Befristeter Vertrag zu spät unterschrieben?

Hallo,

Ich habe den 2. befristeten Arbeitsvertrag 4 Tage nach Ablauf des 1. befristeten Arbeitsvertrages mit Datum (zum nachweis) unterschrieben. Und war auch bevor ich unterschrieben hatte 1 1/2 Tage arbeiten. Dann wurde ich auf der Arbeit ins Personalbüro bestellt wo ich schließlich wieder unterschrieben habe. Der Arbeitsvertrag beinhaltet eine kalendermäßige Befristung ist also Sachgrundlos.

Da mir gesagt wurde das ich nicht übernommen werde habe ich jetzt mit einem Anwalt telefoniert der mir gesagt hat das das nur anfechtbar wäre, wenn es ein Vertrag wäre der über die 2 Jahre Befristung hinausgehen würde.

Allerdings habe ich mich im Internet schlau gemacht. Dort habe ich in einem Gerichtsprotokoll vom 18.01.2006 des BAG einen Leitsatz gefunden der folgendes aussagt:

"a) Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Tz­B­fG ist die höchs­tens drei­ma­li­ge Verlänge­rung ei­nes be­fris­te­ten Ar­beits­ver­trags bis zur Ge­samt­dau­er von zwei Jah­ren zulässig. Ei­ne Verlänge­rung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 Tz­B­fG setzt vor­aus, dass sie noch während der Lauf­zeit des zu verlängern­den Ver­trags ver­ein­bart und nur die Ver­trags­dau­er geändert wird, nicht aber die übri­gen Ar­beits­be­din­gun­gen (st. Rspr., vgl. BAG 19. Ok­to­ber 2005 - 7 AZR 31/05 -, zu 2 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 -, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: 19. Fe­bru­ar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 1 der Gründe; 26. Ju­li 2000 - 7 AZR 51/99 - BA­GE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 19, zu III 1 der Gründe). An­dern­falls liegt der Neu­ab­schluss ei­nes be­fris­te­ten Ar­beits­ver­trags vor, der nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Tz­B­fG oh­ne Sach­grund un­zulässig ist, da zwi­schen den Par­tei­en be­reits ein Ar­beits­verhält­nis be­stan­den hat." https://m.hensche.de/Arbeitsrecht_Zeitvertrag_Befristung_Anschlussverbot_Vorarbeitsverhaeltnis_BAG_7AZR178-05.html, 17.11.2020)

Außerdem steht ja auch in Paragraph 14 Absatz 2 das zuvor kein befristeter oder unbefristeter Vertrag abgeschlossen wurden sein darf. Dadurch das ich aber doch 1 1/2 Tage arbeiten war ohne, dass ich weiterhin in einem befristeten Vertrag stand ist der Vertrag doch unbefristet und damit ungültig.

Meine Frage jetzt: sehe ich das ganz falsch? Oder ist mein Gedankengang korrekt und ich sollte mir eine weitere Meinung einholen?

Arbeitsrecht, Rechtslage
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