Lucifer & Luzifer sind bereits mehrfach von Standesämtern eingetragene Vornamen, auch als weibliche Fassung, wie A ein mir vorliegendes Gutachten der Namensberatung der Universität Leipzig beweist und B aus der Datenbank ebenda hervorgeht.

Also besteht kein Problem darin, Sohn oder Tochter die Namen Lucifer & Luzifer zu geben. Für Näheres direkte Nachricht an mich.

LG

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Auch wenn die Sache schon älter ist, sehe ich aus gegebenem Anlass die Notwendigkeit, eine Antwort zu verfassen. Nicht zuletzt, da die Vorkommentatoren falsche Angaben machen.

Dazu einmal der Schnelldurchlauf:

  • Lucifer kommt aus dem Lateinischen, meint Lichtträger / Morgenstern / Venus. In dieser Form symbolisiert es die damalige Mythologie.
  • Lucifer in diesem Zusammenhang beschreibt auch Jesus (siehe Neues Testament oder auch das Exsultet). Es gibt sogar einen katholischen Heiligen, der Lucifer heißt.
  • Die Sache mit dem Teufel kam erst im Mittelalter auf. Ganz spannend ist hier auch eine mehr oder weniger falsche Bibelübersetzung der King-James-Bibel, wo das kleingeschriebene lucifer plötzlich als Name Lucifer großgeschrieben wurde.
  • Die alten Übersetzer/Ausleger der Bibel (Origenes, Tertullian, Augustinus von Hippo) haben lucifer diesbezüglich auch noch klein geschrieben und nicht mit dem Teufel identifiziert. Selbst Martin Luther hat noch von einem groben Fehler gesprochen, den Teufel hier mit dem Wort Lucifer in Verbindung zu bringen.
  • Es handelt sich demnach um das Reinlesen und Reininterpretieren von etwas in einen Text, das es so gar nicht gibt.

Das soweit zum Lucifer und zum Hintergrund. Nun ist es richtig, dass die Standesbeamten leider nach dem eigenen Befinden Namen ablehnen können. Das ist so ähnlich wie mit der Asylsache bei Migranten: Stehst du an der Grenze und sagst Asyl, kommst du rein. Sagt der Standesbeamte was vom Kindeswohl, bist du raus. Völlig egal, ob da etwas Wahres dran ist.

Gleichzeitig heißt das noch nichts. Das Gericht in Kassel hat beispielsweise gar nicht geurteilt und damit haben der Vorkommentator, der einen Link einfach ungeprüft weiter gibt, und natürlich das Portal, welches das überhaupt geschrieben hat, schlicht Unrecht. Hierzu:

  • Das Gericht hat kein Urteil gesprochen, es kam zu keiner Verhandlung.
  • Das Gericht hat die Eltern überzeugt, sich für einen anderen Namen, Lucian, zu entscheiden.

Wäre es zu einer Verhandlung gekommen, hätte man vielleicht wirklich mal ein Urteil. Aber hier wäre spannend, ob das Gericht den Namen tatsächlich (aus den vormals genannten Gründen) hätte ablehnen können. Darüber hinaus seien auch weitere Gründe genannt, die für die Eintragung des Namens Lucifer/Luzifer sprechen:

  • Es gibt in Deutschland bereits ein gutes Dutzend von Personen, die Lucifer/Luzifer heißen. Sie wurden von verschiedenen Standesämtern eingetragen (näheres sollte man bei den Einrichtungen erfragen, die Gutachten ausstellen und die Zugriff auf die Statistiken der Namen und Standesämter haben, siehe hierzu weiter unten).
  • Wir haben unser Kind beispielsweise auch Lucifer genannt. Großartiger Name.
  • Man ist gut beraten, sich im Vorfeld seiner Namenswahl ein Gutachten zu holen, wobei hier die Namensberatung der Universität Leipzig zu empfehlen ist (denn die sehen Lucifer/Luzifer nicht so kritisch wie die Gesellschaft für deutsche Sprache, die den Namen (noch) nicht empfiehlt).
  • Ansonsten bleibt nur auf Knatsch aus zu sein und vor Gericht zu ziehen. Präzedenzfälle sind zu begrüßen.
  • Übrigens: Es gibt sogar Kain und Judas als Namen.

Lucifer/Luzifer ist also nicht der ursprüngliche Name des Bösen und er ist nicht verboten, sondern wird mit gewisser Regelmäßigkeit auch als Name von Standesämtern eingetragen. Man muss nur hoffen, dass der Standesbeamte einen guten Tag hat und kein unwissender Mensch ist. Wer sich ein Bisschen mit der Materie auskennt, der weiß, dass diese Zuordnung zum Bösen Schwachsinn ist. Es wird allerdings dauern, genau diese Zuordnung aus den Köpfen der Menschen heraus zu bekommen.

Quellen:

Albani, M. (2004): The Downfall of Helel, the Son of Dawn, in: Auffarth, C. & Stuckenbruck, L. T. (Eds.): The Fall of the Angels, S. 62.
Bamberger, B. J. (2006): Fallen Angels: Soldiers of Satans Realm, S. 148f.
Berlin, A. (2011): The Oxford Dictionary of the Jewish Religion, S. 651.
Calvin, J. (2007): Commentary on Isaiah, I: 404.
Dembski, W. A. (2009): The End of Christianity, S. 219.
Fekkes, J. (1994): Isaiah and Prophetic Traditions in the Book of Revelation, S. 187.
Frick, K. R. H. (2006): Satan und die Satanisten I-III, Teil I, S. 193 u. 216.
Kelly, J. F. (2002): The Problem of Evil in the Western TRadition, S. 44.
Jeffrey, D. L. (1992): A Dictionary of Biblical Tradition in English Literature, S. 199.
Link, L (1995): The Devil, A Mask without a Face, S. 24.
Ridderbos, J. (1985): The Bible Student's Commentary: Isaiah, S. 142.
Theißen, G. (2009): Erleben und Verhalten der Christen, S. 251.

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