Die Anlage VIII wurde hier ja bereits völlig korrekt zitiert.
Hinzu zufügen wäre da noch der Par 23 StVO und 31 StVZO, der explizit den Fahrer bzw. Halter verpflichtet o.g. Mängel zu beseitigen und damit die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs wiederherzustellen.
Diese Paragraphen bilden damit auch die Grundlage, auf der der Bußgeldkatalog eine Ahndung nicht unverzüglich beseitigter Mängel (auch geringer) vorsieht.
Die Flaschen unterliegen der Druckbehälter-Verordnung und müssen alle 10 Jahre geprüft werden.
Ist sie abgelaufen befüllt sie dir zumindest niemand. Betreiben ist immer auf eigene Gefahr
Nein, nix Hauptsache schwarz und rund!
Es gibt i.d.R. ein Beiblatt zur Zulassungsbescheinigung, da steht genau drin was Du fahren darfst.
Nebst solchen Dingen wie Traglast und Geschwindigkeitsindex, die passen müssen, muss man z.B. beim Allrad peinlich genau auf die Paarung Reifen 1. und 2. Achse achten...
Es sind nur die Soundgeneratoren erlaubt, die ab Werk verbaut sind, weil sie eine Einheit mit dem Abgassystem bilden.
Was nachgerüstet ist ist nicht zulässig.
Ist schade, aber so ist es halt mal
Wie oben schon genannt, das ist um ein blenden des rückwärtigen Verkehrs zu vermeiden. Dazu ist dann unter dem Spiegel meist ein kleiner Hebel, mit dem die Neigung entsprechend ändern kann.
In Zeiten von Chromoluxspiegeln, sprich Spiegel die automatisch Abblenden sieht man das aber zunehmend weniger.
Nein, das musst Du nicht eintragen oder Begutachten lassen.
Es muss aber dennoch den Regeln der Technik entsprechen und sicher sein.
Wenn Du also 230V verlegt hast, dann muss das VDE entsprechen. Der Wechselrichter als solcher muss zugelassen für Fahrzeuge sein (z.B. campingbedarf) und die allgemeine Installation muss Brand durch Kabel/Kurzschluss oder auch Wärme vom Gerät ausschließen.
Bei der nächsten Hauptuntersuchung wird das durchaus beäugt.
Unglaublich wieviel Halbwissen hier abgerufen wird...
Der Ansatz COC Papier ist schon nicht schlecht.
Fakt ist, dass alle „serienmäßigen“ Rad/Reifenkombinationen in der Betriebserlaubnis abgebildet sind und mit dem Gesamtfahrzeug genehmigt wurden.
Heißt montieren, fahren und fertig ist.
Wenn Du Dir unsicher bist, ob es wirklich eine serienmäßige Kombination ist, dann hat der Hersteller oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die Du bekommen kannst.
Beim TÜV ist das auch kein Problem, da hat man ein Programm, welches mir alle Serien Kombinationen anzeigt. Ein netter Prüfer macht dir davon sicher auch einen Ausdruck...
TÜV Austria... Reifengröße keine Seriengröße...
Ich möchte behaupten, du hast ein Teilegutachten und keine ABE.
Bei Teilegutachten musst du immer eintragen lassen.
Wenn Du aber eh zur HU musst, dann können die das doch direkt mitmachen, falls erforderlich.
Das dürfte nicht passen...
BMW hat die Radbolzen vom e81/87 M12x1,5 auf F2x M14x1,25 geändert und die Einpresstiefen sind auch andere.
Mag sein, dass das Rad mechanisch passt, aber keines Wegs zulässig
Geht nicht ohne TÜV
Wenn der Wagen angemeldet ist, dann kannst Du ja fahren, aber eben ohne TÜV.
Wenn er abgemeldet ist, dann
- Kurzzeitkennzeichen ist ohne TÜV nur begrenzt auf Fahrten im Zusammenhang mit TÜV
- rote Nummer, braucht keinen TÜV, kannst Du aber außer Holland nicht mit ins Ausland
- Ausfuhrkennzeichen braucht TÜV, sonst kriegst Du keins.
- Spedition oder eigener Trailer, aber du willst ja auf eigener Achse
@zyxFelix: 205er müssen nicht eingetragen werden, sie sind Bestandteil der Fahrzeugtypgenehmigung. Im Gegensatz zu Dir kann der Onkel vom TÜV da reinschauen und muss das nicht übersehen, sondern weiß was neben der einen Größe in der Zulassung erlaubt ist...
@TE: 205/55R16 auf 6,5Jx16 ET42 ist Serienbereifung. Je nach Motorisierung brauchst Du aber einen H oder V Reifen. Das kann Dir aber der Reifenhändler sagen, wenn er Deine Papiere hat.
Du brauchst auf jeden Fall die passenden Felgen dazu, da die 205er mechanisch ja nicht auf eine 15 Zoll Felge passen.
Du brauchst für die Vollabnahme die ungarischen Zulassungsdokumente und im Normalfall eine Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers bzw. TÜV Süd.
Für die Zulassung brauchst Du zusätzlich noch die Bescheinigung vom Zoll
Dann werd ich jetzt auch mal meinen Senf dazu geben ;-)
Also grundsätzlich mal geht das, ja, aber:
Wie bereits genannt tritt bei diesen Fahrzeugen der Par. 19(2a) StVZO ein, d.h. die Betriebserlaubnis erlischt mit dem abmelden/außer Betriebsetzen automatisch.
Damit muss erst wieder eine Vollabnahme Par. 21StVZO durchgeführt werden.
Damit die klappt muss das Fahrzeug demilitarisiert werden. Was das im Einzelfall bedeutet ist je nach Fahrzeug unterschiedlich. Im Falle des Leo ist die Wanne das Problem, das Geschütz kommt eh ab.
Kriegst Du das hin, dann geht es um die Anforderungen der StVO/StVZO, die Du erfüllen musst. Z.B. Max. 2,5m Breite, zul. Gesamtgewicht, Achslasten, geometr. Sichtfeld aus dem Fahrzeug, Abgasverhalten, um nur ein paar zu nennen...
Theoretisch kann man dazu Ausnahmen formulieren und beantragen.
Dann käme aber noch die Sache mit den Gleisketten und der übermäßigen Straßennutzung...
Du bräuchtest soviel Ausnahmen und würdest wenn überhaupt festgelegte Straßen und Zeiten kriegen/beantragen müssen...
Ich persönlich möchte behaupten, einen Leopard Zivil in Verkehr bringen ist nicht möglich, aber ein kleinerer Radpanzer sollte machbar sein.
Allerdings geht damit immernoch sehr viel Verantwortung einher. Weshalb die eigentliche Frage, ob man damit einkaufen fahren dürfte, so manchen Liebhaber auf die Palme bringen dürfte 🤣
Ich nehme an Du meinst den Ausschnitt in der Mitte?!
Das dürfte kein Problem sein.
Die Radabdeckung muss erhalten bleiben, Befestigung der Stoßstange darf nicht darunter leiden und es darf nicht scharfkantiges entstehen oder hervorkommen
Die Werkstatt kann kein Teilegutachten ausstellen.
Es gibt verschiedene Hersteller von Drosselkits, z.B. alphatechnik, die speziell für Deinen Roller einen Drosselkit anbieten. Neben den Teilen und einer Anleitung gibt es dazu auch ein Teilegutachten.
Einbauen kann die Teile (Distanzring im CVT Trieb, Drosselschieberanschlag und/oder Verjüngung des Ansaugstutzen) die Werkstatt oder auch Du, wenn Du entsprechend begabt bist.
Dann Roller mit Teilegutachten beim TÜV vorführen und abnehmen lassen. Mit der Änderungsabnahme musst du nochmal zum Strassenverkehrsamt, die Papiere berichtigen lassen.
Kosten sind wie oben angeben 100-200,- Euro für den Kit und 35-60,- für den TÜV ca.
SVA kriegt auch nochmal ne Kleinigkeit für neue Papiere bzw. den Stempel in die BE
Das CoC brauchst Du eigentlich nur bei der Erstzulassung des Fahrzeugs bzw. erste Zulassung in Deutschland.
Sobald Du eine Zulassungsbescheinigung hast, ist die BE erteilt und das Fahrzeug technisch beschrieben, zudem wird es im Zentralen Fahrzeugregister geführt.
Der Hersteller gibt dir dazu genau: nix :-)
Besorg ein Vergleichsgutachten. Also ein Gutachten für Felgen, die auf Deinem Auto genehmigt sind und die erforderliche Gesamteinpresstiefe haben. Oder besorg ein Gutachten von irgendwelchen Distanzscheiben für Dein Auto, wo die ET passt.
In beiden Fällen wäre die Betriebsfestigkeit nachgewiesen und kann für die 19.2 genutzt werden
Das die Regeln der StVZO nicht mehr gelten und nur noch die EU und in der EU keine Radabeckung vorgesehen ist, ist völliger Unsinn.
Die GS500 ist so alt, dass sie definitiv noch unter die StVZO zählt. Denk Dir eine Linie parallel zur Fahrbahn 150mm über der Radmitte. Der Durchstoßpunkt der gedachten Linie vorne und hinten mit dem Rad muss abdeckt sein. Zumindest die Lauffläche.
Der Vollständigkeit halber, nach EG bildest Du ein Lot zur Fahrbahn durch die Radmitte. Daraus eine Linie mit Neigung 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten ergibt den Bereich, wo das Ganze Rad abgedeckt sein müsste.
Ich kenne den Rahmen von der Feile nicht, aber das sieht aus wie ein Halter der irgendwo angeschraubt ist, nicht wie ein Rahmenteil. Das könntest Du dann kürzen wie Du willst.
Wenn Du am Rahmen selbst arbeiten willst, dann sehe ich das sehr kritisch. Warum steht schon oben sehr gut erklärt.
Das kann man schlussendlich sehen wie man will.
Der ein oder andere meint, dass jedem ein Führerschein zusteht und es grenzt nahezu an Freiheitsberaubung, wenn alles dann doch nicht so klappt.
Die Prüfung ist aber eine Befähigungsprüfung und keine Kontrolle der genossenen Fahrstunden. Bei den meisten klappt es ja nach 10-80 Fahrstunden und 1-5 Fahrprüfungen.
Bei dem ein oder anderen aber eben nicht. Es gibt eben auch Leute die es einfach nicht können. Und dazu ist eine Prüfung ja da. Die aussortieren...
Ist nicht böse gemeint, wirklich. Nimm noch ein paar Fahrstunden und Versuch es nochmal. Wenn Du über 100 Stunden bist und immernoch sowas wie in den Gegenverkehr passiert, dann würde ich entweder an deiner Ausbildung oder deinem Talent zweifeln.
Das kannst Du dann besser beurteilen, ob ein Fahrschulwechsel was hilft oder ob Du besser zum Jobticket greifst.