Hallo an Alle und erst einmal danke! Die Frage war nicht, ob ich die 70 € bezahlen soll oder nicht oder wie teuer mich das ganze kommt. Der Verein hatte mich mehrmals gemahnt. Ich wußte auch, daß es zu einer Klage kommen würde, wenn ich Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlege. Ich denke, daß ich einige ganz gute Argumente auf Lager habe, warum die Kündigungsfrist in diesem Fall unangemessen ist. Aber das war nicht meine Frage.

Natürlich habe ich damals ein Beitrittsformular unterschrieben, und natürlich kann der Verein das vorlegen. Hat er aber in der Klageschrift nicht gemacht. Meine Frage ist nur, ob das Gericht ihn dazu auffordert oder nicht. Und je nach dem ob ich das Gericht darauf hinweisen soll, daß ein Nachweis fehlt. In dem Begleitschreiben stand, daß das Gericht ohne Klageerwiderung nach Aktenlage entscheidet. Und ohne Nachweis dürfte die für eine Verurteilung kaum ausreichen. Also wird das Gericht vom Verein den Nachweis einfordern oder die Klage abweisen?

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Beim Stauwehr, beim Eiszapfen, in der Nord- und in der Ostsee vermute ich, daß zumindest einige Wassertropfen für kurze Zeit stillstehen und in diesem Moment gefrieren. Vermutlich müssen sie um so weniger lang stillstehen, je tiefer die Temperaturen. Meine Frage war aber, ob Wasser, das NIE stillsteht, gefrieren kann?

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DVD-RAMs funktionieren nicht unter Windows 7 :-(

Hallo Experten,

ich bin echt am Ende meines Lateins. Habe schon das i-net mit Hilfe von Google x-mal durchgekämmt, aber niemand scheint mein Problem zu haben. Mein Tower-PC läuft unter Windows 7 Home Premium 64-bit, und zwar einer gekauften, also legalen Version. Ich hatte das CD/DVD/DVD-RAM-Laufwerk LG GSA-4167B drin. Damit konnte ich problemlos DVD-RAMs lesen und beschreiben. Die finde ich einfach genial, vor allem für die Datensicherung. Dummerweise war das Laufwerk irgendwann am Ende seiner Lebensdauer angekommen :-(

Also ein neues eingebaut. Natürlich wieder mit DVD-RAM. Diesmal ein Philips SPD-6003, das ich gebraucht ohne sonstiges Zubehör bei eBay ersteigert hatte. Win 7 hat wie üblich die Treiberinformationen gesucht und geladen, und das Laufwerk wird im Geräte-Manager angezeigt. Allerdings nur als CD- und DVD-, nicht aber als DVD-RAM-Laufwerk. Er erkennt zwar eingelegte DVD-RAMs mit 4,26 GB, zeigt sie jedoch als leer an. Angeblich soll das Gerät aber problemlos funktionieren. Bei den Treiberinformationen steht ein Windows-Standardtreiber, aber von 2006. Damals gab es Windows 7 noch gar nicht, so daß ich annehme, daß es sich um einen XP- oder Vista-Treiber handelt. Laufwerk im Geräte-Manager löschen und neu installieren lassen brachte nichts.

Ich dachte, vielleicht ist das Laufwerk von 2007 zu alt für Windows 7, und habe ein Samsung SH-S223Q (von 2008?) eingebaut, ebenfalls von eBay ohne weiteres Zubehör. Ist zwar auch nicht gerade taufrisch, aber es hat zumindest bereits S-ATA-Anschlüsse. Das Ergebnis war dasselbe wie mit dem Philips-Laufwerk! Ich erinnere mich, daß ich für das LG GSA-4167B damals unter Windows XP einen Treiber namens MEIUDF.SYS herunterladen mußte. Den habe ich aber für Windows 7 nicht gefunden, nur für Vista. Das Herunterladen der 64-bit-Version hat auch geklappt, aber die Installation brach ab mit dem Hinweis, daß ich ein anderes Betriebssystem hätte...

Jetzt bin ich ratlos. Kann mir jemand von Euch weiterhelfen? Ich wäre echt froh! Vielen Dank im voraus!

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Danke für den Tip. Laut Samsung-Homepage hat das Laufwerk die aktuelle Firmware.

Die Lösung des Problems lag ganz woanders: Offenbar gibt es beim Lesen und Schreiben von DVD-RAMs geringfügige Toleranzen, so daß die beiden neuen Laufwerke die Daten auf den mit dem alten beschriebenen DVD-RAMs nicht erkannten. Zwar wird das Samsung nach wie vor als DVD-RW-Laufwerk angezeigt, aber ich kann Dateien von der Festplatte mit Drag-and-Drop draufkopieren und mit "Entf" auch wieder löschen. Muß man erst einmal draufkommen!

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Habe jetzt schon zweimal bei Reifentiefpreis alias MD-Tuning Reifen bestellt. In beiden Fällen hatten sie die besten Preise. Beim ersten Mal vor ein paar Jahren gab es ein kleines Problem, an das ich mich nicht mehr genau erinnere, aber ich weiß noch, daß der Shop kulant war. Diesmal stand im Online-Shop, daß 6 Stück an Lager seien. Nachdem ich bezahlt hatte, hieß es, daß sie erst beim Hersteller bestellt worden seien. Auf meinen Rückruf hin wurde mir erklärt, daß die in der Zwischenzeit weggegangen seien. Machte aber nichts, weil meine ein paar Tage später kamen. Direkt zum Montagepartner.

Ach ja: Ich hatte zuvor bei einigen Werkstätten in meiner Gegend Angebote eingeholt. Die lagen für Reifen und Montage bis zu 150 € höher! Mein Tip: Vor jedem neuen Reifenkauf das Internet nach dem besten Angebot durchforsten. Und natürlich nicht bis zum ersten Schnee warten. Vor allem aber nicht bei reifendirekt.de oder giga-reifen.de alias Delticom bestellen, selbst wenn sie günstiger sein sollten. Die kriegen ja nun wirklich gar nichts auf die Reihe!

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Umsatzsteuer-Rückerstattng für anderswo montierte Reifen?

****Hallo Umsatzsteuer-Experten,

meine Freundin wohnt in der Schweiz und braucht neue Reifen für ihr Auto. Die möchte sie in Deutschland beim Händler H kaufen und zur Werkstatt W (ebenfalls in Deutschland) schicken lassen, die sie auch montiert. Danach will sie mit den neuen Reifen am Auto in die Schweiz zurückfahren. Ausfuhrlieferungen im privaten Reiseverkehr sind ja grundsätzlich von der USt befreit, aber für "Lieferungen zur Ausrüstung oder zur Versorgung von privaten Beförderungsmitteln" gilt eine Sonderregelung. Diese besagt, daß lose Teile (z.B. Stoßstange, Reservekanister, aber natürlich auch nicht montierte Reifen) nicht USt-befreit sind, sogenannte Werklieferungen (die Teile sind montiert, und auf der Rechnung stehen sowohl Arbeit als auch Teile) aber schon. Dasselbe gilt für Rechnungen, die ausschließlich Arbeitslohn der Werkstatt enthalten, in diesem Fall also die Rechnung der Werkstatt W. Diese wäre also ebenfalls von der USt befreit, bzw. die USt wäre rückforderbar. Allerdings ist die Montage verglichen mit dem Preis der Reifen selbst ja der kleinere Teil. Beim Grenzübertritt wären die Reifen zwar montiert, aber der Preis der Reifen steht nicht auf der Rechnung der Werkstatt W, sondern auf derjenigen des Händlers H. Ist die USt-Befreiung der Reifen in diesem vermutlich gar nicht so seltenen Fall nun möglich oder nicht? Oder müßte man der Werkstatt W gut zureden, damit sie die Reifen auf ihren Namen vom Händler H kauft und ohne Preisaufschlag auf ihre Rechnung schreibt? Was sagt Ihr dazu? Vielen Dank schon mal!

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Habe mit der zentralen Informationsstelle des deutschen Zolls telefoniert. Die meinte, der Zoll würde wohl die beiden Rechnungen (Reifen und Montage) abstempeln, aber damit sei noch nicht gesagt, daß es auch mit der MwSt-Rückerstattung klappen würde. Also das zuständige Finanzamt des Reifenhändlers angerufen. Antwort: MwSt-Rückerstattung sei nicht möglich, da kein Unternehmer und für Privatpersonen Teile und Arbeit auf der gleichen Rechnung stehen müßten. Sie haben sich dabei aber streng an den Gesetzestext (§§ 4 und 6 UStG) gehalten. Nicht auszuschließen, daß ein anderes Finanzamt eine andere Auskunft gibt.

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Wenn der Wert der Waren, die Du mitbringst, umgerechnet unter Fr. 300 liegt, kannst Du am Flughafen den grünen Ausgang nehmen. Trotzdem solltest Du die Kaufquittungen dabeihaben, weil der Zoll auch dort stichprobenweise kontrollieren kann. Liegst Du dann über Fr. 300, wird es für Dich ungemütlich. In diesem Fall lieber den roten Ausgang nehmen und dem freundlichen Beamten unaufgefordert sagen, was Du dabeihast, und wieviel es gekostet hat. Dann mußt Du in jedem Fall die schweizerische MwSt von 8% (Sondersatz 2,5% auf Bücher, Lebensmittel u.a.) bezahlen, und zwar nicht nur auf den Teil, der über der Freigrenze von Fr. 300 liegt, sondern auf den gesamten Betrag. Hinzu kommen möglicherweise noch Importzölle, die aber i.d.R. nicht groß ins Gewicht fallen.

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Zollpapiere mußt Du auf jeden Fall ausstellen. Ob Du dem Kunden die deutsche MwSt in Rechnung stellst oder nicht, hängt von Deinem Vertrauen in ihn ab. Berechnest Du keine MwSt und er läßt die Waren tatsächlich im Zollinland, haftest Du und mußt die MwSt aus eigener Tasche bezahlen. Ob noch eine Strafe für Beihilfe zur Steuerhinterziehung dazukommt, weiß ich nicht, aber ich könnte es mir vorstellen. Der Regelfall ist deshalb, daß der Verkäufer dem Kunden die MwSt erst einmal berechnet, und wenn dieser ihm den Ausfuhrnachweis zugeschickt hat, zurückerstattet.

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Hallo Ramona, der deutsche Staat (wie alle EU-Länder) verzichtet bei Exporten in Drittländer (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Kroatien, ...) bewußt auf die Erhebung der MwSt. Er verdient dennoch, weil die Unternehmen ja mit ihren Exportlieferungen Gewinne machen, die sie im Inland versteuern müssen, und Gehälter bezahlen, von denen wiederum die Lohnsteuer abgeht.

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Danke, das war ja schnell! Der Verkäufer wird mich von seiner "Schwarzen Liste" so schnell nicht runternehmen (was mir ja noch egal wäre), aber "kein angemeldetes eBay-Mitglied" klingt nicht so, als ob ich in zwei Wochen wieder dabei wäre ;-(

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Ich habe das gleiche Auto, Baujahr 99, und die gelbe Plakette. Habe ebenfalls das ganze Netz abgesucht und einige Hersteller direkt angefragt. Alles negativ.

ABER: Für den E300 TD (ebenfalls "rot") gibt es von Remus einen Nachrüstfilter. Aber nur für Österreich! Ich habe auch dort angefragt, ob für den C250 TD einer geplant ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema findest Du hier: http://www.motor-talk.de/forum/abgasnorm-c-250-td-verbessern-moeglich-t2144141.html.

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Nix als Schererei … mit http://www.gebührenfrei Hände weg von der gebührenfreien Kreditkarte der Advanzia-Bank! Sie vertreibt eine „goldene“ MasterCard als Postwurfsendung, verleitet damit Hartz-IV-Empfänger zu hohen Ausgaben, und fordert anschließend hohe Raten, die sie gar nicht bezahlen können. So ganz nebenbei verstößt sie gegen das Bundesdatenschutzgesetz und trickst mit dem Tagesgeldzinssatz. Auszahlungen werden verschleppt, und die Bank ist natürlich gerade in solchen Fällen weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar. Niemand kann erklären, woher die Umrechnungskurse für Auslandstransaktionen stammen. Die Sollzinssätze (19,99% bis 25,9%) sind jenseits der Schamgrenze und nahe am Wucher. Und als ob das noch nicht genug wäre, werden über die Kreditkarte getätigte Transaktionen nachträglich (!) früher fällig, wenn man bis zum Fälligkeitsdatum nicht den gesamten Betrag bezahlt. Beispiel: Man macht am 1. Juli eine Transaktion von 1.000 €. Die Rechnung für Juli kommt am 5. August, zahlbar bis 20. August. Wer bis 20. August 1.000 € bezahlt, ist fein raus. Aber angenommen, man bezahlt bis dann nur 999 €. Bei jeder anderen Kreditkartenfirma bezahlt man nun (i.d.R. erst noch bescheidenere) Sollzinsen auf 1 € ab dem 21. August. Nicht so bei Advanzia. Hier darf man 1. Juli die mehr als üppigen Zinsen auf die gesamten 1.000 € bezahlen! Entweder ist ein Betrag fällig, oder er ist es nicht, aber das Fälligkeitsdatum nachträglich vorzuverlegen bedeutet, nach dem Spiel die Regeln zu ändern. Advanzia beruft sich dabei auf ihre AGB, wo dies festgehalten sei. Gleichzeitig schreibt sie auf Ihrer Homepage: „Die transparenten, einfachen und klar verständlichen Vertragsbedingungen machen uns attraktiver als manchen Mitbewerber, bei denen dem Kleingedruckten eine hohe Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.“ Scheinheilig ist gar kein Ausdruck. Wenn man sich wehrt, wird Advanzia, für eine Bank eher ungewohnt, ziemlich schnell pampig und fängt an zu drohen…

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