Zuerst einmal würde ich vorschlagen, dass du die Schulung abwartest, da klären sich die meisten Fragen. Auch ein gründliches Durchlesen der Verordnung wirkt Wunder (Alles was ich jetzt erkläre lässt sich aus dem direkten Verordnungstext herauslesen)
Wichtig ist aber erstmal: Ein Bestandsverzeichnis nach §8 ist nur für aktive Medizinprodukte zu führen, das sind alle Produkte, die mit (irgend)einer Energiequelle angetrieben werden. Wir reden also von elektrisch betriebenen Geräten (z.B. EKG/Defi, Pulsoxy, Absaugpumpe, Thermometer, BZ-Messgerät, Pupillenleuchte, Laryngoskop [Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit]) sowie durch Gas angetriebene (z.B. Beatmungsgerät, Sauerstoffbetriebene Absaugeinheit [Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit])
Dabei werden in einigen Ländern Pupillenleuchten sowie Laryngoskope durch Ausnahmegenehmigungen von der Erfassungspflicht befreit.
Medizinproduktebücher nach $ 7 sind nur für Geräte der Anlagen 1 und 2 zu führen (z.B. Defi, Absaugpumpe, Beatmungsgerät [Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit]). Manuelle RR-Messgeräte sowie Kompakt-Fieberthermometer sind hier ausgenommen.
Gebrauchanweisungen sind, wie du richtig vermutet hast, für jeden Anwender zugänglich zu sein. Das bedeutet, dass alle eure Helfer die Möglichkeit haben müssen, darauf zuzugreifen, ohne z.B. erst in ein Büro einbrechen zu müssen :) Nach allgemeiner Interpretation müssen die aber z.B. nicht auf dem Fahrzeug mitgeführt werden.
Ich hoffe das hilft dir, ich hab mir dasselbe angetan. Es ist viel Arbeit, macht aber irgendwie auch Spass, wenn man es einmal durchblickt hat!