Hallo zusammen,
ich weiß, die Frage ist alt, aber da ich gerade auf der Suche nach einer Antwort auf diese Frage und in Rechtsgebieten aufgrund meines Studiums recht bewandert bin wollte ich nur anmerken, dass fast alle Antworten (auch die als hilfreichste gewählte) falsch sind.
Der Vermieter hat den Einbau eines Türspions zu dulden, da sie nur eine geringfügigen Eingriff des Mieters in die Substanz der Wohnung darstellt, welche der Vermieter dulden muss.
Ausnahmen:
beispielsweise wäre eine Ausnahme eine besondere Wohnungstür (eine sehr alte massive Wohnungseingangstür handelt oder eine spezielle Feuerschutztür) - in einem solchen Fall sollte immer die Erlaubnis eingeholt werden. Mein persönlicher Rat wäre aber sowieso, sich eine Erlaubnis einzuholen, so ist man auf der sicheren Seite.
Sollte der Vermieter nicht zustimmen, so können Sie ihn nochmals darauf aufmerksam machen - sollte es sich bei Ihrer Wohnungstür um eine normale Tür handeln - dass dies ihr gutes Recht ist und sich darauf berufen, dass es sich bei dieser baulichen Veränderung um eine handelt, welche einer normalen Lebensführung im Rahmen der Nutzung der Wohnung dient und er diese laut BGB dulden muss.
"Vermieter haben baulichen Veränderungen durch den Mieter zuzustimmen, die einer normalen Lebensführung im Rahmen der Nutzung der Wohnung dienen - hierbei ist das Sicherheitsbedürfnis des Mieters recht hoch zu bewerten. Ein Türspion entspricht der normalen Nutzung einer Wohnung."
Wichtige Dinge, die noch zu beachten sind bzw. Antworten, nach denen man keinesfalls handeln sollte:
- "Du hast die Wohnung so gemietet, wie sie ist, wenn du dir selbsteinen Spion einbauen wllst, musst du beim Ausziug die Tür wiederherstellen"
- --> das ist so nicht ganz richtig. Wurde der Einbau sach- und fachgemäß (d.h. meist von einer entsprechenden Firma) durchgeführt, kann die Forderung des Vermieters nach einem Rückbau/einer Wiederherstellung des Originalzustandes unverhältnismäßig und damit nichtig sein. Dieser Fall kann nur eintreten, wenn der Einbau des Türspions nicht sach- und fachgerecht erfolgte, d.h. so wie oben geraten in Eigenregie durchgeführt wurde, dies sollte man unter keinen Umständen tun, es sei denn, man hat eine schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass dies in Ordnung ist und bei Auszug nicht wieder rückgängig gemacht werden muss. ("Fordert der Vermieter bei Auszug die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, so sollte geprüft werden, ob diese Forderung verhältnismäßig ist, oder ob der Vermieter seinen Mieter nur ärgern möchte - ein Türspion kann eigentlich als klare Verbesserung des Wohnwertes angesehen werden.")
- "Sprich den Vermieter einfach drauf an ,wenn er keinen einbau,ist das auch schnell+günstig selbstgemacht (ca.8 €)."
- --> aus oben genannten Gründen auf gar keinen Fall tun.
- "ja, wenn alle Nachbarn einen haben, darfst Du auch einen haben."
- --> das ist leider falsch, es hat nichts damit zu tun, was andere Bewohner des Hauses haben oder nicht haben.
Bei den anderen eher nicht so hilfreichen oder falschen Antworten habe ich einen Kommentar hinterlassen, ich hoffe das wirkt nicht herablassend - das war jedenfalls nicht meine Intention, sondern einfach nur ein bisschen Berichtigung für die, die das hier noch lesen und auf der Suche nach einer Antwort sind.
Herzliche Grüße,
Ranja
hilfreiche Links, denen auch die Zitate entnommen wurden:
http://www.promietrecht.de/Benutzung-der-Wohnung/Streitpunkte/Bauarbeiten/Als-Mieter-einen-Tuerspion-einbauen-E1493.htm
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tuerspion.htm