Ja,da meistens bei Notarzt nach dem Rendezvous-System verfahren wird,fährt meistens ein Rettungsassisten den Notarzt zur Einsatzstellung und kann Notfalls auch noch helfen,den Patienten Präklinisch zu versorgen.

Natürlich muss er dafür den Führerschein der Klasse B besitzen(was er eig. immer tut,da er auch RTW fährt und dafür ein CE Führerschein benötigt,wo der vorerwerb der Fahrklasse B vorraussetzung ist)

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Der Rettungsassisten ist eine Einheitliche duale Ausbildung mit Blockunterrichtseinheiten und vielen Praktika.

Diese Ausbildung dauert 2 jahre,aber das 2te Lehrajhr verbringst du auf einer Lehrrettungswache,wo du Praxiserfahrung sammelst,die dir im spätern Berufsleben helfen können.

Meistens ist aber die Ausbildung nicht Kostenfrei und kostet eine Menge Geld.Außer du bewirbst dich,mit entsprechenden Vorrausetztungen,bei einer Berufsfeuerwehr um dort Feuerwehrtechnischer Beamter zu werden.In der 3 jährigen Ausbilung ist dann auch die Ausbildung zum RettAss inbegriffen,die du dann selbstverständlich nicht selbst zahlen musst.

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Klaro geht das,aber du dürftest nicht eine Führungspostion bei der Freiwilligen Feuerwehr einnehmen,wobei der Fahrzeugführer kein Problem sein sollte.

Falls du aber bei der BF bzw. bei einer städig besetzten Feuer/-und Rettungswache den Dienst verrichtest wirds eng mit der Tätigkeit in der Freiw. Wwhr,da es sein kann,dass sich die Einsätze überschneiden und bekanntlich kann sich ein Mensch nicht zweiteilen.

 

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Berufsfachschule

Man kann die Ausbildung zum Rettungsassistenten nur auf einer Berufsfachschule für Rettungsdienst Fachwesen besuchen. Falls man zur BF geht ,um dort FwMann/Frau zu werden gehört es zur normalen Ausbilbung zum FwBeamten,da die meisten Komunnen den Rettungsdienst mit der Berufsfeuerwehr zusammengelegt haben.Falls das der Fall ist,machst du die Ausbildung zum RettAss auf der Feuerwehrakademie.

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Nein,Sie müssen den Einsatz des/der Rettungsmittel nicht finanziell begleichen,weil es sich hier schlicht um einen Verkehrsunfall handelt mit Perrsonenschaden und im diesen Fall übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für den Einsatz,aber ich kann Ihnen nicht genau sagen ,ob es noch zu einer Zuzahlung kommen wird ,die Sie entrichten müssen,weil Sie der Unfallverursacher sind.

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Also für ihn besteht die möglichkeit SchulSan zu werden,dort sollte er ersteinmal austesten,ob er mit den Situationen klar kommt.Zum Beispiel verletzte menschen zu helfen ohne die nerven zu verlieren.Wenn dies alles für ihn kein Problem ist,dann kann er sich beim zuständigen OV informieren,wann die nächste Ausbilung zum Rettungshelfer stattfindet(min. 16 Jahre alt, Atest vom Amtsarzt,dass er keine ansteckende Krankheiten hat).

Ich bin selbst Rettungshelfer beim Malteser Hilfsdienst in Hessen tätig,wenn es noch fragen gibt,können Sie sich gerne an mich wenden.

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