Wenn du vom Kauf zurücktreten möchtest. Kannst du das nach § 130(1) BGB "Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder wiederrehtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten"
Das heist ganz einfach! Wenn er dir etwas verschweigt oder dich über bestimmte Angaben zur Kaufsache anlügt (=Täuscht) kannst du deine Erklärung (=Kaufvertrag) anfechten, dadurch wird der Vertrag nichtig! Du bist verpflichtet dem Händler wieder im gleichen Zustand wie gekauft zu verschaffan, sprich zu übergebn und er ist dazu verpflichtet dir den Kaufpreis wieder auszuhändigen!
Ich würde an deiner Stelle zu Ihm gehen und Ihn** mündlich darauf ansprechen**, wenn dies keine Wirkung zeigt schriftlich, per Einschreiben Und wenn auch das keine Wirkung zeigt, würde ich zum Anwalt gehen.
10 Jahre alte Autos mit 22.000 km sind zwar selten aber sowas wirds immer geben. Habe vor einem Jahr einen 20 Jahre alten Audi von einem alten herren gekauft, der hatte bisschen weniger als 150.000 auf der Uhr und sogar ein lückenloses Scheckheft von Audi!!!!