Naja ist Ansichtssache, Ich habe mit 16 meine ersten Erfahrungen gemacht. Die Sache ist ob du es willst, du musst auch deine Grenzen kennen. 

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Zum Kiefer Orthopäden gehen, der stellt dann eine Schiene her.

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Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur ausnahmsweise in der Silvesternacht abgefeuert werden. „Und das auch nicht überall“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern jedweder Art nicht gestattet. Wo das „Böllern“ erlaubt ist, sollte grundsätzlich ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und Autos eingehalten werden.

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