Welche Parkregelung gilt hier?
Guten Abend,
in der Innenstadt hängen Schilder aus. Da ich die Beschilderung irritierend und missverständlich fand, habe ich vor etwa 3 Wochen eine Frau vom Ordnungsamt gefragt, ob ich dort parken dürfe. Ihre Aussage war, dass ich es dürfe, allerdings nur 1h und mit Parkscheibe. Das Gespräch fand um 18 Uhr statt.
Nun habe ich mich, ebenfalls um 18 Uhr, wieder dort hingestellt und einen Strafzettel bekommen.
Die Beschilderung ist wie folgt:
Einmal rechteckiges Parkplatz Schild
Darunter auf einem separaten Schild „Bewohner mit Parkausweis A“
und als letztes, ebenfalls auf einem separaten Schild „Parkscheibe [Zeilenumbruch] 1 Stunde [Zeilenumbruch] 7-17 Uhr [Zeilenumbruch] Frei“
Ich war damals irritiert, ob ich nun nur mit dem Bewohnerausweis dort parken darf, ob nur in der Zeit außerhalb von 7-17 Uhr eine Parkscheibe benötigt wird oder innerhalb dieser Zeitspanne. Jedenfalls habe ich besagten Ausweis nicht und die Frau vom Ordnungsamt hat mir vor 3 Wochen gesagt, dass ich nach 17 Uhr 1h mit Parkscheibe dort parken dürfe. Ich werde das dem Ordnungsamt auch so schildern, allerdings würde mich interessieren, was die Beschilderung überhaupt bedeutet, wenn sich schon die Leute vom Amt nicht einig sind.