Forderungen aus unerlaubter Handlung werden bei der Restschuldbefreiung vom Insolvenzverfahren NICHT berücksichtigt, sprich dann kannst es laufen lassen, aber nach 6 Jahren hast es immernoch am Hals. Ratenzahlung vereinbaren, notfalls eidestattliche Versicherung und Senße

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8 bis 10, soll froh sein das er überhaupt was hat, andere machen es gern für 8-10!

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Machs doch bei www.homepage-baukasten.de auch kostenlos und viel einfacher^^

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Denke das es da eher sehr geringe Chancen gegen den Angeklagten geben wird. Lasst es lieber. Schade...

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haargenau das gleiche habe ich auch, und das EKJ sagt das alles ok ist -.-

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NICHT BEZAHLEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Karrastra
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