Ja, Deutschland sollte in Erwägung ziehen, gezielte Sanktionen gegen die aktuelle israelische Regierung zu verhängen – nicht gegen das Land oder die Bevölkerung insgesamt, sondern gegen konkrete Entscheidungsträger, wenn schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht oder humanitäres Recht glaubhaft nachgewiesen sind.
Gerade aufgrund der deutschen Geschichte hat Deutschland eine besondere Verantwortung – sowohl gegenüber dem jüdischen Volk und gegenüber dem Schutz universeller Menschenrechte. Wenn im Gazastreifen systematisch zivile Infrastrukturen zerstört, Hilfslieferungen blockiert oder unverhältnismäßige militärische Mittel eingesetzt werden, widerspricht das den Prinzipien des humanitären Völkerrechts.
Sanktionen sind kein Selbstzweck, sondern ein politisches Signal: Dass internationales Recht auch für Verbündete gilt. Sie können ein Mittel sein, um auf friedlichem Wege politische Kurskorrekturen zu bewirken.
Diese Haltung ist nicht antisemitisch, sondern rechtsstaatlich begründet. Kritik an der Regierung Netanjahu ist nicht gleich Kritik am Existenzrecht Israels oder gar am Judentum.