Im Prinzip hat MasterGano Recht : Genau dafür gibt es die WLAN-Router. Befürchtungen, dass da etwas brennen könnte, hätte ich nicht; das ist genauso unwahrscheinlich wie ein brennendes Handy. Von Sicherheitsproblemen der Akkus habe ich lange nichts mehr gehört.

Schwieriger ist es vielleicht mit der Erhaltung der Akku-Kapazität und damit der Laufzeit. Da macht man ja sehr unterschiedliche Erfahrungen, und die Tipps, die man dazu liest, sind oft widersprüchlich oder schwer zu befolgen. Aber wenn die Nutzung nur in der Wohnung erfolgt, ist das ja nicht wichtig.

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Am Ring festhalten solltest Du dich aber wirklich nie! Am letzten Sonntag hat's bei uns mal wieder ein gegnerischer Center beim Aufwärmen nicht lassen können - Ring abgerissen, Brett gesplittert - Spiel ausgefallen, wahrscheinlich eine ansonsten nicht zu erwartende Niederlage (0:20), Schadenersatzforderung der Stadt, ...

Außerdem Verletzungsgefahr für dich und andere Spieler. Und das Minimum ist ein Technisches Foul für dich.

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Steuerliche Behandlung von Einnahmen als Schiedsrichter

Hallo,

ich bin seit etlichen Jahren Freiberufler und widme mich seit Kurzem in meiner Freizeit der Schiedsrichterei, wobei ich entsprechend noch geringe Zusatzeinnahmen habe. Natürlich sind diese Einnahmen auch zu versteuern.

Wie sind diese Einnahmen jedoch steuerlich zu behandeln, vor allem in meinem Fall als Freiberufler? Fallen diese Einnahmen unter nebenberufliche Tätigkeiten? Oder ebenfalls unter die freien Berufe? Muss ich etwa ein Gewerbe anmelden (ich habe um etliche Ecke gehört, dass dies erst in den oberen Ligen bzw. bei internationalen Einsätzen notwendig ist).

Und wenn ich die Einnahmen aus der Schiedsrichterei versteuern muss, dann kann ich doch auch die Fahrten zu Spielen und ins Training entsprechend als Betriebsausgaben anrechnen lassen, oder liege ich da falsch? Zumindest werden die Fahrtkosten bar erstattet, was meines Wissens nach auch als "Einnahmen" anzugeben ist, wobei dies nur zur Kompensation der Fahrtkosten zu betrachten ist.

Sollte ich richtig liegen, dann müsste ich auch richtig liegen, dass ich mein Privatfahrzeug als Geschäftswagen angeben kann, wenn ich ihn mehr als 50% für die Fahrten zum Training und zu den Spielen nutze, oder? Und sollte dies zutreffen, was wäre dann günstiger: Fahrtenbuch oder 1%-Regelung, bzw. was sind die ausschlaggebenden Faktoren, um zu bestimmen, was günstiger ist?

Ich weiß, viele Fragen auf einmal. Doch vielleicht ist hier ein Community-Mitglied, das in der gleichen Situation ist und sich damit auskennt.

Die Firma dankt vielmals!

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Leider sind in den Antworten und den Kommentaren dazu ein paar Fehler enthalten:

  • Es ist nicht richtig, dass Aufwandsentschädigungen steuerfrei sind. Sie sind als "Sonstige Einnahmen" zu deklarieren, wie ich auch jetzt erst erkennen musste. Bisher hatte ich gedacht, sie würden wie die Übungsleiter-Pauschalen behandelt, mit dem Freibetrag von 2.400 EUR; das ist leider falsch.
  • Richtig ist, dass der Ehrenamts-Freibetrag von 720 EUR zur Anwendung kommt; der gilt jedoch für alle entsprechenden Tätigkeiten (Vorstand, Aufsichtsrat etc.) insgesamt nur einmal.
  • Nicht richtig ist, dass zuerst die Werbungskosten und dann die 720 EUR abgezogen werden können. Werbungskosten sind nämlich nach § 3 Nr. 26a EStG nur abzugsfähig, soweit sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen. Das heißt: Von den Einnahmen werden die Werbungskosten oder mindestens 720 EUR abgezogen; wenn das Ergebnis >= 256 EUR ist, wird es dem Einkommen voll zugerechnet, ansonsten nicht (Freigrenze).

Weiterhin gilt:

  • Es ist in Ordnung, wenn die reinen Auslagenerstattungen bei den Spielen (Fahrkosten bis zu 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer bzw. gemäß Ticket, Tagegelder im Rahmen der festgelegten Verpflegungsmehraufwands-Pauschalen) nicht in die Einnahmen einbezogen werden. In diesem Fall dürfen die Auslagen natürlich auch nicht als Werbungskosten angerechnet werden.
  • Nicht erstattete Fahrkosten zu gemeinsamen Trainings, Lehrgängen und anderen Meetings, selbst bezahlte Lehrgangsgebühren, Kosten für Schiedsrichterkleidung und deren Pflege, Telefon- und Portokosten) sind dagegen Werbungskosten; aber wie gesagt: Bis zu 720 EUR im Jahr fallen sie nicht ins Gewicht.

Finden kann man das z.B. unter

https://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0ahUKEwjKkLPz2s3YAhUhB8AKHad9D-wQFghAMAQ&url=http%3A%2F%2Fwww.hvberlin.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2FSchiedsrichter%2FInformationsmaterial%2FDHB_Steuern_SR_Beo_Z-S__21.10.2010.pdf&usg=AOvVaw1Uc5-fQ8BjwT322ZlppsR8

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Ich würde darum bitten, sich jeglicher (auch positiver) Bewertungen zu enthalten. Es ist doch sehr fraglich, ob ein(e) Spieler(in)

a) Zeit und Gelegenheit hatte, sich um die Leistung des/der Schiedsrichter(s/in(nen)) zu kümmern, (Dann hat er sicher den Zorn seines Trainers verdient!)

b) ob er die dafür notwendige Kenntnis besitzt und

c) ob er die erforderliche Objektivität an den Tag legen kann.

Schiedsrichter wissen in der Regel selbst, ob alles gut gelaufen ist oder wo Probleme lagen; sie setzen sich alleine oder in ihrem Team damit auseinander.

Was aber immer gut ist, ist, sich zu bedanken! Ganz einfach dafür, dass die Schiedsrichter(innen) ihre Zeit geopfert haben, um nach bestem Wissen und Gewissen diesen (zweifellos auch schönen und interessanten) Job zu machen, für den sich immer weniger Sportler bereitfinden.

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