Lass alles Schlechte hinter dir, dass Schicksal hat gezeigt das ihr nicht zusammen gehört und getrennte Wege gehen sollt Amen

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Zur polizeilichen Vorladung musst du nicht hingehen, nur zur einer Vernehmung vor Gericht oder vor einer staatsanwaltschaft (wenn sie dich geladen haben), dann musst du erscheinen weil du dazu gesetzlich verpflichtet bist. Wenn du nicht kommst kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft gegen dich verhängen, das heißt wenn du das Ordnungsgeld als Geldbuße gesehen nicht bezahlen kannst musst du ersatzweise Ordnungshaft sprich ins Gefängnis und die Ordnungsgeld Strafe im Gefängnis absitzen

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Du bist wie du bist ^^

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Du machst dir unnötig Hoffnungen. Glaub mir, das tut dir nicht gut. Das wird dir nur mehr unnötig weh tun.

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Am besten niemals Nacktbilder von dir an Fremde verschicken.

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Der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe (§ 123) ist das oberste Bundesgericht für Straf- und Zivilverfahren (§§ 133, 135 GVG). Es wird in den Fällen als Revisionsgericht tätig, und zwar zur Verhandlung und Entscheidung über Revisionen in Strafsachen gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte (§ 135 Abs. 1 GVG). Und in Zivilsachen bei Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte (§ 133 GVG).

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Für mich bleibt Scarecrow der beste Schurke.

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Man kann sich mehrfach bewerben, aber die haben ihre interne Datenbank und werden sich über dich austauschen. Aber naja, versuch es ruhig weiter.

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Verwaltungsgericht gewonnen. Wie hoch sind die Chancen das Oberverwaltungsgericht zu gewinnen?

Abend Ihr Lieben.

Ich hatte schon mal hier die Frage gestellt, wie es weiter geht wenn ich mit der FH vor Gericht bin.

Kurz nochmal was passiert ist; ich habe eine Klausur geschrieben und anschließend danach dem Dozenten eine Mail geschrieben. Der Dozent meldete mich dem Prüfungsamt. Ich bekam ein Brief mit der Entlassung von der FH, da das schreiben einer Mail an Dozenten bezogen auf die Klausur eine Ordnungswidrigkeit wäre. Mir wurde vorgeworfen meine Anonymität aufgehoben zu habe und Täuschungsversuch. Dennoch wurde meine Klausur von einem anderen Korrektor überprüft und mit bestanden bewertet. Die FH stufte dies aber auf nicht bestanden runter, wegen den Ordnungswidrigkeiten.

Naja dies habe ich dann dem Anwalt in Auftrag gestellt und hat der hat geklagt. Das Verwaltungsgericht hat sich die Sache angesehen und entschieden, dass ich meine Anonymität doch nicht aufgehoben habe und das auch kein Täuschungsversuch vorliegt. Das heisst, dass ich die Klage seitens des Verwaltungsgerichts gewonnen habe.

Da die FH dies nicht dulden kann, sind die Herrschaften zum Oberverwaltungsgericht marschiert. Die sollen nochmal alles prüfen.

Meine Frage; wie entscheidet das Oberverwaltungsgericht? Hat das Verwaltungsgericht hier auch etwas dann zu sagen? Ist das ein guten Zeichen, dass das Verwaltungsgericht für mich entschieden hat? Hat jemanden Erfahrungen mit solch ähnlichen Themen gehabt?

Vielen Dank an euch alle.

Gruß

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eine sehr spannende Geschichte, beim Oberverwaltungsgericht als Berufungsinstanz ist es schon was spannendes, aber beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als Revisionsinstanz wäre es am spannendsten. 

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Die Tat ist nach 5 Jahren schon verjährt. (§§ 223 Abs. 1, 79 Abs. 3 Nr. 4 StGB)

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