Es ist in solchen Fällen immer ratsam, zunächst eine erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen und die bereits gezahlten Beträge zurückbuchen zu lassen.
In solchen Fällen raten wir immer dazu, auf die Kündigungen hinzuweisen und zugleichnzu erklären, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen. Zugleich ist es ratsam, eine erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen und bereits gezahlte Beträge zurückbuchen zu lassen.
Unserer Meinung nach kommt ein wirksamer Vertrag nicht zu Stande. Wir haben die wesentlichen Gründe auf unserer Internetseite zusammengefasst. Als erstes raten wir allerdings dazu, die Einzugsermächtigung bei der Bank zu widerrufen. Als nächstes gebuchte Umsätze zurückbuchen zu lassen. Schreiben der Ideo Labs sollten auf keinen Fall ignoriert werden, da die Sache an ein Inkassounternehmen abgegeben werden kann. Dann können weitere Kosten entstehen.
Der reine Werksgenuss stellt keine Urheberrechtsverletzung dar. Bei solchen Seiten werden die Inhalte nur von einem Server auf das Endgerät heruntergeladen, jedoch nicht anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht.
Die Sache, ob ein rein Stream der nur im Browser stattfindet, ist eigentlich bereits geklärt. Solange es nur eine zweiseitige Verbindung zwischen Server einerseits und Endgerät andererseits gibt, befindet man sich noch im Bereich des so genannten Werkgenusses. Hier greift auch die Schrankenregelung des § 44a UrhG ein. Anders ist es, wenn eine Art Schneeballsystem entsteht, also jedes Endgerät als Server fungiert. Dann liegt eine Abmahnung sehr nahe. Meistens erkennt man solche Systeme daran, dass hierfür zusätzliche Software installiert werden muss. Um absolut auf der sicheren Seite zu stehen, empfehle ich aber, die Serien beispielsweise im iTunes Store zu kaufen.
Eine Willenserklärung kann nur dann widerrufen werden, wenn sie dem anderen Teil noch nicht zugegangen ist, siehe auch § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB. Das heißt, wenn die Annahmeerklärung bereits zugegangen ist und der Widerruf erst fünf Stunden später erklärt wird, ist dieser Widerruf unbeachtlich. In diesem Fall wäre höchstens an eine Anfechtung der Willenserklärung zu denken, wobei die Chancen hierfür wohl schlecht stehen dürften.
Es kann durchaus sein, dass die Datei sich auch noch nach Wochen im Upload-Ordner des betroffenen Programms befand und dann getrackt wurde. Es läge im Falle eines Gerichtsverfahrens ohnehin an Ihnen, nachzuweisen, dass die Datei nicht zu dem angegebenen Zeitpunkt heruntergeladen worden ist, sie also das Programm nicht genutzt haben oder ähnliches. Dies dürfte Ihnen wohl nur schwer gelingen.
Nein, so einfach ist das auf dem iPad nicht. Auf Android-Geräten ist es hingegen einfacher.
Es gibt hier durchaus Möglichkeiten die Rürup Rente zu kündigen https://www.youtube.com/watch?v=cfFBQAx1haM