bist du dieses Mädchen?

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die Kirche hat nur eines zu verstecken: Es gibt keinen Gott.

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sie hat einen Anspruch auf Finderlohn, der ist gesetzlich geregelt im BGB: § 971 Finderlohn (1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen. --Selbst was rausnehmen geht natürlich NICHT--

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das zweite ist besser, aber immer noch ein bischen nach dem Motto: Reim dich oder ich fress dich.

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Vivien gefällt mir am besten davon.

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sie will offensichtlich noch nicht. Also bleiben dir nur zwei Möglichkeiten: entweder bei ihr bleiben und warten, weil du sie lieb hast, oder mach Schluss mit ihr, weil sie dir offenbar nicht wichtig genug ist um zu warten.

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auf dieser Seite:

http://www.hairweb.de/friseur-lohn-gehalt.htm

findest du die Tarife, aber leider musst du dich dazu als Friseurin dort anmelden.

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