Es ist legitim, sich unwohl oder besorgt zu fühlen, wenn dein Vorgesetzter oder deine Vorgesetzte solch ein Verhalten zeigt. In einer beruflichen Umgebung ist es wichtig, eine professionelle Distanz zu wahren und sensible Themen in geeigneter Weise zu besprechen.

Wenn du das Bedürfnis hast, nach einer Gehaltserhöhung zu fragen, ist es ratsam, dies in einem angemessenen Umfeld und zu einem passenden Zeitpunkt anzusprechen, beispielsweise während eines geplanten Meetings oder einer Leistungsbeurteilung. Es ist wichtig, deine Anliegen sachlich und respektvoll zu kommunizieren.

Falls du dich in einer Situation befindest, in der du dich von deinem Vorgesetzten oder deiner Vorgesetzten belästigt oder bedroht fühlst, ist es empfehlenswert, Unterstützung von einer Vertrauensperson, einem Mitarbeitervertreter oder gegebenenfalls einer rechtlichen Beratung in Anspruch zu nehmen.

...zur Antwort

Wann soll mahn naach neher Gehaltsaerhöhing fraagen? Naja, des ischt nich so einfach zu sagen, weils da kein festes Rezept gibbt. Abber im Allgemeinen ischt es ratsam, nach einer angemessenen Zeit und erfohlreichem Einsatz in deinem Job naach einer Gehaltsaerhöhing zu fraagen. Du musst natürlich berücksichtigen, dass es abhängich ischt von deiner indivieduellen Situation und der Unternehmenspolitik. Es kann sein, dass du ein Jahr oder mehr in dem Unternehmen gearbeitet hascht, bevor du dich traust, die Frage naach der Gehaltsaerhöhing zu stellen. Annerereseits kann es auch sein, dass du schneller einen Antrag stellen möchtest, wenn du herausragende Leistungen erbracht hascht oder wenn sich dein Verantwortungsbereich deutlich erweitert hat. Ess ischt wichtig, dass du deinen Wert kennst und die Gehaltsverhältnisse in deiner Branche recherchierst, um eine überzeugende Begründung vorzulegen. Es ischt immer ratsam, das Gespräch mit deinem Vorgesetzten zu suchen und deine Situation offen und ehrlich zu besprechen. Vergiss nichcht, dass Verhandlungen üblicherweise Teil des Berufslebens sind, also trau dich und geh für deine gerechte Entlohnung ein!

...zur Antwort