Vorbehaltlich der Richtigkeit der gegoogelten Leistungsdaten einer Honda Shadow 125 (125ccm, 11KW/15PS, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 103 Km/h / reale Höchstgeschwindigkeit 125 Km/h), handelt es sich bei einem solchen Zweirad um ein Leichtkraftrad.

Gem. § 6 Abs. 1 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) bedarf es hierfür einer Fahrerlaubnis der Klasse A1. Soweit so gut - dann wäre da noch § 6 Abs. 2 FeV, in dem steht:

"Leichtkrafträder (haben wir hier!!!) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h (haben wir hier auch!!!) <...> dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse (hier also A1) geführt werden, die das 18. Lebensjahr (haben wir hier nicht!!!) vollendet haben;"

Ergo: Nix is mit Honda Shadow unter 18 Jahren!

Auf die Möglichkeit einer (sinnfreien) Drosselung u.ä. gehe ich an dieser Stelle nicht ein. Sollte ich auf die Schnelle irgendeine AusnahmeVO / Besitzstandswahrungsformel / Verweis vom Verweis o.ä., wie es im deutschen Verkehrsrecht gerne und oft Verwendung findet, übersehen haben, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Insofern sind die o.g. Ausführungen vorbehaltlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit!

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Das geht nur mit einer einzigen Maissorte, dem sog. "Puffmais" - ein Schelm, wer Böses denkt...

Der Mais, den du vom Feld mitgenommen hast, ist demnach schlicht und ergreifend eine andere Maissorte.

Dazu gibt's übrigens einen netten Artikel in Wikipedia.

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Funktioniert aber... geh mal Schritt für Schritt vor:

1.: Radiergummi oben bei den "Tools" auswählen durch draufklicken -> der Mauszeiger sollte sich in ein kleines, nicht mit Frabe gefülltes Viereck verwandeln

2.: Fahr mit dem Mauszeiger auf dein Bild

3.: "Strg +" drücken -> ggf. wiederholen, bis das Viereck (also der "Radiergummi") die gewünschte Größe hat

Bitte beachte dabei, dass du zwischen Schritt 2 und 3 keine Objekte auswählst bzw. bereits ausgewählte Objekte wieder "abwählst". Sonst weiß Paint nicht, dass sich deine Eingabe "strg +" auf den Radiergummi bezieht.

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Nun, wenn ihr dazu ein Programm starten müsst, welches die Verbindung zum Mikroskop herstellt, würde ich das Programm mal als Administrator ausführen. Dazu: Rechtsklick auf das Programm(Icon) -> "Als Administrator ausführen" anklicken -> fertig. Falls Fenter aufgehen und nach Bestätigung verlangen -> bestätigen.

Klaptt das nicht, würde ich es mal im Kompatibilitäts-Modus für Windows XP starten. (Rechtsklick auf Programmicon -> Eigenschaften -> Registerkarte "Kompatibilität" -> Häkchen bei "Programm im Kompatibilitätsmodus ausführen für:" -> Windows XP auswählen. Im gleichen fenster kann man dem Programm auch gleich Administratorrechte zuweisen (letztes Häkchen ganz unten links in dieser Registerkarte)

Gibt es kein solches Programm, bleibt dir vermutlich nur die Suche nach einem Win7-kompatiblen Treiber. Schau da mal in der Bedienungsanleitung nach der Hersteller-Website... wenn du mir Hersteller und Modell nennst, kann ich bei der Suche evtl. helfen. Versuch aber erstmal die beiden oberen Tipps.

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Gem. Art. 10 Grundgesetz ist jede individuelle Mitteilung, die mit Hilfe der Telekommunikationstechnik übertragen wird, geschützt. Der Schutzbereich umfasst hierbei sowohl Inhalt, als auch Umstände der Kommunikation, also auch die Verbindungsdaten und insbesondere den schutzwürdigen Kommunikationsvorgang.

Das Abhören eines Handy-Telefonats ist demnach vom Schutzbereich des vorgenannten Artikels erfasst.

Art. 10 GG ist durch den sog. "einfachen Gesetzesvorbehalt" einschränkbar (Art. 10 II Satz 1 GG).

Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, StA) ist § 100a, b StPO bei Straftaten. -> Link:http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html

Gem. § 100a IV StPO ist die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) jedoch dann unzulässig, wenn während der TKÜ Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung gewonnen werden. Solche Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden.

 

Gem. § 100b StPO unterliegt die Anordnung von TKÜ-Maßnahmen dem Richtervorbehalt. Bei Gefahr im Verzug ausnahmsweise auch der Staatsanwaltschaft, die dann hedoch binnen 3 Werktagen der (nachträglichen) richterlichen Bestätigung bedarf. Sie darf überdies längstens für 3 monate bestehen. Eine Verlängerung um jeweils max. 3 Monate ist jedoch in Abwägung der Verhältnismäßigkeit möglich.

Die Erläterung der weiteren Formvorschriften erspare ich mir an dieser Stelle... ggf. nachzulesen unter folgendem Link: dejure.org/gesetze/StPO/100b.html

Zum Zwecke der Gefahrenabwehr ist auch, je nach Bundesland (Polizeirecht ist Ländersache), ein Eingriff auf Basis des Polizeigesetzes (z.B. § 23a PolG BW) möglich, allerdings nur die Verkehrsdaten/Verbindungsdaten betreffend.

Soweit die grobe Rechtslage im Bezug auf Telekommunikationsüberwachung (KEINESFALLS abschließend und/oder erschöpfend).

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Nach deiner "permanent Vollgas-Theorie" wäre es einem Hubschrauber unmöglich, in der Luft (unterhalb der max. Flughöhe) an einer Stelle zu schweben.

Tatsächlich reguliert der Pilot mit dem sog. "Pitch" (Hebel, welcher seitlich des Pilotensitzes angebracht ist) die Drehzahl der Turbine und damit die des Hauptrotors. Oder anders gesagt: "Er regelt das Gas rauf und runter"

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"Desertieren" entstammt dem lateinischen Wort "deserere" (verlassen). Im deutschen Sprachgebrauch wird Desertieren auch als "Fahnenflucht bezeichnet.

Es beschreibt das Fernbleiben von bzw. flüchten vor militärischen Pflichten durch einen Soldaten. Ob das im Krieg geschieht oder nicht, spielt dabei, soweit ich weiß, keine Rolle. Fahnenflucht ist in der BRD darüber hinaus gem. Wehrstrafgesetz strafbar.

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Mit den Suchbegriffen "Verkaufsanhänger Gastronomie" findest du über google unzählige Internetseiten, die solche Anhänger verkaufen (neu/gebraucht) und vermieten...

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Wie wär's damit?

http://www.die-goetter.de/griechische-goetter

Sogar mit kurzen Beschreibungen...

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Ich fürchte, für 2010 bist du/seid ihr etwas spät dran...

Dennoch: in BW gibt's u.a. folgende Newcomer-Bandcontests

http://www.popbuero.de/popbuero_bw/seiten.php?l=wettbewerbe

Die Liste ackerst bitte selbst durch - sind halt viele Contests dabei, die bereits in der Vorrundenphase oder weiter sind. Fangen halt i.d.R. Anfang des Jahres an. Aber vllt. findest ja doch was über den Link.

P.S.: Wenn ihr groß rausgekommen seid und Helloween eure Vorgruppe ist, will ich Freikarten haben!

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(Sehr) Kalte Getränke bewirken eigentlich das Gegenteil des Beabsichtigten. Durch viele kalte Getränke senkst du deine Körpertemperatur - dein Körper versucht aber ca. 36°C zu halten und schmeißt deswegen seine (deine) Heizung an. Die Folge: Du schwitzt zur Temperaturregulierung grad erstrecht...

Ergo: Nicht soviel KALTES trinken - mehr ungekühlte Getränke trinken

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Mit dem Deckel kann ich leider auch nix anfangen, aber hast du evtl. schonmal dran gedacht, das Gewinde mittels Gewindeschneider nachzuschneiden?

Falls das Gewinde des Verschlusses auch im Eimer ist, könntest ggf. 'ne passende Mutter reinschweissen (evtl. auch machen lassen).

Muß ja nicht immer gleich was Neues her, oder?!

Hoffe, mein Gedankengang war hilfreich...

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Um das Teil an den PC anschließen zu können, müsstest du einige Dinge beachten bzw. vorher vorbereiten...

  1. Aktiv-Subwoofer für's Auto hat 12 Volt Spannung. Um ihn im PC-Zimmer betreiben zu können bräuchtest du also einen 12V-230V Konverter, damit du ihn an die Steckdose hängen kannst...

  2. Um den Subwoofer an die Soundkarte des PC anschließen zu können, bräuchtest du einen 3,5mm Klinken-Stecker, den du mit dem Lautsprecherkabel des Subwoofers verbinden müsstest - würde mich allerdings wundern, wenn's sowas zu kaufen gäbe.

  3. Selbst wenn du Schritt 1 und 2 tatsächlich erledigt hättest, würdest du von deinem PC nur Bass-Töne wahrnehmen, da du ja lediglich einen Subwoofer angeschlossen hast.

Daher müsstest du eigentlich noch eine sog. Frequenzweiche zwischen PC und Subwoofer schalten UND Lautsprecher für mittleren und hohen Frequenzbereich anschließen.

Kurzum: Laß es und wart die 3 Jahre - alles andere wäre nicht im Sinne des Erfinders...

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In den Zeiten, in denen du ALG beziehst, zahlst du meines Wissens keinen Rentenversicherungsbeitrag, was sich letztlich negativ auf die Höhe deiner zukünftigen Rente auswirkt. Gehst du arbeiten, wenngleich ein Monat den "Bock nicht fett macht", hast du dennoch einen (geringfügig) höheren Rentenanspruch.

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Meine Frau, Zoofachverkäuferin (Hund, Katze, Vogel, Nager) meint, dass das nicht gut klingt! Kann von Wasser in der Lunge über Kreislaufkollaps etc. vieles sein - ruf den Tiernotdienst an oder den Tierarzt, bei dem ihr grad wart... Tel.Nr. findest ja im Internet.

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Das hängt mit der Übertragungsrate der Verbindung zusammen. Bis 200 MB Nutzung stellt dir dieser Anbieter eine schnelle Verbindung mit UMTS (384 KBit/s) bzw. HSDPA (1800 - 7200 KBit/s - je nach Netzausbaustufe und Signalstärke) zur Verfügung.

Hast du dein Volumen von 200 MB aufgebraucht, wird deine Übertragungsrate auf GPRS/GSM (55,6 KBit/s) gedrosselt.

Dafür ist die weitere Nutzung in dem von dir beschriebenen Fall aber anscheinend kostenlos ("Es fallen keine weiteren Kosten an").

Siehe auch hier: http://www.mit-dem-notebook-ins-internet.de/uebertragungsgeschwindigkeit-vergleich-festnetz-mobilfunknetz.html

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Laut Homepage der Deutschen Post AG dauert ein normaler Brief nach Griechenland 2-5 Tage.

Nachzuprüfen unter: http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015319_1014252

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