Nein. Wegen Diskriminierung bei Vertragsschluss kann man in Deutschland sowieso nur verklagt werden, wenn man den Vertrag normalerweise ohne Ansehen der Person schließen würde (z.B. würde ein Lidl-Chef nie auf die Idee kommen, bestimmten Personen grundlos Hausverbot zu erteilen).
Da ein Mietvertrag aber grundsätzlich, gerade bei kleinen Vermietern "in Ansehen der Person" (also nach Gesichtskontrolle, vllt. Bestätigung der Einkommensverhältnisse, ...) zu Stande kommt, kann ein Raucher nur dann möglicherweise erfolgreich klagen, wenn der Vermieter andere Raucher duldet und das Rauchersein nur ein vorgeschobener Grund ist.