag, als das Geld als Minus auf meinem Konto gebucht war und ich bei der Sparkasse nachgefragt habe, habe ich meinen Fehler gemerkt, aber eine Rückbuchung war lt. Sparkasse nicht mehr möglich. Als ich mir dann noch den Brief genau angesehen habe, da ich keine offenen Beträge bei besagter Versicherung hatte, sah ich, dass dieser an meinen Sohn gerichtet war. Dieser wohnt aber seit fast 2 Jahren nicht mehr zu Hause, deshalb habe ich auch nicht mit Post für ihn gerechnet. ich habe bei der Versicherung nachgefragt. Die sagten mir, ich solle das schriftlich schicken, dann würden sie das bearbeiten. Jetzt habe ich Nachricht, dass sie mir das Geld nicht zurücküberwiesen, ich solle mich an meinem Sohn wenden. Ich habe aber eigentlich keinen Kontakt zu meinem Sohn, habe ihn trotzdem gefragt und er sagt, er hätte da schon lange keine Versicherung mehr und will mir das Geld auch nicht zahlen.Muss die Versicherung mir das Geld wirklich nicht zurückzahlen?

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Rechtlich muss die Versicherung das nicht zurückgeben, weil es eine Überweisung von Dir war, bei Einzug durch die Versicherung wäre es anders.

Es würde mich aber extrem wundern, wenn eine Versicherung sich einem Kunden so gegenüber verhält. Ich würde meinen Versicherungsagenten vor Ort(!) aufsuchen und mal mit ihm reden, langjährige Kundin hier, was soll das, usw.

Wenn sie darauf nicht eingehen (wie gesagt, halte ich für unwahrscheinlich) mit Kündigung aller Verträge drohen.

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Ich rate Dir auf Grund dieser Analyse nicht zu glauben, das Du auch nur ansatzweise erahnen könntest ob und wann der Euro "fällt".

Dazu werden zu viele wichtige Sachen (Fiskalpolitik, Zinssätze) nicht berücksichtigt.

Wenn Dich volkswirtschafltiche Zusammenhänge interessieren, ist das Mundell-Flemming Modell evtl für Dich interessant (nicht, das Du danach die Wechselkurs EUR gegen anderen Leitwährungen vorhersagen könntest, aber es ist schon mal ein netter VWL-Ansatz).

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Ich würde den Vetrag/die Anzeige nochmal genau lesen. Wen der vom Makler ist, steht garantiert irgendwo die Provision drin. Wenn nicht müsst Ihr natürlich nichts zahlen.

Ansonsten hilft auch eine Anfrage beim Makler, doch bitte einfach die Textpassage des Vertrags/der Anzeige auf den der Anspruch begründet wird auszuweisen. Wird der Makler gerne machen, er/sie will ja Geld sehen.

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Beides sind grafische Darstellungsformen von bestimmten Eigenschaften einer Verteilung.

Der Boxplot zeigt die Grenzen der 4 Quartile (0, 25, 50, 75, 100% der Daten) an. Perzentilbänder geben die 5, 10 25, 50,75 und 90% an.

Falls Du an Ausreißern interessiert bist, nimmst Du boxplots. Wenn nicht, eher Perzentilbänder.

Die grafische Darstellung ist vermutlich nicht das Problem...

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Es gibt verschiedene Methoden eine Clusteranalyse durchzuführen. Für eine Bachelorarbeit vermute ich eher die einfacheren. Das an Hand der Unterlagen deiner "Statistik"vorlesung (eigentlich ist es data mining) nachzuarbeiten, sollte max. 2 Wochen Aufwand bedeuten.

Die Arbeit von einer anderen Person erledigen zu lassen ist extrem schlecht, da 1. bei der Clusteranalyse durchaus neben dem Mathematiker auch der Fachexperte (das bist Du) gefragt ist. 2. Du nicht nochmal die Zeit bekommst es zu lernen. Die Clusteranalyse ist aber ein absolutes Basiswerkzeug, d .h. Du brauchst es später.

Studium schmeißen scheidet übrigens aus, vorher läßt man sich einfach eine andere Abschlußarbeit geben.

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Den Vorgang den Du schilderst ist ein klarer Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Die gute Nachricht für Dich ist: Bußgelder sind personenbezogen, d. h. sie werden direkt gegen dem zuständigen Bankvorstand persönlich ausgesprochen.

Diese Person hat damit ein direktes persönliches Interesse, den Vorgang mit Dir zu "regeln". Sag ihm das im Gespräch ruhig mal auf den Kopf zu ;-)

Eine Weitergabe des Vorgangs an die örtliche Presse macht das ganze für Dich natürlich wertlos.

Deine Daten sind bekannt. Hier geht es nur darum die Entschädigung zu maximieren.

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Hier scheint es ein Mißverständis zu geben. Die Anfragen sind völlig uninteressant und werden von der Schufa auch nicht an andere anfragende Unernehmen weitergereicht.

Sog. "Einträge" bei der Schufa gibt es, wenn jemand duch Dich einen Zahlungsausfall erleidet (Bsp.: Du zahlst einen Kredit nicht pünktlich zurück).

Diese Einträge werden an die anderen Anfragenden weitergeleitet.

Die Selbstauskunft ist auch kein Negativmerkmal.

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Wenn das Girokonto auf Deinen Namen lautet, darfst Du normale Zahlungsverkhersgeschäfte durchführen, auch wenn Du erst 14 bist (mit anderen Worten: 25€ klappt).

Hintergrund: Deine Eltern haben den Eröffnungsantrag unterschrieben.

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