Du hast keine, keine und nochmals keine Sonderrechte. Für solche Fälle ist der Rettungsdienst da. Dabei wird die Versorgung sogar zum Patienten gebracht und in den meisten Fällen ist ein Transport unter Sondersignal zum Krankenhaus nicht notwendig. Mit deiner Idee hier gefährdest du nicht nur den Patienten, dich und andere Verkehrsteilnehmer, sondern verzögerst sogar die Behandlung des Patienten. Zum Paragraphenreiten:

§35 StVO ist hier der wichtige. In Absatz 1 sind Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zoll und in Absatz 5a Fahrzeuge des Rettungsdienstes genannt. Von wildgewordenen Privatpersonen steht da nix...

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Du willst bei einem Unfall mithelfen? Dann werd Stuntfahrerin...

Nein, im Ernst. Wenn ich dein Geschreibsel richtig entziffern konnte, meinst du jemanden, der beteiligte, aber unverletzte Leute betreut? Das nennt sich Notfallseelsorger/Krisenintervention/Notfallnachsorge etc. Oder meintest du was anderes?

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Ein bisschen recherchieren und man kann es sich ausrechnen...

Laut der offiziellen Statistik des FDNY gab es im Jahr 2012 insgesamt 494.355 Einsätze.

Das wären 1.354 pro Tag!

Zieht man Fehlalarme und medizinische Notfälle (First-Responder-Einsätze) ab, kommt man immer noch auf 254.556, also 697 pro Tag.

Sieht man sich nur Brandeinsätze an, kommt man auf 39799, immer noch 109 pro Tag.

Allerdings sind auf 221 Feuerwachen auch 358 Fahrzeuge ständig besetzt, die einen tun mehr, die anderen weniger...

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Falls es irgendjemanden interessiert, ich fahre z.Z. sehr gut mit dem Helium Music Manager. Kann zwar keine Samples, aber sonst alles!

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Aber sonst ist alles gut, oder? Setz dich mal einen Monat in einen Rettungssanitäter-Kurs (+ Praktika), dann hast du einen ungefähren ersten Eindruck...

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In den meisten Fällen beantragt der Arbeitgeber, ob Behörde oder nicht, dies nicht selber, sondern fordert den Einzustellenden auf, eines (beim Einwohnermeldeamt) zu beantragen.

Bei einer Berufsfeuerwehr handelt es sich um eine Behörde, daher erhält diese das behördliche. Bei der Beantragung beim EMA muss daher angegeben werden, dass Belegart O gewünscht ist sowie die Bezeichnung und Anschrift der Behörde (inkl, Sachbearbeiter).

Feuerwehrstelle ist übrigens ein seltsames Wort...

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Dieses Gel wird verwendet, um einen guten Kontakt zwischen den Elektroden (Paddels) und dem Körper herzustellen. Bei der enormen Energiemenge, die bei der Defibrillation abgegeben wird, wäre es sehr schlecht, wenn es nur einen geringe Berührungsbereich gäbe. Dann müsste die gesamte Energie sozusagen durch einen Engpass, das wiederum kann die Haut nicht aushalten und verbrennt. Das will ja niemand.

Früher musste dieses Gel bei jeder Defibrillation aufgetragen werden, da alle Defibrillatoren Paddels hatten. Heutzutage haben die meisten Geräte zusätzlich einen Anschluss für Einweg-Pads, AED (Automatische Externe Defibrillatoren, z.B. an Bahnhöfen, in Banken etc. zu finden) sogar nur diese. Diese Einweg-Pads besitzen ein Gel-Kissen, was direkt mit den Pads aufgeklebt wird. Diese Methode ist schneller und sicherer (allerdings auch teurer).

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Schon mal drüber nachgedacht, dass während einer Reanimation die potienzielle Gefahr von Adrenalin (Kontraktion der Gefäße, Herzkraftsteigerung) gerade das ist, was man haben will und es deswegen gar keine tödliche Dosis geben kann?

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Zur Beantwortung all dieser Fragen: Besuche einen Erste-Hilfe-Kurs! Das kann man nicht durch lesen lernen, selbst wenn jetzt hier jemand Zeit und Lust hätte einen halben Roman zu schreiben...

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Zuerst einmal würde ich vorschlagen, dass du die Schulung abwartest, da klären sich die meisten Fragen. Auch ein gründliches Durchlesen der Verordnung wirkt Wunder (Alles was ich jetzt erkläre lässt sich aus dem direkten Verordnungstext herauslesen)

Wichtig ist aber erstmal: Ein Bestandsverzeichnis nach §8 ist nur für aktive Medizinprodukte zu führen, das sind alle Produkte, die mit (irgend)einer Energiequelle angetrieben werden. Wir reden also von elektrisch betriebenen Geräten (z.B. EKG/Defi, Pulsoxy, Absaugpumpe, Thermometer, BZ-Messgerät, Pupillenleuchte, Laryngoskop [Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit]) sowie durch Gas angetriebene (z.B. Beatmungsgerät, Sauerstoffbetriebene Absaugeinheit [Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit]) Dabei werden in einigen Ländern Pupillenleuchten sowie Laryngoskope durch Ausnahmegenehmigungen von der Erfassungspflicht befreit.

Medizinproduktebücher nach $ 7 sind nur für Geräte der Anlagen 1 und 2 zu führen (z.B. Defi, Absaugpumpe, Beatmungsgerät [Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit]). Manuelle RR-Messgeräte sowie Kompakt-Fieberthermometer sind hier ausgenommen.

Gebrauchanweisungen sind, wie du richtig vermutet hast, für jeden Anwender zugänglich zu sein. Das bedeutet, dass alle eure Helfer die Möglichkeit haben müssen, darauf zuzugreifen, ohne z.B. erst in ein Büro einbrechen zu müssen :) Nach allgemeiner Interpretation müssen die aber z.B. nicht auf dem Fahrzeug mitgeführt werden.

Ich hoffe das hilft dir, ich hab mir dasselbe angetan. Es ist viel Arbeit, macht aber irgendwie auch Spass, wenn man es einmal durchblickt hat!

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Wo solltest du denn die Erfahrungen her haben? Die kommen ja nun nicht von ungefähr. Beim DRK darf jeder mitmachen, dann fängt man erst einmal mit einem Erste-Hilfe-Kurs an und wird dann die weiteren Grundausbildungen machen und sich entscheiden können, wo man eher Spaß dran hat: Sanitäts-/Rettungsdienst, Betreuung, Technik, ABC-Schutz, evtl. Rettungshunde, Bergwacht, Wasserwacht oder auch mehreres. Darüber hinaus kann man auch sonst viele Nicht-Einsatz-Tätigkeiten machen, z.B. Mithilfe bei der Blutspende, Jugendarbeit, Geräte-/Fahrzeugpflege, Ausbildung etc.

Geh einfach mal hin oder ruf an/schreib ne E-Mail, die sind sicher froh, dass mal jemand von selber auf so eine Idee kommt!

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Wenn du von NRW redest, hast du fast Recht. Allerdings ist die Regelung folgende: Du musst mit der RettSan-Ausbildung anfangen, bevor 24 Monate seit BEGINN der RettHelf-Ausbildung verstrichen sind. Der Tag deiner Prüfung ist also irrelevant, wichtig ist der erste Schultag :)

Zum Nachlesen: §3 Abschnitt 2 RettAPO NRW

<a href="http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=135776858553289965&xid=5050616" target="_blank">http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal\_nrw.cgi?t=135776858553289965&xid=5050616</a>,4

Dieser Beitrag gibt die mir bekannte Rechtslage wieder und ersetzt keine Rechtsberatung

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Meinst du nicht, diese Frage kommt etwas spät? :D

Normalerweise ist die Regelung folgende: Absolvierte (30h-)Fortbildungen gelten jeweils für den Rest des laufenden sowie für das komplette folgende Kalenderjahr. D.h. 2012 absolvierte Stunden gelten 2012 und 2013. Am 01.01.2014 um 00:00:00 ist es dann aber vorbei. Dann darf man erst wieder tätig werden, wenn man erneut die Stunden erreicht hat.

Willst du also keine Lücke haben (zwischen Jahresanfang und Fortbildungsende), solltest du jedes Jahr die Fortbildung machen :)

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Wie wäre es denn, wenn ihr euch einfach einer der örtlichen Hilfsorganisationen anschließt (DRK, MHD, JUH, ASB)? Da könnt ihr genausogut Sanitätsdienste machen, ohne euch Gedanken über Genehmigungen machen zu müssen und ihr könnt noch viel mehr mitmachen. Außerdem halten diese Organisationen Material (u.a. auch EKG, Beatmungsgerät etc.) sowie Fahrzeuge (auch KTW, RTW) vor, die je nach Sanitätsdienst nicht nur gut, sondern sogar Pflicht sein können!

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Nein, das ist nicht möglich. Alleine aufgrund der Tatsache, dass du als Rettungsdienstmitarbeiter sehr schnell in Situationen kommst, die für Jugendliche glasklar nicht geeignet sind.

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Ausbildungsschreiben zum feuerwehrmann

Guten Abend würde mich freuen wenn Ihr mir sagt wie ihr mein anschrieben findet vielleicht auch kritik. gerne würde ich mich auch für antworte freuen via e-mail oder pn

atmani.imad@web.de

Durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, bin ich auf Ihr Ausbildungsangebot aufmerksam geworden. Seit Jahren verfolge ich den Beruf des Feuerwehrmannes mit zunehmendem Interesse und mit wachsender Begeisterung. Der Umgang mit technischen Geräten und Anlagen, die dem feuerwehrtechnischen Dienst dienen, ist für mich sehr spannend und reizvoll Ich bewerbe mich um einen Ausbildungsplatz, zum Ausbildungsbeginn 2013 als Werkfeuerwehrmann. Im Oktober 2012 habe ich, meine Dienstzeit beendet. Durch das freiwillige Jahr, als Praktikant bei der Flugbereitschaft BMVg Feuerwehr Truppe in Afghanistan, konnte ich in das Berufsleben des Feuerwehrmann erste Erfahrungen sammeln. Zu meinen Stärken zähle ich die Fähigkeit, auch unter Zeitdruck zielorientiert und konzentriert zu arbeiten. Zudem arbeite ich gerne im Team. In der Bundeswehr gefiel es mir, Führungsqualitäten zu erlernen und durchzuführen. Ein Soldat, muss ein sehr hohes Maß an Disziplin und Aufmerksamkeit mit sich bringen. In den 4 Jahren meiner Dienstzeit, konnte ich meine Stärken und Schwächen gut ausfiltern und somit, passend in den Beruf einbringen. Der Beruf Werkfeuerwehrmann, spricht mich deshalb an, weil ich mich sehr für Naturwissenschaften besonders für die Chemie interessiere, da mich sowohl die Zusammensetzungen verschiedener Stoffe, als auch deren verschiedenen Beschaffenheit sehr faszinieren. Da ich auch oft, als IT Soldat eingesetzt worden bin, habe ich auch hier einige Vorkenntnisse des Programmierens erlangt. Ich verfüge über gute Fähigkeiten in den Programmen: Word, Excel und Power Point. Gern möchte ich Sie in einem Vorstellungsgespräch persönlich von meinen Stärken überzeugen. Über eine Einladung von Ihnen freue ich mich daher ganz besonders Gerne möchte ich Sie in einem Vorstellungsgespräch persönlich von meinen Stärken überzeugen. Über eine Einladung von Ihnen freue ich mich daher ganz besonders. Mit freundlichen Grüßen

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Anrede fehlt, Satzzeichen fehlen oder sind falsch, was ist bitte ein IT-Soldat? Was für eine Dienstzeit hast du beendet? Am Ende ist was doppelt. Allgemein ist das ganze etwas durcheinander, erst schreibst du, warum Feuerwehr, dann was beim Bund war, dann deine Stärken, dann wieder Bund, dann warum Feuerwehr, dann Bund, dann.......

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Da RH und RS auf Landesrecht basieren, wäre es wichtig zu wissen, aus welchem Bundesland du kommst. Für NRW kann ich sagen: mit einer gültigen 30h-Fortbildung bist du dabei :)

Aber deiner Aussage nach kommst du wohl eher nicht aus NRW, da wurde mit der letzten Novelle der RettAPO seit Juni der RH nur noch für den RS angerechnet, wenn beide Ausbildungen innerhalb von 24 Monaten begonnen werden. Was natürlich am Status als RH(NRW) nichts ändert

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Zugführer ist erst einmal eine feste Funktion mit entsprechender Ausbildung. Bei der Feuerwehr gibt es mehrere X-führer:

Truppführer: für 1-2 Leute zuständig, z.B. geht er mit einem anderen Feuerwehrmann in den Innenangriff

Gruppenführer: für bis zu 8 Leute zuständig, z.B. Chef auf einem Löschfahrzeug

Zugführer: für bis zu 22 Leute zuständig, z.B. Chef des Löschzuges (mehrere Fahrzeuge)

Verbandführer: für mehrere Züge zuständig

Jede dieser Funktionen kann in einem Einsatz mehrfach vorhanden sein.

Im Gegensatz daz gibt es immer nur einen Einsatzleiter. Dies ist keine Ausbildung, sondern eine rein taktische Verwendungsfunktion. Jeder der vorgenannten kann Einsatzleiter sein, in der Regel immer der höchstrangige vor Ort. Die Funktion des Einsatzleiters kann damit (bei Eintreffen weiterer Führungskräfte mit höherer Ausbildung) mehrfach wechseln!

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Und das fällt einem jetzt ein? Ein bisschen planen wäre da nicht schlecht... Das Krankenhaus kann dir da auch nicht helfen, ein NOTFALL ist was anderes!

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