Ganz allgemein ist in Deutschland die Benutzung von elektrischen Einrädern und Scootern über 6 km/h (also ohne Strassenzulassung) im Bereich der StVO, sowie öffentlicher Wege und Plätze nicht gestattet und kann ggf. durch die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld belegt werden! Haftpflichtversicherungen haften im Allgemeinen nicht für Schäden, die bei Unfällen mit elektrischen Einrädern entstehen. Frage ggfls. Deinen Versicherungsberater, inwieweit Du Versicherungsschutz beim Fahren besitzt.
Da ich kein Verkehrsrechts-Experte bin, ist diese Angabe aber weder rechtlich noch verbindlich!
Erkundige Dich deshalb vor Fahrtbeginn bitte selbst, welche Bereiche Du mit dem jeweiligen von Dir zur Nutzung beabsichtigten Fahrzeug befahren darfst.
http://elektroeinrad.b-royal.com/