Ja, ist es!

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Notarzt!

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Das kann doch nicht wahr sein! Keine 9 jährige darf bis 22 Uhr draußen bleiben!

Wenn das stimmt, dann sind deine Eltern richtig doll gestört!!!

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Verhindern geht nicht!

Los werden? Gesicht waschen!

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Nein, total unpersönlich! Man, bist du primitiv und würdelos!

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Sei doch froh das du mit Lastschrift zahlen kannst.

Das hat bei mir mal 3 Tage am Stück nicht geklappt. Und an jeden der 3 Tage habe ich es 30 mal probiert.

Obwohl ich gedeckt war, Konto bestätigt wurde, Account verifiziert wurde und noch keine Lastschrift zurück ging.

PayPal ist das allerletzte!

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Ja, du isst/trinkst zuwenig und stehst zu schnell auf.

Beim aufstehen solltest du deinen Kopf senken, nicht zu sehr nach oben halten.

Und iss gesund und abwechslungsreich.

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Disco und Fitness Studio weg lassen!

Und dich NICHT ausnutzen lassen! Man man man!

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Hilfe bei Mietrecht BGB §543

Schönen guten Abend,

Ich wohne seit geraumer zeit in einer Wonung alleine wo vorher meine Mutter mit mir zu sammen gewohnt hat,

jedoch zahlt meine mutter die Miete und die wohnung läuft auf sie, da sie aber leider knapp bei kasse ist kommt sie manchmal in Mietrückstände, dies hat sie mir jedoch verheimlicht.

Nun kam heute eine Brief das die Wohnung nach §543 BgB Absatz 2 Nr. 3 Gekündigt wurde

((1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, 2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder 3. der Mieter

a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder

b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt.)

Nur kann ich das Fett gedruckte leider nicht ganz verstehen, heißt das wenn wir die Miete umgehend bezahlen, dass die Kündigung hinfällig ist ?

Bitte antwortet nur wenn ihr Auskennt, bei so eine Sache kann ich keine Schein-Profies gebrauchen.

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Die Miete muss spätestens 2 Monate nach Zustellung der Kündigung komplett gezahlt werden. Dann ist die Kündigung unwirksam.

Im Juristendeutsch: Geheilt.

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Das werde ich auch nie verstehen!

Am schlimmsten ist Vodafone im Prepaid Bereich. Die bieten da gerade mal 150 oder 200 Mb pro Monat an!!!! (???)

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Nein. Das hätte der Vermieter vor 3 Monaten schon wissen sollen.

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Man muss sich gemäß Artikel 12 Grundgesetz überhaupt nicht bewerben.

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