Hallo, Wenn Du glaubst, dass Du bei Jimdo an der falschen Adresse bist, dann ist Dir wahrscheinlioch nicht zu helfen. Einfacher, besser und ausreichender und dazu noch kostenloser als bei Jimdo geht nun wirklich nicht!

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Du musst der Elterngeldstelle deinen Zusatzverdienst angeben, ansonsten droht ein Bußgeld. Das was Du verdienst wird dir auf dein Elterngeld angerechnet, d.h dein bisheriges Elterngeld von 480 €, das ja anhand deiner Angaben deines Verdienstes vorm Beginn der Elternzeit ausgerechnet wurde, wird inklusive Deines Zusatzvedienstes neu berechnet und dann neu festgesetzt. Von deinen 100 € die Du dann Netto verdienst, bleiben Dir dann noch etwa 20 €. Ein Zusatzverdienst während deiner Elternzeit entlastet nur die Elterngeldstelle, also rate ich Dir dringend davon ab. Einen Freibetrag, den Du dazuverdienen könntest, gibt es im Übrigen nicht.

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Also das geht ja wohl gar nicht was sich der Herr Nägele da erlaubt. Meines Erachtens hat er seine Aufsichtspflicht derart schwer verletzt, das Du und Dein Kumpel eine Unterlassungsklage anstrengen solltet. Kündigung geht ja wohl gar nicht, schliesslich habt Ihr pflichtgemäß dafür gesorgt das Eure Arbeitskraft durch ausreichende und gesunde Nahrungsaufnahme und sogar (sehr löblich) durch eine anschliessende Ruhepause erhalten bleibt. Dadurch, dass Herr Nägele nur ungesundes Cola anstatt vitamireiche Alkoholika im Kühlschrank hat, hat er die Gesundheit seiner Mitarbeiter grob fahrlässig gefährdet. Dass Ihr durch das Abstellen Eurer Funkgeräte sogar daran gedacht habt, das Ihr die anderern Kinobesucher nicht stört, ist Euch zudem hoch anzurechnen. Ein klarer Fall für die Arbeitsgerichte. das kann bis nach Karlsruhe gehen.. So nicht Herr Nägele!

Ansonsten: Wer Automatiokfahrer ist, spart die Zeit zum Schalten. Da kann man ruhig mal während der Fahrt `ne gute Frage schreiben.

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Die Elterngeldstelle wird Dir auf jeden Fall das Elterngeld kürzen. Von Deinen 400 € bleiben Dir dann noch etwa100 € netto, der Rest wird vom Elterngeld einbehalten. Sinn des Elterngeld ist es ja das immer ein Elternteil zu Hause ist.  Willst Du das nicht, mußt Du eine Tagesmutter auch selbst bezahlen.

Versuchst Du der Elterngeldstelle deinen Job zu verheimlichen oder offenbarst es erst nach Ablauf der Elternzeit ist auch noch ein saftiges Bußgeld fällig.

Tipp: Bleib zu Hause und kümmer Dich um dein Kleines bis die restlichen 5 Monate (oder 7 wenn der Papa auch 2 genutzt hat) vorbei sind.

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Parke einfach komplett auf der Strasse ohne das die Reifen den Gehweg berühren. Denn das ist erlaubt.

Behindert zwar den Verkehr und unter Umständen sogar die Feuerwehr, wenn der nette Herr Rentner mal brennt, aber manchmal bedarf es drastischer Maßnahmen um seinen Mitbürgern die Augen zu öffnen.

Und Ihr solltet einen Gemeinschaftsantrag stellen um die Parkplätze vorm Haus zu kennzeichnen, z.B als Anwohnerparkplatz. Kostet ein paar € aber dafür könnt Ihr auch parken ohne das Euch ein Rentner das leben schwer macht.

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Generell solltest Du beim Kauf eines Kinderwagens auf die Bereifung achten. Mit Luftreifen kommst Du auch durchs unwegsamste Gelände wie z.B Kies oder Schotter. Bei deiner Auswahl würdest Du bei diesen belägen schnell ins Fluchen kommen.

Am besten sind die 3rädrigen Kinderwagen wie z.B Quinny o.ä. Ist allerdings auch eine Preisfrage und lediglich meine subjektive Meinung

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Bei serienjunkies.org

Hier der Link, mußt Dir nur noch die richtige Staffel/Folge aussuchen:

http://serienjunkies.org/serie/scrubs/

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Da wirst Du sicherlich bei Salvatore Dali fündig

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Frag nach Alan Carr - Endlich Nichtraucher. Oder schau bei Amazon.

Kostet dort 8 € als Taschenbuch und als Hörbuch 9,95 €

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Die unkomplizierteste Art ist das Schloss auszutauschen und durch eines mit Schlüssel zu ersetzen.

Interessant finde ich hingegen, das Du eine eigene Toilette in der Firma besitzt. Sollten die anderen Mitarbeiter dann ja ebenfalls haben. Solltet Ihr einen betrieb mit 500 Mitarbeitern sein wären das 500 Toiletten. Habt Ihr `ne eigene Toilettenhalle? 

Da solltest Du also schon Chef sein um überhaupt irgendetwas zu verändern.

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Privatverkäufe müssen als solche gekennzeichnet sein. Dabei ist jeglicher Umtausch ausgeschlossen. Wenn der Käufer, gerade bei solch einem hochpreisigen Gerät , den kaufgegenstand vorher nicht Augenschein nimmt, ist das sein Problem.

Wenn Du trotz Privatverkauf das Gerät zurücknimmst, bleibst Du leider auf deinem Schaden sitzen. Schaltetst Du einen Anwalt ei und der Käufer tut das auch, schreiben die beiden Anwälte über mindestens 3 Monate Briefe hin und her und werden dann auf eine Einigung plädieren. daran verdienen also nur die Anwälte.

Tauschbörsen oder Auktionshäuser sind immer ein Risiko, weil es halt auch immer wieder schwarze Schafe gibt.

Vielleicht kannst Du nachweisen das er das handy geöffnet und das Display getauscht hat, aber auch dann mußt Du einen Anwalt einschalten. Und dann stehst Du vor dem Problem Recht haben und Recht bekommen ist meist Glückssache.

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Der beste Anbieter für Deine Anforderungen scheint mir Jimdo.com zu sein. Dort kannst Du Deine Seite kostenlos eröffenen und später ausbauen (je nach Anfprderung für z.B 5 € im Monat JimdoPro mit etlichen Features). Ist super einfach und Du kannst in 5 Minuten bereits online sein.

Haben schon einige für einen Online-Shop genutzt. Schau Dir einfach die Beispiele mal an. 

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Versuch mal ein anderes Datumsformat. 

Statt bspw. 03.05.89 gib mal 3.5.1989 oder halt eine anderes Format ein.

Vielleicht musst Du auch das englische Format angeben, also zuerst Monat, dan Tag, dann Jahr ( mm/dd/jjj)j

Steht sicherlich auch bei der Registrierung dabei.

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Ich habe alle Fenster mit Fliegengitter gesichert.

Bei empasa stimmt der Preis und es wird eine geniale Videoaufbauanleitung mitgeliefert oder Online zur verfügung gestellt.

Hier bei Amazon:

http://www.amazon.de/Insektenschutz-für-Türen-weiß-Premium/dp/B0029SCKO0/ref=pd_sim_k_5

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Zunächst benötigst Du mal Kopien Deiner 12 letzten Gehaltsabrechnungen.

Da die Elterngeldstelle vorab schon mal jeden Antragsteller für einen potentiellen Betrüger hält musst Du von Deinem Arbeitgeber einen nachweis haben, das Du auch wirklich dort arbeitest, selbst wenn Du Lohnzettel vorlegst. Dazu musst Du einen Beschäftigungsnachweis zur Vorlage beim Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport von Deinem Arbeitgeber ausfüllen lassen.

Außerdem muß Dein Arbeitgeber trotz Deiner Vorlage von Lohnzetteln eine Bescheinigung zum Antrag auf Elterngeld zu dem Arbeitsverhältnis, dem Erwerbstätigkeitseinkommen im Bemessungszeitraum und zum Arbeitgeberzuschuss in der Mutterschutzfrist ausfüllen. Darin muss er u.a eine Bescheinigung ausfüllen in der er die letzten 12 Monatsgehälter aufschlüsseln muss mit den gezahlten Steuern und Sonderzuwendungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Denn auch das macht die Elterngeldstelle nicht trotz der von Dir vorgelegten Lohnzettel. Das nervt dann deinen Arbeitgeber schon mal gewaltig. 

Ach ja Du brauchst auch noch eine Erklärung zum Einkommen vor und nach der Elternzeit. Ich weiß schon gar nicht mehr wie ich an all diese Unterlagen gekommen bin. Jedesmal wenn ich Unterlagen an die Elterngeldstelle geschickt habe, kam eine Antwort mit einem Dokument das ich zusätzlich noch ausfüllen müsse.

Und gehe um Gottes Willen nicht arbeiten während deiner Elternzeit. Erstens bleiben Dir von 100 verdienten € nur noch 20 € über, weil Dir die Elterngeldstelle den Rest anrechnet. Und weil sie dann eh rechnen müssen wird dein Zusatzverdienst Dich so viele Nerven mit der Elterngeldstelle kosten, das Du wünscht Du hättest es nie getan. Solltest Du doch arbeiten gehen das auch noch unregelmäßig, also in einem Monat ja im anderen nein, werden die für jeden Monat das gesamte Elterngeld neu berechnen. Willst Du Ihnen Arbeit sparen und gibst das erst am Ende oder alle 4 Monate an wird ein Bußgeldverfahren gegen Dich eingeleitet! 

Die spinnt, die Elterngeldstelle!!  

 

 

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