Nein. Wegen Diskriminierung bei Vertragsschluss kann man in Deutschland sowieso nur verklagt werden, wenn man den Vertrag normalerweise ohne Ansehen der Person schließen würde (z.B. würde ein Lidl-Chef nie auf die Idee kommen, bestimmten Personen grundlos Hausverbot zu erteilen).

Da ein Mietvertrag aber grundsätzlich, gerade bei kleinen Vermietern "in Ansehen der Person" (also nach Gesichtskontrolle, vllt. Bestätigung der Einkommensverhältnisse, ...) zu Stande kommt, kann ein Raucher nur dann möglicherweise erfolgreich klagen, wenn der Vermieter andere Raucher duldet und das Rauchersein nur ein vorgeschobener Grund ist.

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Diese Wörter haben meist einen sehr starken politischen Zusammenhang, der sehr häufig von verschiedenen politischen Richtungen unversöhnlich vollkommen anders gesehen wird und nur zu sehr unsachlichen, persönlichen Auseinandersetzungen führen würde.

Andere Wörter werden als zu anstößig betrachtet. Und bei anderen kennt nur der Forenbetreiber den Grund =)

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§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Eigentlich selbsterklärend - ein Gameserver ist eben keine Wohnung, kein Geschäftsraum, kein befriedetes Besitztum und auch keine abgeschlossener Raum...

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Die allgemeinen Menschenrechte basieren auf dem Grundgedanken, dass jeder Mensch einmalig ist und ihm Kraft dieses Menschseins diese Rechte zustehen. Roboter erfüllen vor allem das Kriterium der absoluten Einmaligkeit nicht.

Bei anderen Grundrechtskatalogen als den international anerkannten Menschenrechtskatalogen wie z.B. dem Grundgesetz basiert der Schutz der Rechte auf der Menschenwürde, jener Würde, die jedem Menschen als Gottes Geschöpf zusteht. Wäre vermessen, Roboter darunter zu fassen ;)

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Rein rechtlich darfst du sie behalten (Einzelheiten gereglt im Vertretungsrecht im BGB, §164ff. / Er: Vertreter ohne Vertretungsmacht, Du: genehmigst --> Rechtsgeschäft wirkt für und gegen dich und nicht mehr für und gegen ihn).

Persönlich kann ich nichts sagen, du kennst deinen Bruder und dein Verhältnis zu ihm besser, als wir...

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Hier geistert scheinbar eine ganze Menge Halbwissen...

Also:

Die verfasste Gewalt (=Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, ...) kann alles im GG ändern außer Art. 79 III, 1, 20 GG (außer Art. 20 IV, der ist später eingefügt und nach herrschender Auffassung dementsprechend nicht von Art. 79 III geschützt).

Grundrechte werden durch Art. 19 II GG besonders geschützt (Wesensgehaltsgarantie). Dieser Grundsatz ist jedoch NICHT von der Ewigkeitsklausel geschützt. Allerdings wird es so häufig verstanden, dass der Wesensgehalt eines Grundrechts sein Menschenwürdegehalt ist. Beispiel: Das der Staat nicht wahllos Bürger erschießen darf, ergibt sich dieser Theorie nach nicht nur aus Art. 2 II 1 GG sondern auch direkt aus Art. 1 I GG. Artikel 19 II wird dann nur klarstellende Bedeutung zugemessen.

Die verfassungsgebende Gewalt (=Volk) kann durch das Schaffen einer Verfassung logischerweise sämtliche Artikel des GG beseitigen.

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Je nach Prüfungsamt und Leistungsnachweisen werden dir einzelne Leistungsnachweise angerechnet. Wie viel dir aber angerechnet wird, und was du noch machen müsstes, das weis ich nicht. Frag dafür am besten mal in der Studienberatung einer Uni nach.

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Woher willst du bitteschön ein Menschenrecht auf "Restaurantbesuche für Kinder" nehmen?

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Er kann seine Erklärung gem. §119 I BGB anfechten, damit ist seine Erklärung unwiksam. Du bekommst zwar noch den Vertrauensschaden ersetzt, das wars aber.

Wenn du ihm allerdings so ein Schriftstück vorlegst und ihn täuschen möchtest, kann er gem. §123 I 1. Alt. anfechten und du bekommst nichteinmal den Vertrauensschaden ersetzt. Zusätzlich in deinem Beispiel ist natürlich das Formerfordernis der notariellen Beurkundung ebenfalls ein Nichtigkeitsgrund.

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Ja und Nein.

Art. 79 III GG kann nicht von der verfassten Gewalt (=Bundestag, Bundesrat, ...) geändert werden. Aber von der verfassungsgebenden Gewalt (=Volk) kann gem. Art. 146 GG eine neue Verfassung entworfen und beschlossen werden, die das Grundgesetz und damit auch Art. 79 III GG beseitigt.

Nebenbei ist Art. 20 IV von der Ewigkeitsgarantie nicht erfasst, da Art. 20 IV später ins GG eingefügt wurde.

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Nach §39 BGB darf die Kündigungsfrist höchstens zwei Jahre betragen. Falls eure Vereinssatzung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und nur zum Jahresende vorsieht, ist dies wohl rechtens.

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Also... Familienrecht ist auch Zivilrecht (=Regelungen zwischen Privaten). Sozialrecht ist öffentliches Recht (=Regelungen zwischen Staat und Peivatperson).

Bei dir ist Zivilrecht, Unterkategorie Herausgabe- oder Vertragsrecht einschlägig. Aber wenn dir Beweise offensichtlich sind, wird dir jeder Anwalt, der sich halbwegs im Zivilrecht auskennt, helfen können.

Und wie du bei Steuerhinterziehung auf Erbrecht kommst... das ist Strafrecht. Aber das ist DIR egal, das interessiert nur den Staat. Dein Geld bekommst du nicht wieder, wenn dein ehemalige/r Begleiter/in vom Staat belangt wird.

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Bei einer medizienisch notwendigen: Nein.

Bei einer religiösen: JA. Theoretisch dürfte ein Kind NIEMALS gegen den Willen des Kindes aus religiösen Motiven beschnitten werden. Leider wird von einigen Kulturkreisen das im deutschen Grundgesetz festgelegte Recht auf die Körperliche Unversehrtheit mit Füßen getreten. Dies ist definitiv eine Stelle, wo Judentum/Islam und deutsches GG unvereinbar sind. Und auch wenn mir spontan keine Entscheidung zu dieser Probematik einfällt, kann es nicht mehr lange dauern, bis der BGH oder das BVerfG diesen Fall zu entscheiden haben.

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Wenn du den Auftrag gegeben hast, wirst du gleich einem Täter als Gehilfe bestraft, also im Regelfall bei Auftragskillern als Mörder mit lebenslanger Freiheitsstrafe. Zu finden in §§26 und 211 StGB.

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Hätte er vermutlich nicht. Bei soetwas kann er schreiben was er will - beide, oder zumindest die Erklärung des Bieters ist wegen §118 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/118.html höchstwahrscheinlich nichtig. Hätten da reelle Erfolgsaussichten bestanden, wäre es sicher zum Prozess gekommen (schon von Ebay aus wegen den Gebüren).

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Man muss dann in Untersuchungshaft, wenn entweder a) Versuchte Flucht b) Fluchtgefahr c) Verdunklungsgefahr oder d) Wiederholungsgefahr besteht.

Auch wenn die Fälle bei Hold extrem schlecht gemacht sind, können ein oder mehrere Gründe auch bei einer gefährlichen Körperverletzung zutreffen (welche von "Kugelschreiber zum zustechen benutzt" über "gemeinsam mit anderen" bis zum Einsatz von lebensgefährdenden Behandlungen alles abdeckt...).

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Weder Gutachterkosten noch Anwaltskosten sind im Regelfall über §284 BGB zu erstatten. Das wichtigste ist, dass vergebliche Aufwendungen des §284 BGB nur solche sind, die NACH Abschluss des Rechtsgeschäfts im Vertrauen auf Erhalt der Leistung getätigt werden.

Wenn du z.B. einen Kaufvertrag über ein teures Gemälde abschließt und dein Geschäftspartner dir verspricht, das Bild in 2 Wochen zu übergeben und übereignen und du dann einen Bilderrahmen (Unikat) in Auftrag gibst für dieses Bild. Dann wird der Verkäufer das Bild zerstört. DANN kannst du von ihm aus §284 BGB die kosten für den (objektiv wertlosen) Bilderrahmen verlangen.

Das Beispiel ist zwar etwas konstruiert, aber der Grundgedanke hoffentlich verständlich =)

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Hat die Polizei hier richitg reagiert? ich glaube nicht?

Hallo Ihr Lieben.... hab gerade ziemlich schlechte laune.... mein Freund war gestern mit seinem Freund auf einer Haus Party... er selber kannte die leute nicht nur seit Freund... die waren da zu 5 insgesamt... ein Mädchen auf der party fragte meinem Freund ob sie mal sein Handy darf für Facebook... mein Freund gab ihr das Handy .. etwas später sagte die leute zu meinem Freund und seinem Freund ich will euch was zeigen , kommt mal mit... sie gingen mit in den Hausflur .... darauf sagte das Mädchen ich hab was vergessen und rannt hoch wieder in die wohnung... machte drauf die Tür zu und hat darauf jacke und schuhe von meinem Freund und seinem ausem Fenster rausgeworfen und sagte jetzt verpisst euch... mein Freund sagt und mein Handy .... ja das das hab ich dir doch wieder gegeben.... darauf hat mein Freund die polizei angerufen den Fall erzählt ... die sind rein gegangen und haben gesagt die finden das angeblich nicht das wäre zu ein durcheinander da ... darauf sagte die Polizei ... mein Freund sollte bis heute Nachmittag warten dann haben die es sicher gefunden und wenn nicht könnte er Anzeige machen.... damit war er aber nicht einverstanden und wollte darauf vor der Haustür warten bis jemand die Wohnung verlässt -... weil er ja weiß dass die sein Handy haben... 10 min später kam die polizei wieder und sagte, er sollte jetzt gehen ... wenn sie ihn noch mal hier rum stehen sehen ... wollten sie ihn mit auf die wache nehmen... ich finde das die polizei hier falsch reagiert hat ... oder hat sie nicht´??? was kann mein Freund jetzt machen ??? auser Anzeige und wird er sein Handy überhaut wieder bekommen ??? mich regt das voll auf da dass Handy 500€ gekostet hat ... Danke für Antworten

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Also...

1) WARUM zur Hölle gibt man ein 500€ teures Handy aus der Hand? Warum hat man überhaupt so ein Teil bei einer Party dabei, wenn man die Leute nicht kennt? Tuts fürs Taxi rufen nicht auch ein 30€-Teil mit Prepaid-Karte? Und WENN man es dabei hat und aus der Hand gibt, warum hat man dann nicht die ganze Zeit BEIDE Augen auf dem Teil?

2) Die Polizei darf die Wohnung nicht ohne richterlichen Beschluss auf eigene Faust durchsuchen. Nur so weit es der Wohnungsbesitzer erlaubt.

3) Wenn dein Freund wartet "bis jemand rauskommt", schreit das stark (!) nach versuchter Selbstjustiz. Die Polizei hat vollkommen richtig gehandelt, deinen Freund nach Hause zu schicken.

Generell scheint dein Freund auf eine üble Masche reingefallen zu sein. Seine Chancen, sein Handy wieder zu bekommen, sind leider gering. Der Polizei ist da aber nicht der entscheidende Vorwurf zu machen.

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