Ja, laut dem BGB ( Bürgerlichen Gesetzbuch) bist du dann zwar dazu erlaubt, länger auszugehen und in Teilen Alkohol zu verzehren, aber dein Eltern haben bis zur Volljährigkeit Bestimmung über dich und können deinen Aufenthaltsort entgegen der gesetzlichen Vorgaben bestimmen! ICh hoffe, ich konnte dir helfen !

Lg

RenateB56

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  • Schwelbrand
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