Wird es nicht geben. Denn das wäre ein „Nachteil“ für Alle, die bereits geimpft sind.

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Das hängt unter anderem davon ab, ob der Vertrag bereits unterzeichnet ist. Falls nicht, steht es dir natürlich jederzeit frei, das Gespräch mit der Personalabteilung zu suchen. Ist er bereits unterzeichnet, kannst du zwar das Gespräch suchen - aber es wird nicht unbedingt gerne gesehen.

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Grundsätzlich kann jedes Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Du kannst zu jeder Zeit deines Probearbeitsverhältnisses eine Kündigung einreichen - ohne Bekanntgabe von Gründen. Sie muss nicht persönlich beim Filialleiter abgeben werden. Es obliegt dann der betrieblichen Infrastruktur dass dieses Schreiben intern weitergeleitet wird. Beispielsweise kannst du auch per Mail kündigen. Es ist nicht erforderlich, dass der Chef die Kündigung am selben Tag erhält - jedoch sollte der Betrieb informiert sein.

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Sobald jede einzelne Person, dieser 3 Haushalte (abgesehen von Kindern) geimpft wurden, entfallen die Kontaktbeschränkungen für diese Personen. Auch beispielsweise die nächtliche Ausgangssperre entfaltet dann keinerlei Wirksamkeit mehr. Solltest du allerdings kontrolliert werden, musst du bzw. die Personen eine Impfung nachweisen können.

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Das kommt ganz darauf an. Merkt man beispielsweise dem Verkäufer schon an, dass er unseriös ist, beispielsweise einen neuen Artikel mit 500€ Neuwert - aber er verkauft ihn für „nur“ 100€ dann wird erstmals die SchuPo sicher ein paar Fragen stellen.. So pauschal kann man das aber nicht exakt beantworten - das kommt auf den Einzelfall an.

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Hallo. Also ohne Anwesenheit oder Vollmacht des Betroffenen wirst du in seinem Namen sicherlich kein Konto eröffnen können. Eine Ausnahme wäre es, wenn du vom örtlichen Amtsgericht offiziell als Betreuerin bestellt wärst. In dem genannten Fall wäre es durchaus sinnvoll die Konten zu trennen.

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Grundsätzlich verjährt der Tatbestand der Nötigung nach 5 Jahren. Da diese Frist noch nicht abgelaufen scheint, gestaltet sich das etwas schwierig, diese Frage zu beantworten ohne Einsicht in die Ermittlungsakte. Sollten sich jedoch alle 4 Familienmitglieder nicht in Widersprüche verwickeln und das Gericht diesen Aussagen mehr Glauben schenken, dann kann eine Verurteilung nicht ausgeschlossen werden. Natürlich wird auch beispielsweise der Charakter des Stiefvaters beachtet.. Es ist wie gesagt, schwierig, diese Frage zu beantworten.. Auf der anderen Seite sind dann Sie und ihre Familie, die dann wiederum (theoretisch) für den Stiefvater aussagen könnten..

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Hat sie nicht reagiert, dann ist das dass Problem der Kundin. Die Chefin kann es zwar der Kundin aus Kulanz zurückgeben, jedoch ist es für sie nicht verpflichtend es aus eigener Tasche zu bezahlen - schließlich kann die Kundin nicht nachweisen, dass es tatsächlich Wechselgeld gab und/oder sie es nicht doch schon bekommen hatte (da sie ja keine Rechnung hat).

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Nein. Ärzte dürfen in Deutschland generell keine „Notfälle“ abweisen - jedoch sieht es in der Praxis leider anders aus. Im Zweifel die nächstgelegene Klinik aufsuchen oder, bei akuten Problemen, den Rettungsdienst alarmieren.

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Sobald dieses Verfahren in Gang gebracht wurde, stellt das zuständige Gericht Ermittlungen an. I.d.R. beginnt es mit einer Amtsärztlichen Untersuchung des Betroffenen. Im Anschluss wird ein Termin zur Verhandlung bestimmt - an dem der Betroffene, seine Angehörigen aber auch andere Zeugen gehört werden. Im Eilverfahren entscheidet das zuständige Gericht nach Aktenlage - jedoch kann man gegen diesen Beschluss Rechtsmittel einlegen. Sollte allerdings Gefahr im Verzuge im Raum stehen, ist auch beispielsweise die Polizei als Exekutive handlungsbefugt.

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Das die Klausur nicht anerkannt wird, ist nahezu ausgeschlossen - da sie für gewöhnlich unter Aufsicht stattfinden. Zudem stimmen die restlichen Daten ja überein. Ich würde mir keine Sorgen machen.

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