Hallo und guten Morgen,
leider muss ich ihnen sagen , das viele der Antworten total unrealistisch sind . Bei einem Verkauf eines 14 Jahre alten Autos über das Thema Gewährleistung zu diskutieren ist absolut falsch . Bei Seriösen Auto Händler werden Fahrzeuge die älter als 7 Jahre gar nicht mehr an Privat verkauft, da die Garantiegesellschaften keine Haftung mehr übernehmen. Das hat schon seinen Grund . Das heißt Autos die Älter sind werden dann an „ fliegende Händler“ verkauft da unter Händler ein Ausschluss der Gewährleistung stattfinden kann.
Bei einem Verkauf eines Privatmann begründet man es vor Gericht so, man könnte kein Fachwissen in Sachen Auto erwarten, es sei den es ist arglistige Täuschung .
Diese Nachzuweisen ist sehr schwer und sehr umfangreich und mit hohen Kosten verbunden.
Leider muss man abschließend sagen, das es aus meiner dreißigjährigen Berufserfahrung als Automobilverkäufer, sie keine andere Wahl haben das Restgeld zu zahlen und diese Aktion als Lehrgeld in ihrem weiteren Leben abzuhaken .