So lange es nicht 6-7/h ist, ist alles in Ordnung. :-) Hält die Prostata in Schwung
Geh doch als Doraemon Kultanime, ist auch füllig, kennt jeder der auf Manga Klassiker steht und ist witzig :-)
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Doraemon
Heißt es nicht minderbemittelt?
Einfach strukturiert
Sprich mit ihm ganz ehrlich, genauso wie Du es uns geschildert hast.Ehrlichkeit ist die Basis für eine gute Beziehung mit all Ihren Aspekten. Ich vermute er hat vorher onaniert um vielleicht länger zu können beim eigentlichen Akt. Das er nicht mehr richtig steif war lang möglicherweise daran das er kurz vorher onaniert hat und durch den Alkohol Einfluss Erektionsprobleme hatte. Vielleicht warst Du dann nicht mehr so feucht und er hat die ganze Pleite( sein Empfinden)Dir in die Schuhe geschoben. Männer glauben oft beim Sex geht es nur um die Leistung an sich, dabei wird oft der Sinn für das ganze aus den Augen verloren, welcher für Frauen einen hohen Stellenwert darstellt. Geh auf ihn zu und geb ihn das Gefühl das es weitergeht mit Euch.Beim nächsten mal läuft es sicher harmonischer und lasst den Alkohol weg. :-)
Macapulver hat diverse sehr gute Eigenschaften http://www.zentrum-der-gesundheit.de/maca.html
Zudem ist es kein synthetisch hergestelltes Supplement welches den Organismus belastet.
Bist Du Dir sicher das Du Dich gesünder ernähren willst? Irgend etwas in Dir lehnt es ja noch vehement ab. Du mußt davon überzeugt sein dann wird die Nahrungsaufnahme bzw Verdauung schon funktionieren.
13cm x 2cm ist ja Wahnsinn auf jeden Fall an den Verbraucherschutz wenden! Auch wenn das Ding kleiner sein sollte sind Metallspäne in den Cerialien absolut indiskutabel!Ich hoffe Du erreicht da was!
Schön zum türkischen Schneider um die Ecke gehen, die haben gute Kurse und bekommen alles hin.
Gemäß § 176 Abs.1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einem KIND vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt.
Opfer einer Tat nach § 176 StGB kann also nur ein Kind sein.
Ein Kind ist eine Person unter 14 Jahren.
Diese Vorschrift ist bei Ihnen allerdings nicht anwendbar, da das Mädchen bereits 14 Jahre alt ist.
Sie ist also Jugendlicher im Sinne des Gesetzes.
Allerdings könnte ein sexueller Missbrauch von JUGENDLICHEN gemäß § 182 StGB in Betracht kommen.
Nach Abs.2 dieser Vorschrift wird eine Person über 21Jahre mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, die eine Person unter 16 Jahren dadurch missbraucht, dass sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen SELBSTBESTIMMUNG ausnutzt.
Ob dem Mädchen die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt oder nicht, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.
Im Ergebnis kann eine solche Entscheidung nur ein Sachverständiger sicher treffen.
Das Gesetz geht nämlich bei Jugendlichen zwischen 14-16 Jahren nicht von vornherein von einem Fehlen einer Selbstbestimmung aus.
Bei dieser Vorschrift (Abs.2) handelt es sich um ein Antragsdelikt, d.h. die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.
Antragsberechtigt sind die Eltern und das Opfer.
Zu beachten ist schließlich noch § 174 StGB. Diese Vorschrift regelt den sexuellen Missbrauch von SCHUTZBEFOHLENEN. Danach sind z.B. sexuelle Handlungen an einer Person unter 16 Jahren strafbar, wenn die Person zur ERZIEHUNG/AUSBILDUNG oder BETREUNUNG anvertraut wurde.
Im Endergebnis sollten Sie also warten bis das Mädchen 16 Jahre ist.
Denn ansonsten könnte eine Bestrafung wegen § 182 StGB (Missbrauch von Jugendlichen) in Betracht kommen, wenn dem Mädchen die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt.
DARUM!
Zum Desktop raten, Laptops sind Müll zum zocken, außer man kauft teure Highend Geräte!
Lass es besser sein, Win 10 ist totaler Schrott eine Art Cloud Betriebssystem und Datenkrake hoch 10! Ich lege Dir ans Herz Win 7 weiter zu nutzen.