Ich habe zum 01.07. eine Wohnung gemietet und die Wände waren nicht weiss gestrichen weil ich dadurch schon ein paar Tage früher in die Wohnung konnte. Ich habe selbst alle Wände neu gestrichen (farbig).
Nach 2 Wochen bemerkte ich aber einen Kakerlakenbefall, habe den gemeldet und bin sofort ausgezogen.
Habe jetzt eine neue Wohnung.
Der Vermieter will mich aber nicht fristlos aus dem Mietvertrag entlassen sondern pocht auf seine 3 monatige Kündigungsfrist. Klar, er will keine Mietausfälle.
Jetzt steht ende des Monats die Wohnungsübergabe an. kann der Vermieter verlangen das ich die Wände alle weiss streiche ?
Obwohl ich nur 2 Wochen dort gewohnt habe und ich die Wände auch nicht weiss übernommen habe ?
Ok, das war eine Vereinbarung zwischen mir und der Vormieterin und damit hat er nichts zu tun. Aber sind diese "Weiss streichen" Klauseln in Mietverträgen überhaupt zulässig ?
Der mietvertrag läust, solange kein Nachmieter da ist, bis Ende September. Wenn ich die Wohnung aber jetzt schon übergebe, muss ich dann trotzdem die volle Warmmiete weiterzahlen oder nur die Kaltmiete ?