Guten Morgen,
ich bin zwar kein Rechtler, aber schon verdammt oft umgezogen in meinem Leben.
Wenn der Vertrag mit dem Makler ausgelaufen ist, hat er meines Wissens nach auch keinen Anspruch auf Provision. Auch nicht, wenn er dir jetzt ein Expose zugeschickt hat, da die Provision wenn überhaupt nur fällig wird, wenn du über den Makler den Vertrag (Kaufvertrag) abschließt.
Ich würde mich direkt mit dem Eigentümer in Verbindung setzen und mit ihm eine Abwicklung durchführen.
Viele Makler berechnen die Zusendung von Exposes. Soweit ich weiß ist das sowieso nicht zulässig.
Der nächste Punkt: soweit ich weiß, gibt es mittlerweile ein rechtskräftiges Urteil, das besagt, dass nicht der Käufer, sondern der Auftraggeber, sprich Verkäufer, die Provision zu zahlen hat. Meines Wissens nach spielt es da keine Rolle, ob es sich um ein Miet- oder ein Kaufobjekt handelt. Vielleicht kannst du hierzu mal googeln. Wie gesagt, ich bin mir leider nicht zu hundert Prozent sicher ob das Urteil schon durch ist.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Schöne Grüße