Wenn du mit deinem Taxiunternehmen expandieren willst, dann würde ich dir eine GmbH empfehlen. Die kannst du auch später besser verkaufen, wenn du irgendwann mal die Branche wechseln willst.
Ja, grundsätzlich kannst du auch mit negativer Schufa eine UG gründen.
Die Schufa ist kein automatisches Ausschlusskriterium, solange du keine Einschränkungen im Strafregister hast, die eine Geschäftsführung verbieten – z. B. wegen Insolvenzstraftaten oder Betrug.
Bei der Gründung musst du eine sogenannte Versicherung abgeben. Darin bestätigst du, dass du in den letzten fünf Jahren nicht wegen bestimmter wirtschaftsbezogener Straftaten verurteilt worden bist – und dass kein Berufsverbot gegen dich vorliegt.
Eine GmbH kannst du auch im Jahr 2025 alleine gründen.. Nennt sich Ein-Personen-GmbH.
Einen Aufsichtsrat benötigst du nicht. Aufgrund dessen, dass du mit einer GmbH Kaufmann bist, bist du buchführungspflichtig und musst folglich eine doppelte Buchführung erstellen. Ein gut gemeinter Rat, beauftragt einen Buchhalter und macht ein Kurs, wo man Euch zeigt, wie Ihr die Buchhaltung stressfrei selbst machen könnt. Das zeige ich jedem Mandanten. Dadurch sparst du vielleicht 200 EUR mtl. aber dir wird dann die Zeit für das operative Geschäfts fehlen in der Anfangszeit... einfach abwägen..viel Erfolg
Der Begriff „schwarz“ steht in der deutschen Sprache seit Jahrhunderten für etwas Illegales, Heimliches oder Verbotenes – wie zB Schwarzmarkt oder Schwarzfahren.
Gemeint ist damit: Arbeit ohne Anmeldung, ohne Steuern, ohne Sozialabgaben – also außerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Die Sprache folgt Gewohnheit – nicht Logik. Deshalb sagt man grundsätzlich nicht „Illegalarbeit“ oder“illegfahrer“. Das würde sich etwas sperrig anhören. LG
Je nach Priorität dauert es meist zwischen 2 Wochen und 3 Monaten, bis der Zoll einer Anzeige wegen Schwarzarbeit nachgeht.
Bei Verdacht auf Zwangsarbeit kann es auch schneller gehen – oft innerhalb weniger Tage.
wenn die Anzeige anonym erfolgt ist, dauert es und hat nicht soviel Gewicht. Auch ist es wichtig, wie viele Hinweise auf Sxhwarzarbeit vorliegen.
Wenn du regelmäßig hilfst und dafür Geld bekommst, ohne dass das angemeldet ist – ja, dann kann es Schwarzarbeit sein
Unentgeltlich und gelegentlich helfen ist erlaubt, z. B. als Freundschaftsdienst.
Aber: Sobald Geld fließt, muss das offiziell gemeldet sein – sonst wird’s problematisch.
Nein, bei einer reinen Erweiterung deiner Tätigkeit brauchst du keinen neuen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausfüllen.
Aber: Du musst dem Finanzamt die Änderung formlos mitteilen – idealerweise schriftlich per ELSTER-Nachricht oder Brief.
Ggf. bekommst du eine weitere Steuernummer für die EÜR.
Fragen? Gerne melden. LG
Strom wird nach Klärung meist innerhalb von 24–48 h wieder freigeschaltet – bei vielen Stadtwerken sogar noch am selben Tag.
Wegen Schadenersatz: Wenn der Fehler nachweislich bei den Stadtwerken lag, kannst du ggf. Anspruch auf Entschädigung (§ 280 BGB) geltend machen – z. B. für Verdienstausfall oder verdorbene Lebensmittel.
Es stellt sich die Frage, wie hoch der tatsächliche Schaden ist..
Ja, rein rechtlich darfst du eine außergerichtliche Einigung vorschlagen – solange du niemanden unter Druck setzt, ist das nicht strafbar.
Formulier es höflich und sachlich (bloß nicht emotional…), z. B.:
„Ich wurde wiederholt beleidigt und erwarte eine Entschädigung. Wenn wir das außergerichtlich klären können, verzichte ich auf weitere Schritte.“
Aber Vorsicht: Drohst du mit Anzeige, nur um Geld zu bekommen, kann das schnell als Erpressung gelten.
Ggf. strategisch vorgehen. Anzeige erstatten damit er Post bekommt und ein Schreiben raus… Für weitere Tipps antworte kurz. LG und lass dich nicht ärgern 🙂
Grundsätzlich haftet bei einer GmbH nur das Gesellschaftsvermögen – also nicht du persönlich. Das ist einer der Hauptvorteile dieser Rechtsform.
👉 Aber: Es gibt Ausnahmen, bei denen du privat haften kannst:
- Persönliche Bürgschaft: Wenn du bei der Kreditvergabe eine persönliche Bürgschaft unterschrieben hast (kommt oft vor bei Banken), haftest du im Zweifel mit deinem Privatvermögen.
- Gesellschafterdarlehen oder verdeckte Einlagen: Wenn du der GmbH privat Geld gegeben hast oder z. B. Sachen über deinen Namen laufen lässt, kann das bei Insolvenz nach hinten losgehen...
- Pflichtverletzung als Geschäftsführer: Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten (z. B. keine Buchführung, verspätete Insolvenzmeldung, Steuerhinterziehung) haftet der Geschäftsführer persönlich.
Fazit:
Wenn du keine Bürgschaft gibst, sauber arbeitest und alle Pflichten beachtest, bist du in der Regel nicht privat haftbar.
Trotzdem: Immer genau lesen, was man unterschreibt – besonders bei Bankverträgen.. manche realisieren erst zu spät, dass sie eine Bürgschaft abgegeben haben...
Hey, das Problem haben viele..ist auch nichts neues.
Schau mal bei rechtsvorlagen.de und klick am besten auf "Vertrag anfordern" und gib an, was du brauchst. LG